52 Die preußischen Februar-Forderungen. 1865
Wien nicht weiter fortzusetzen. Er begnügte sich, die Fach-
minister zu baldiger Ausarbeitung ihrer Forderungen an
Schleswig-Holstein anzutreiben, und den Kronjuristen aus
Archiv und Registratur möglichst vollständiges Urkunden-
material zu liefern. Wie gewöhnlich, arbeitete das Kriegs-
ministerium unter allen diesen Behörden am schnellsten: schon
am 5. Januar 1865 konnte Roon einen ersten Entwurf vor-
legen, nach welchem, kurz gesagt, die gesammte Militärhoheit
in den Herzogthümern, über Heer und Flotte, nach Organi-
sation und Oberbefehl, nebst dem Besitze von Kiel, Friedrichsort
und Sonderburg-Düppel, so wie das Besatzungsrecht in Rends-
burg, im Krieg und im Frieden der Krone Preußen zustehen
sollte. Dies ergab freilich ein Verhältniß, welches bis dahin
im deutschen Bunde noch nicht vorgekommen, und wogegen
Widerspruch von mehr als einer Seite vorauszusehen war.
Man verbrauchte deshalb noch mehrere Wochen, um die
Fassung des Entwurfes so weit umzumodeln, daß er sich
diesem oder jenem Artikel der löblichen Bundeskriegsverfassung
zur Noth anbequemen ließe, ein gewiß sehr achtungswerthes,
aber für jedes unbefangene Urtheil hoffnungsloses Bemühen.
Dazu kam dann weiterhin von dem Handelsminister der An-
trag, daß Prcußen den Nord-Ostsee-Canal baue, verwalte
und die Mündungen desselben befestige, daß Schleswig-Hol-
stein dem deutschen Zollverein und gleichzeitig für immer dem
preußischen Zollsystem (im Falle der Auflösung des Zoll-
vereins) beitrete, und daß das dortige Post= und Telegraphen=
wesen mit dem preußischen verschmolzen werde. Sehr bestimmt
setzte endlich Bismarck den allgemeinen Satz hinzu, daß erst
nach Sicherstellung der Ausführung aller obiger Bedingungen
die Übergabe der Herzogthümer an den künftigen Souverän