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Ein SIEGEL DES GERICHTS ZU ROSTOCK und
ein 816- CAM. ROST. haben das Wappen wie sub 6 im Schilde und auf letzterem den Helm mit zwei
durch je 5 Fähnlein besteckten Dörnern.
Die Stiftung der Stadt Rostock wurde im Jahre lalg durch Heinrich Borwin I. bestätigt und sie mit
tübischem Rechte bewidmet;:) Rostock lag damals wohl noch im ersten Stadium seiner Entwickelung, obgleich
bereits die Rathsherren in dieser Urkunde zeugen.
Das älleste Siegelbild des eigillum ist der Stierkopf; jedenfalls hat die Stadt dieses Zeichen zu
oder doch unter dem Einflusse derjenigen Seit angenommen, in welcher Nicolaus I. ((255—1272), welcher beständig
einen Stierkopf führte, sich dominus de Rostock nannte. Die im Siegelfelde angebrachten Röslein, der Stern, der
Halbmond und die beiden kleinen Sweige entbehren jeglicher selbstständigen Zedeutung. — Als später die Rostocker
Fürsten dauernd den Greifen als Wappen wieder aufnahmen, ging dieser in das secretum der Stadt über. So
erhielten sich die städtischen Siegelbilder etwa 100 Jahre hindurch, bis bald nach der Mitte des 14. Säkulums,
zunächst in dem sub 5 beschriebenen signum de Rozstok, dem Greifen ein getheiltes, auf die Annahme des
Cübischen Flaggenbildes zurückzuführendes Seichen hinzugefügt wurde. Die Stadt gebraucht neben diesem also
komponirten Wappen jedoch in späteren und noch in allerneuesten Siegeln auch den Greifen allein, auf einem als
heraldische Verirrung zu bezeichnenden Erdboden stehend.)
Was zur Mlarstellung des jetzt offiziell bestimmten Wappens — sowie wegen des Helms — sonst dienen
kann, ist bei Behandlung des Wappens der Stadt Wismar gesagt.
Der Helm der Stadt Rostock, in den eigentlichen Stadtsiegeln nicht vorkommend, findet sich auf den
städtischen Mũnzen etwa seit 1584; auch die große Schaumünze von 1606) bringt ihn auf dem Schilde zur
Darstellung. Die Sahl der Fähnlein, mit denen das Helmkleinod besteckt ist, schwankt; auf der Schaumünze sind
es rechts 6, links 5; Lindenberg-Thronica (1506) giebt zusammen deren 9-an. Als Schildhalter des großen Wappens
hat die Meuzeit zwei Greifen erdacht.)
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34. Schwaan.
(Hberrschaft Werle.)
Wappen.
In blau ein silberner Schwan mit goldenen Waffen.
Siegel.
1. O Dm: 20 mm. Im halbrunden Schilde ein rechts gekehrter stehender Schwan, den rechten Fuß erhebend.
Umschrift
3 serrefü: rivikan: Fwan-? 4
Das Siegel kommt im Schweriner Archiv 1506 vor, ist aber jedenfalls viel älter und gehört sicherlich in die
erste Hälfte des 15. Jahrhunderts.5)
2. O Dm: 25mm. Im Tartschenschilde der Schwan in derselben Stellung wie ad 1. Umschrift
SECRETVM. DER STAT SWAN
Es findet sich zuerst 1528 im Schweriner Archiv, ist auch wohl nicht viel älter.,)
) M. U. B. I. 244. — ) Das aus dem Berrschaftsbilde, dem Greifen, und dem Tübischen Flüger (dem Hansezeichen)
zusammengesetzte Wappen ist mit Recht als das offiziell bestimmte Stadtwappen für den Schweriner Thronsaal zur Anwendung
gekommen, denn ohne das getheilte Feld fehlt ein eigentliches Seichen für die Stadt. — 5) Nettelbladt, Rost. Gerechtsame, auf dem
Titelblatt; Köhler, Münzbelnstigungen, XX. S. 299. — ) Wegen Helm und Schildhalter vid. übrigens S. 10, 20. — 5) M. u. M. 2, i6, 55.
— 9 M. u. M. 2, 16, 36.
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