Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

52 Die preußischen Februar-Forderungen. 1865 
Wien nicht weiter fortzusetzen. Er begnügte sich, die Fach- 
minister zu baldiger Ausarbeitung ihrer Forderungen an 
Schleswig-Holstein anzutreiben, und den Kronjuristen aus 
Archiv und Registratur möglichst vollständiges Urkunden- 
material zu liefern. Wie gewöhnlich, arbeitete das Kriegs- 
ministerium unter allen diesen Behörden am schnellsten: schon 
am 5. Januar 1865 konnte Roon einen ersten Entwurf vor- 
legen, nach welchem, kurz gesagt, die gesammte Militärhoheit 
in den Herzogthümern, über Heer und Flotte, nach Organi- 
sation und Oberbefehl, nebst dem Besitze von Kiel, Friedrichsort 
und Sonderburg-Düppel, so wie das Besatzungsrecht in Rends- 
burg, im Krieg und im Frieden der Krone Preußen zustehen 
sollte. Dies ergab freilich ein Verhältniß, welches bis dahin 
im deutschen Bunde noch nicht vorgekommen, und wogegen 
Widerspruch von mehr als einer Seite vorauszusehen war. 
Man verbrauchte deshalb noch mehrere Wochen, um die 
Fassung des Entwurfes so weit umzumodeln, daß er sich 
diesem oder jenem Artikel der löblichen Bundeskriegsverfassung 
zur Noth anbequemen ließe, ein gewiß sehr achtungswerthes, 
aber für jedes unbefangene Urtheil hoffnungsloses Bemühen. 
Dazu kam dann weiterhin von dem Handelsminister der An- 
trag, daß Prcußen den Nord-Ostsee-Canal baue, verwalte 
und die Mündungen desselben befestige, daß Schleswig-Hol- 
stein dem deutschen Zollverein und gleichzeitig für immer dem 
preußischen Zollsystem (im Falle der Auflösung des Zoll- 
vereins) beitrete, und daß das dortige Post= und Telegraphen= 
wesen mit dem preußischen verschmolzen werde. Sehr bestimmt 
setzte endlich Bismarck den allgemeinen Satz hinzu, daß erst 
nach Sicherstellung der Ausführung aller obiger Bedingungen 
die Übergabe der Herzogthümer an den künftigen Souverän
	        
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