64 Die preußischen Februar-Forderungen. 1865
ab. Allerdings, sie war leider nicht nach dem Sinne des
„intimen Allürten“ ausgefallen. Es erschienen die Anträge
auf Anschluß der Herzogthümer an den Zollverein und das
preußische Zollsystem, auf Überlieferung des Post= und
Telegraphenwesens an Preußen, auf die Oberaufsicht über
den zu bauenden Nord--Ostsee-Canal, auf die Abtretung von
Friedrichsort, Sonderburg-Düppel und den Mündungen des
Canals. Vor Allem aber Heer und Flotte der Herzogthümer
würden einen Theil der preußischen Kriegsmacht bilden, Rends-
burg Bundesfestung mit preußischer Besatzung werden, die
ganze Militärgesetzgebung Preußens in den Herzogthümern
gelten, preußische Beamte die Aushebung von Recruten und
Matrosen vollziehen, die Truppen den preußischen Fahneneid
dem Könige leisten, und nach dessen Anordnung unter Um-
ständen auch preußische Garnisonen beziehen, und im Krieg
und Frieden dem Könige als ihrem Kriegsherrn unterstellt sein.
Die Forderung wurde auf die selben Gründe gestützt, welche
Bismarck 14 Tage früher dem Grafen Karolyi entwickelt
hatte, und sehr bestimmt zugleich erklärt, daß vor der Siche-
rung dieser Einrichtungen Preußen seine Herrschaftsrechte in
den Herzogthümern keinem andern Landesherrn übertragen
würde.
Preußischer Seits gab man diese Aufstellung als einen
Beweis entgegenkommender Gesinnung, als eine erhebliche
Einräumung im Vergleiche zu der an sich naturgemäßen
Lösung, der Verwandlung Schleswig-Holsteins in eine
preußische Provinz. Selten aber ist eine nachgiebige Con-
cession einer so einstimmigen Verwerfung begegnet, wie diese.
Jene deutschen Regierungen, die nicht für Augustenburg
schwärmten, waren cinig, die Annexion sei besser als solch