Full text : Die Wappen der Großherzogthümer Mecklenburg, ihrer Städte und Flecken.

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Ein  SIEGEL  DES  GERICHTS  ZU  ROSTOCK  und
ein  816-  CAM.  ROST.  haben  das  Wappen  wie  sub  6  im  Schilde  und  auf  letzterem  den  Helm  mit  zwei
durch  je  5  Fähnlein  besteckten  Dörnern.

Die  Stiftung  der  Stadt  Rostock  wurde  im  Jahre  lalg  durch  Heinrich  Borwin  I.  bestätigt  und  sie  mit
tübischem  Rechte  bewidmet;:)  Rostock  lag  damals  wohl  noch  im  ersten  Stadium  seiner  Entwickelung,  obgleich
bereits  die  Rathsherren  in  dieser  Urkunde  zeugen.

Das  älleste  Siegelbild  des  eigillum  ist  der  Stierkopf;  jedenfalls  hat  die  Stadt  dieses  Zeichen  zu
oder  doch  unter  dem  Einflusse  derjenigen  Seit  angenommen,  in  welcher  Nicolaus  I.  ((255—1272),  welcher  beständig
einen  Stierkopf  führte,  sich  dominus  de  Rostock  nannte.  Die  im  Siegelfelde  angebrachten  Röslein,  der  Stern,  der
Halbmond  und  die  beiden  kleinen  Sweige  entbehren  jeglicher  selbstständigen  Zedeutung.  —  Als  später  die  Rostocker
Fürsten  dauernd  den  Greifen  als  Wappen  wieder  aufnahmen,  ging  dieser  in  das  secretum  der  Stadt  über.  So
erhielten  sich  die  städtischen  Siegelbilder  etwa  100  Jahre  hindurch,  bis  bald  nach  der  Mitte  des  14.  Säkulums,
zunächst  in  dem  sub  5  beschriebenen  signum  de  Rozstok,  dem  Greifen  ein  getheiltes,  auf  die  Annahme  des
Cübischen  Flaggenbildes  zurückzuführendes  Seichen  hinzugefügt  wurde.  Die  Stadt  gebraucht  neben  diesem  also
komponirten  Wappen  jedoch  in  späteren  und  noch  in  allerneuesten  Siegeln  auch  den  Greifen  allein,  auf  einem  als
heraldische  Verirrung  zu  bezeichnenden  Erdboden  stehend.)

Was  zur  Mlarstellung  des  jetzt  offiziell  bestimmten  Wappens  —  sowie  wegen  des  Helms  —  sonst  dienen
kann,  ist  bei  Behandlung  des  Wappens  der  Stadt  Wismar  gesagt.

Der  Helm  der  Stadt  Rostock,  in  den  eigentlichen  Stadtsiegeln  nicht  vorkommend,  findet  sich  auf  den
städtischen  Mũnzen  etwa  seit  1584;  auch  die  große  Schaumünze  von  1606)  bringt  ihn  auf  dem  Schilde  zur
Darstellung.  Die  Sahl  der  Fähnlein,  mit  denen  das  Helmkleinod  besteckt  ist,  schwankt;  auf  der  Schaumünze  sind
es  rechts  6,  links  5;  Lindenberg-Thronica  (1506)  giebt  zusammen  deren  9-an.  Als  Schildhalter  des  großen  Wappens
hat  die  Meuzeit  zwei  Greifen  erdacht.)

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34.  Schwaan.

(Hberrschaft  Werle.)

Wappen.
In  blau  ein  silberner  Schwan  mit  goldenen  Waffen.

Siegel.
1.  O  Dm:  20  mm.  Im  halbrunden  Schilde  ein  rechts  gekehrter  stehender  Schwan,  den  rechten  Fuß  erhebend.
Umschrift
3  serrefü:  rivikan:  Fwan-?  4
Das  Siegel  kommt  im  Schweriner  Archiv  1506  vor,  ist  aber  jedenfalls  viel  älter  und  gehört  sicherlich  in  die
erste  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts.5)
2.  O  Dm:  25mm.  Im  Tartschenschilde  der  Schwan  in  derselben  Stellung  wie  ad  1.  Umschrift
SECRETVM.  DER  STAT  SWAN
Es  findet  sich  zuerst  1528  im  Schweriner  Archiv,  ist  auch  wohl  nicht  viel  älter.,)

)  M.  U.  B.  I.  244.  —  )  Das  aus  dem  Berrschaftsbilde,  dem  Greifen,  und  dem  Tübischen  Flüger  (dem  Hansezeichen)
zusammengesetzte  Wappen  ist  mit  Recht  als  das  offiziell  bestimmte  Stadtwappen  für  den  Schweriner  Thronsaal  zur  Anwendung
gekommen,  denn  ohne  das  getheilte  Feld  fehlt  ein  eigentliches  Seichen  für  die  Stadt.  —  5)  Nettelbladt,  Rost.  Gerechtsame,  auf  dem
Titelblatt;  Köhler,  Münzbelnstigungen,  XX.  S.  299.  —  )  Wegen  Helm  und  Schildhalter  vid.  übrigens  S.  10,  20.  —  5)  M.  u.  M.  2,  i6,  55.
—  9  M.  u.  M.  2,  16,  36.

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