Contents : Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

180  1,  10.  Der  iunere  Ausban  des  Reiches.  Vollswirischafil.  Entwicketung  u.  Geseßgebung.

planmäßig  und  leitend  in  die  Hand  zu  nehmen,  als  einen  wichtigen,  wenn  nicht  den
wichtigsten  Teil  der  politischen  Staatskunst.  Diesen  Gelehrten  erwuchs  aus  ihren
eigenen  Reihen  der  beredteste  und  schlagsertigste  Gegner  in  Heinrich  von  Treitschke,
welcher  in  seinen  „Preußischen  Jahrbüchern“  eine  Neihe  von  Aussätzen  unter  dem
Titel  „Der  Sozialismus  und  seine  Gönner“  veröffemlichte,  in  welchen  Treitschke  nachwies,
  daß  die  treffliche  Absicht  dieser  Sozialpolitiker,  der  Sozialdemokratie  durch  Erledigung
  ihrer  wirklich  berechtigten  Beschwerden  Abbruch  zu  thun,  zur  Zeit  doch  nur
die  Stellung  der  Sozialdemokratie  besestigen  werde.  Dagegen  trat  die  neue  Nichtung
in  mannigsache  Fühlung  mit  dem  Reichskanzler  Fürsten  Bismarck,  welcher  sich  gern
überzeugen  ließ,  daß  der  Staat  dem  trägen  Gehenlassen  auf  sozialpolitischem  Gebiet
entgegentreten  müsse,  und  jede  Strömung  willkommen  hieß,  welche  der  Staatsgewalt
einen  größeren  Macht=  und  Pflichtenkreis  zusprach.  So  diente  denn  auch  diese  Richtung
  dazu,  die  wirtschaftliche  und  politische  Umkehr  der  inneren  deutschen  Entwickelung
für  die  Zukunft  vorzubereiten.

Der  Uberblick  über  die  wirtschaftliche  Gesetzgebung  dieser  Zeit  kann  nicht  abgeschlossen
  werden  ohne  die  Erwähnung  einer  Reihe  von  Gesetzen,  welche  dem  Schutze
der  Urheber,  Ersinder  und  Produzenten  auf  wirtschaftlichem,  gewerblichem  und  künstlerischem
  Gebiete  sowie  im  Handelsverkehr  gewidmet  waren.  Dahin  zählt  das  Markenschutzgesetz
  vom  30.  November  1874,  welches  die  Handels=  und  Fabrikzeichen  im  inund
  ausländischen  Verkehr  vor  unredlicher  Nachahmung  und  Verwendung  bewahrte.
Dazu  kam  am  11.  Jannar  1876  das  Gesetz,  welches  den  Schutz  von  Mustern  und
Modellen,  sofern  diese  Geschmacksmuster  und  -Modelle  nen  und  eigentümlich  waren,
gewährleistete  und  diese  Erzeugnisse  nach  Eintragung  in  dem  Musterregister  gegen
Nachahmung  sicherstellte.  Durch  die  Gesetze  vom  9.  und  10.  Jannar  1876  murde  auch
au  Werken  der  bildenden  Künste  und  an  Photographien  das  Urheberrecht  anerkannt
  und  geschützt,  und  zwar  bei  allen  diesen  Gesetzen  nach  den  Gmmlagen,  welche
das  Urheberrechtsgesetz  vom  11.  Juni  1870  (sfür  Schriftwerke,  dramatische  Dichtungen
und  musikalische  Kompositionen)  aufgestellt  hatte.  Nach  größeren  Schwierigkeiten
wurde  am  25.  Mai  1877  auch  das  Patentgesetz  zu  stande  gebracht,  welches  den
deutschen  Erfindern  auf  dem  inländischen  wie  ausländischen  Markte  die  alleinige  Ausbeuttung
  ihrer  Erfindungen  sicherte  und  zur  Schöpfung  einer  neuen  Neichsbehörde,
des  Reichspatentamtes,  führte.

Endlich  fällt  in  diese  Zeitspanne,  in  den  November  1874,  der  Abschluß  des
Weltpostvereins,  welcher  für  das  Ansehen  des  Demichen  Reiches  in  der  gesamen
Kulturwelt  wie  für  die  unermüdliche  Thätigkeit  des  deutschen  Generalpostmeisters
Dr.  Stephan  ein  gleich  glänzendes  Zeugnis  ablegte.  Dieser  Verein  schloß  über  700,000
Quadratmeilen  und  über  300  Millionen  Menschen  in  allen  Erdteilen  gleichfam  zu
einem  einheitlichen  Postgebiet  zusammen,  indem  er  für  die  Beförderung  von  Postsendungen
  auf  diese  ungehenren  Entfernungen  einheitliche  Tarise  und  Grundsätze
aufstellte.  Dem  lebhaften  Dank  und  Glückwunsch  des  Neichstags  an  den  Leiter  der
deutschen  Reichspost  in  der  Sitzung  vom  30.  November  1874  schloß  sich  auch  der
Reichskanzler  Fürst  Bismarck  an.  Und  auch  Frankreich,  welches  beim  Abschluß  des