Einleitung.
Von der Leitung der „Neuen Bahnen“ wurde mir vor längerer
eit geschrieben: „Diele deutsche Staaten stehen im Begriff, ihr
Bildungswesen auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen. Überall
sucht man nach neuen Lormen und neuen Bahnen des öffentlichen
Erziehungswesens. Insbesondere drängen die Derhältnisse zu klaren
Kuseinandersetzungen mit den Saktoren, die berechtigter= oder
unberechtigterweise die Schule beeinflussen wollen. In dieser Ent-
wicklung, die zu gesetzgeberischen Kkten führen wird, könnte, so glauben
wir, ein Buch ein wertvoller Sührer sein — Lehrern, Politikern und
Behörden —, ein Buch, das die Grundzüge der Schulgesetzgebung von
einem Standpunkte aus gewinnt, wie er sich aus moderner Zuffassung
der pädagogischen, sozialen und staatsrechtlichen Notwendigkeiten er-
gibt. Wir bitten Sie, uns, d. h. den deutschen Lehrern und den deut-
schen Schulpolitikern, dieses Buch zu schreiben.“
Ich ging nach längerer zeit auf diesen Plan ein und sagte „den
Entwurf eines zeitgemäßen Schulgesetzes, natürlich nicht in Dara-
graphen gefaßt, sondern in prägnant formulierten Forderungen ent-
wickelt, und zwar auf der Grundlage der gegenwärtigen deutschen
Unterrichtsgesetzgebung,“ zu. Die Kritik dieser sollte den Kusgangs-
punkt der Darlegungen bilden, und sodamm sollten diejenigen Punkte, in
denen die Gesetze unsere LJorderungen bereits erfüllen, und die Kb-
stände, die in anderen Gesetzen und in der Gesetzgebung im ganzen
bleiben, bezeichnet werden. Was in diesen Dorverhandlungenfestgesetzt
worden ist, soll in den nachstehenden Ausführungen geboten werden.
Es erscheint selbstverständlich, daß meine Kuftraggeber in erster
Linie die Grundzüge für eine Dolks schulgesetzgebung erwartet haben,
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