Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1864 Stellung der Parteien in der schleswig-holsteinischen Frage. 45 
Im vollen Gegensatze zu dieser Partei hatte Preußen 
von jeher weder jene Competenz des Bundestags, noch die 
Ansprüche Augustenburg's anerkannt, sondern stets König 
Christian IX. als den regierenden Herzog von Schleswig- 
Holstein behandelt, gegen ihn als solchen Execution beantragt, 
gegen ihn Pfandbesitz von Schleswig ergriffen, gegen ihn 
wegen des Verfassungsstreits Krieg geführt und ihn im 
Frieden zur Abtretung der Herzogthümer gezwungen. Ab- 
gesehen von jener einzigen, sehr bald als Irrthum erkannten 
Außerung Bismarck's an Bernstorff, vom 15. Mai, hatte 
Preußen niemals die Berechtigung Christian's zur Thron- 
folge angefochten, und betrachtete demnach sich und Osterreich 
als die nicht minder berechtigten Nachfolger in dem Besitze 
der Herzogthümer. Es war in seiner Auffassung ebenso 
consequent geblieben wie die Bundesmehrheit in der entgegen- 
gesetzten, und hatte an historischen und juristischen Argumenten 
ebensowenig Mangel wie diese. Dabei hatte es die Macht, 
seinen Willen geltend zu machen, und, was die Hauptsache 
war, seine Forderungen entsprachen, wenn nicht den damaligen 
Stimmungen, so doch den Interessen und Bedürfnissen der 
deutschen Nation. 
Endlich Osterreich hatte Anfangs den preußischen Stand- 
punkt getheilt, im Vertrage vom 16. Januar versprochen, die 
Frage nur im Einverständniß mit Preußen zu behandeln, 
und zunächst sich eifrig bestrebt, dem Könige Christian den 
Besitz der Herzogthümer zu erhalten. Als sich im Mai dies 
unthunlich zeigte, hatte es begonnen, sich für Augustenburg 
zu interessiren, und zu diesem Behuf den Mittelstaaten zu- 
gesagt, die Frage nicht ohne Mitwirkung des Bundes ent- 
scheiden zu lassen. Trotzdem hatte es nicht umhin gekonnt,
	        
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