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Krieg 1914—1918 (Fortsetzung). Uebersicht siehe S. 6442.
VIII. Kriegsschäden, Entschädigung derselben.
5. Durch wirtschaftliche Maßnahmen ufw. der Feinde
verursachte Schäden usw.
Ersatz: »
Bd. 307, 40. Sitz. S. 870B, 880 A.
44. Sitz. S. 9868, 987B, 988 C,
997 A, 1000 A, C.
Bd. 309, 85. Sitz. S. 2474 A.
95. Sitz. S. 2831 A.
Bd. 310, 104. Sitz. S. 3187 C, 3188 A.
Bd. 312, 157. Sitz. S. 4913.
Anfrage Dr. Heckscher, Dr. Stresemann, Zimmermann:
Neben den deutschen Kolonisten sind Landsleute im
feindlichen Auslande durch völkerrechtswidrige Maßnahmen
der Feinde in tausenden Fällen schwer
geschädigt worden.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, darüber Auskunft
zu erteilen, ob ein Gesetz geplant wird, durch
welches das Reich auch den notleidenden Auslandsdeutschen
wirksame Hilfe gewährt?
Bd. 320, Nr. 518.
Schriftliche Antwort: Bd. 320, Nr. 591.
Petitionenz betr. Gewährung von Entschädigungen an
Auslandsdeutsche: Bd. 318, Nr. 384 unter III a.
Bd. 308, 61. Sitz. S. 1580D, 1581B. —
Als Material überwiesen.
Vorlegung einer Zusammenstellung der feindlichen
Maßnahmen: Bd. 307, 50. Sitz. S. 1142 C.
Anfrage Dr. Stresemann, Zimmermann Dr. Heckscher:
den Auslandsdeutschen sind durch das brutale
und völkerrechtswidrige Eingreifen der Feinde Verluste
und Schäden entstanden.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, bei den
Friedensverhandlungen dafür einzutreten, daß die
Auslandsdeutschen für diese ihnen zugefügten Verluste
schadlos gehalten werden?
Wir begnügen uns mit einer schriftlichen Antwort:
Bd. 322, Nr. 1073. — Unerledigt.
Petition des Max Wolf in Dresden um Regelung
des Schadenersatzes für Reichsdeutsche, die aus den
feindlichen Ländern ausgewiesen wurden, beim
Abschluß von Friedensverträgen.
Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 324,
Nr. 1600 unter I h.
Bd. 313, 181. Sitz. S. 57020. — Ueberweisung
zur Erwägung.
Petition des Ausschusses der aus Portugal und
den portugiesischen Kolonien vertriebenen
Reichsdeutschen in Hamburg, betreffend Entschädigung
der aus Portugal und den portugiesischen
Kolonien vertriebenen Reichsdeutschen,
Beseitigung der auf Erschwerung des deutschen
Handels in Portugal und seinen Kolonien hinzielenden
Gesetze und Anordnungen und Anerkennung
des Prinzips der „offenen Tür“.
Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 323,
Nr. 1363 unter II a 8.
Bd. 313, 181. Sitz. S. 5702C. — Ueberweisung
zur Erwägung.
Anfrage Freiherr v. Richthofen: Die Regierung des
Fürstentums Monaco verfährt seit geraumer Zeit
gegenüber deutschen Staatsangehörigen und
ihrem Eigentum in gleicher Weise wie die mit
uns im Kriege befindliche französische Republik.
Hat der Herr Reichskanzler bereits Schritte
zum Schutze der deutschen Interessen im Fürstentum
Monaco getan, oder in welcher Weise gedenkt
er für eine Schadloshaltung der durch die
Reichstag. — Sachregister.
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Krieg 1914—1918 (Fortsetzung). Uebersicht siehe S. 6442.
VIII. Kriegsschäden, Entschädigung derselben.
5. Durch wirtschaftliche Maßnahmen usw. der Feinde
verursachte Schäden usw.
Maßnahmen der Regierung des Fürstentums
Monaco geschädigten Reichsangehörigen Sorge zu
tragen?: Bd. 325, Nr. 1731.
Bd. 313, 190. Sitz. S. 61170. — Beantwortet.
Anfrage Schulenburg, Dr. Stresemann: Die
belgische Regierung hat zu Beginn des
Krieges im Monat August 1914 bei deutschen
Reichsangehörigen in Belgien Wäsche, Wollsachen
usw. beschlagnahmt und dafür Preise
festgesetzt, die dem damaligen Werte der Gegenstände
nicht im entferntesten entsprachen. Bezahlung für
die deutschen Reichsangehörigen sollte nach Friedensschluß
erfolgen, während den belgischen Staatsangehörigen
die beschlagnahmten Gegenstände sofort
bezahlt sind. Eine Nachprüfung der den deutschen
Staatsangehörigen gegebenen Requisitionsscheine
ergab bei sehr mäßiger Schätzung, unter Berücksichtigung
der Abnutzung, die vier= bis fünffachen
Beträge.
Gedenkt der Herr Reichskanzler die Belange
der Auslandsdeutschen zu schützen und zu veranlassen,
daß aus dem Haushalt des belgischen
Staates ihnen die berichtigten Beträge unverzüglich
ausgezahlt werden? «
Uns genügt eine schriftliche Antwort: Bd. 325,
Nr. 1920. — Unerledigt.
Zivilschäden durch den Krieg, Geltendmachung vor
den fremden Gerichten, Feststellung durch unparteiische
Kommissionen (Ukraine-Vertrag):
Bd. 311, 131. Sitz. S. 4071 B, C.
IX. Kundgebungen.
1. Ansprachen des Präsidenten Dr. Kaempf im Reichstag
anläßlich des Krieges:
Bd. 306, 1. Sitz. S. 7B.
2. Sitz. S. 110.
3. Sitz. S. 130, 22B.
4. Sitz. S. 25D.
9. Sitz. S. 1350.
Bd. 306, 10. Sitz. S. 137 B.
12. Sitz. S. 210B.
13. Sitz. S. 2110.
20. Sitz. S. 416A.
21. Sitz. S. 417.
25. Sitz. S. 509 B.
32. Sitz. S. 761D.
33. Sitz. S. 763C.
Bd. 308, 62. Sitz. S. 1687 B.
63. Sitz. S. 1689B.
Bd. 309, 81. Sitz. S. 23350.
98. Sitz. S. 29450.
Bd. 310, 111. Sitz. S. 3502 A.
118. Sitz. S. 36180D.
Bd. 311, 127. Sitz. S. 39420D.
7 2. Ansprache des Präsidenten Fehrenbach im Reichstage
anläßlich des Krieges: Bd. 314, 192. Sitz. S. 6150 B.
3. Ansprache des Ersten Vizepräsidenten Dr. Paasche anläßlich
des Friedensschlusses mit der Ukraine und der
Fortdauer des Weltkrieges: Bd. 311, 129. Sitz.
S. 3988 D.
desgl. anläßlich der Leistungen unseres Heeres bei
den Kämpfen im Westen: Bd. 312, 166. Sitz.
S. 5164 C.
Schlußansprache: Bd. 311, 145. Sitz. S. 4570 D.