180 1, 10. Der iunere Ausban des Reiches. Vollswirischafil. Entwicketung u. Geseßgebung.
planmäßig und leitend in die Hand zu nehmen, als einen wichtigen, wenn nicht den
wichtigsten Teil der politischen Staatskunst. Diesen Gelehrten erwuchs aus ihren
eigenen Reihen der beredteste und schlagsertigste Gegner in Heinrich von Treitschke,
welcher in seinen „Preußischen Jahrbüchern“ eine Neihe von Aussätzen unter dem
Titel „Der Sozialismus und seine Gönner“ veröffemlichte, in welchen Treitschke nachwies,
daß die treffliche Absicht dieser Sozialpolitiker, der Sozialdemokratie durch Erledigung
ihrer wirklich berechtigten Beschwerden Abbruch zu thun, zur Zeit doch nur
die Stellung der Sozialdemokratie besestigen werde. Dagegen trat die neue Nichtung
in mannigsache Fühlung mit dem Reichskanzler Fürsten Bismarck, welcher sich gern
überzeugen ließ, daß der Staat dem trägen Gehenlassen auf sozialpolitischem Gebiet
entgegentreten müsse, und jede Strömung willkommen hieß, welche der Staatsgewalt
einen größeren Macht= und Pflichtenkreis zusprach. So diente denn auch diese Richtung
dazu, die wirtschaftliche und politische Umkehr der inneren deutschen Entwickelung
für die Zukunft vorzubereiten.
Der Uberblick über die wirtschaftliche Gesetzgebung dieser Zeit kann nicht abgeschlossen
werden ohne die Erwähnung einer Reihe von Gesetzen, welche dem Schutze
der Urheber, Ersinder und Produzenten auf wirtschaftlichem, gewerblichem und künstlerischem
Gebiete sowie im Handelsverkehr gewidmet waren. Dahin zählt das Markenschutzgesetz
vom 30. November 1874, welches die Handels= und Fabrikzeichen im inund
ausländischen Verkehr vor unredlicher Nachahmung und Verwendung bewahrte.
Dazu kam am 11. Jannar 1876 das Gesetz, welches den Schutz von Mustern und
Modellen, sofern diese Geschmacksmuster und -Modelle nen und eigentümlich waren,
gewährleistete und diese Erzeugnisse nach Eintragung in dem Musterregister gegen
Nachahmung sicherstellte. Durch die Gesetze vom 9. und 10. Jannar 1876 murde auch
au Werken der bildenden Künste und an Photographien das Urheberrecht anerkannt
und geschützt, und zwar bei allen diesen Gesetzen nach den Gmmlagen, welche
das Urheberrechtsgesetz vom 11. Juni 1870 (sfür Schriftwerke, dramatische Dichtungen
und musikalische Kompositionen) aufgestellt hatte. Nach größeren Schwierigkeiten
wurde am 25. Mai 1877 auch das Patentgesetz zu stande gebracht, welches den
deutschen Erfindern auf dem inländischen wie ausländischen Markte die alleinige Ausbeuttung
ihrer Erfindungen sicherte und zur Schöpfung einer neuen Neichsbehörde,
des Reichspatentamtes, führte.
Endlich fällt in diese Zeitspanne, in den November 1874, der Abschluß des
Weltpostvereins, welcher für das Ansehen des Demichen Reiches in der gesamen
Kulturwelt wie für die unermüdliche Thätigkeit des deutschen Generalpostmeisters
Dr. Stephan ein gleich glänzendes Zeugnis ablegte. Dieser Verein schloß über 700,000
Quadratmeilen und über 300 Millionen Menschen in allen Erdteilen gleichfam zu
einem einheitlichen Postgebiet zusammen, indem er für die Beförderung von Postsendungen
auf diese ungehenren Entfernungen einheitliche Tarise und Grundsätze
aufstellte. Dem lebhaften Dank und Glückwunsch des Neichstags an den Leiter der
deutschen Reichspost in der Sitzung vom 30. November 1874 schloß sich auch der
Reichskanzler Fürst Bismarck an. Und auch Frankreich, welches beim Abschluß des