46 Die preußischen Februar-Forderungen. 1864
einige Monate später aus der Hand Christian's IX. die
Herzogthümer zum Gemeinbesitz mit Preußen entgegen zu
nehmen, und damit also jeder Verfügung über dieselben ohne
Preußens Zustimmung auf's Neue entsagt. Und so unum-
wunden hatte das Wiener Cabinet damals die Souveränität
Christian's IX. und folglich auch die seiner Rechtsnachfolger
anerkannt, daß es dem preußischen Hofe die Annexion der
Herzogthümer anbot, wenn derselbe Osterreich anderweit einen
entsprechenden Landgewinn zuwende. Erst als der König
dies ablehnte, kam Osterreich wieder auf seine Augustenburger
Sympathien zurück; allerdings konnte es nach allem Frühern
nicht wohl von einem Rechtstitel des Erbprinzen reden,
empfahl aber dem preußischen Cabinet die Einsetzung desselben
aus verschiedenen Gründen der Zweckmäßigkeit. Seine recht-
liche Stellung aber nahm es auf dem Boden der Bundes-
verfassung; nach den Grundgesetzen des Bundes sei eine
Übertragung holsteiner Hoheitsrechte an Preußen schlechthin
unstatthaft. Die Erhaltung des Bundesrechts sei eine Lebens-
frage für Osterreich.
Damit sah sich Preußen vor die Alternative gestellt,
entweder auf jeden Gewinn aus dem dänischen Kriege, auf
jede Verwerthung Schleswig-Holsteins für die nationale
Sicherheit und Macht zu verzichten, oder die Fesseln dieses
erstickenden Bundesrechts mit einem gewaltigen Aufschwung
zu zersprengen. Die schleswig-holsteinische und die deutsche
Frage flossen zusammen.
Einstweilen war Bismarck der Ansicht, die Gegner kommen
zu lassen, den Angriff abzuwarten. Für's Erste hatte Preußen
den Mitbesitz an den Herzogthümern; es konnte, so schien
es, dort nichts geschehen, was Preußen nicht wollte; vollends