Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

64 Die preußischen Februar-Forderungen. 1865 
ab. Allerdings, sie war leider nicht nach dem Sinne des 
„intimen Allürten“ ausgefallen. Es erschienen die Anträge 
auf Anschluß der Herzogthümer an den Zollverein und das 
preußische Zollsystem, auf Überlieferung des Post= und 
Telegraphenwesens an Preußen, auf die Oberaufsicht über 
den zu bauenden Nord--Ostsee-Canal, auf die Abtretung von 
Friedrichsort, Sonderburg-Düppel und den Mündungen des 
Canals. Vor Allem aber Heer und Flotte der Herzogthümer 
würden einen Theil der preußischen Kriegsmacht bilden, Rends- 
burg Bundesfestung mit preußischer Besatzung werden, die 
ganze Militärgesetzgebung Preußens in den Herzogthümern 
gelten, preußische Beamte die Aushebung von Recruten und 
Matrosen vollziehen, die Truppen den preußischen Fahneneid 
dem Könige leisten, und nach dessen Anordnung unter Um- 
ständen auch preußische Garnisonen beziehen, und im Krieg 
und Frieden dem Könige als ihrem Kriegsherrn unterstellt sein. 
Die Forderung wurde auf die selben Gründe gestützt, welche 
Bismarck 14 Tage früher dem Grafen Karolyi entwickelt 
hatte, und sehr bestimmt zugleich erklärt, daß vor der Siche- 
rung dieser Einrichtungen Preußen seine Herrschaftsrechte in 
den Herzogthümern keinem andern Landesherrn übertragen 
würde. 
Preußischer Seits gab man diese Aufstellung als einen 
Beweis entgegenkommender Gesinnung, als eine erhebliche 
Einräumung im Vergleiche zu der an sich naturgemäßen 
Lösung, der Verwandlung Schleswig-Holsteins in eine 
preußische Provinz. Selten aber ist eine nachgiebige Con- 
cession einer so einstimmigen Verwerfung begegnet, wie diese. 
Jene deutschen Regierungen, die nicht für Augustenburg 
schwärmten, waren cinig, die Annexion sei besser als solch
	        
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