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Rektoren angestellt sind, sind diese die nächsten Dorgesetzten der
übrigen TLehrer an der betreffenden Dolksschule.“
„Sie sind verpflichtet, darüber zu wachen, daß die Cehrer ihre
Berufspflichten in jeder Beziehung erfüllen.“
(Gesetz vom 21. Kpril 1905.)
Sachsen-Gotha.
„In den Dolksschulen, an deren Spitze Schuldirektoren (Rektoren)
stehen, sind diese die nächsten Dorgesetzten der übrigen Lehrer und
haben als solche namentlich darüber zu wachen, daß die letzteren ihre
Berufspflichten nach allen Richtungen bin erfüllen.“ .-
(Gefetzvom8.Auguft1912.)
Schwarzburg-Sondershausen.
„Die Übertragung eines Rektoramtes hat den Uachweis über er-
folgreiche Ablegung der Mittelschullehrer= oder Rektorprüfung
oder der „Dbädagogischen Prüfung“ zur Doraussetzung.“
„usnahmsweise können auch im praktischen Schuldienst bewährte Lehrer
ohne diesen Nachweis in ein Rektoramt berufen werden.“
„(#n mehrklassigen Ichulen wird von der Landesschulbehörde ein Lehrer
als „Hauptlehrer“ für die Ortsschulleitung bestimmt.“
„Die Übertragung der Ortsschulleitung an den hauptlehrer erfolgt wider-
ruflich. «
Den hauptlehrern kann von der Gemeinde mit Genehmigung des Kreis-
schulamtes eine nach dem Umfange ihrer Tätigkeit zu bemessende Dergütung
gewährt werden.“ (Gesetz vom 31. Mai 1912.)
Reuß j. C.
„Die Leitung von einfachen Dolksschulen,
a) an denen vier oder mehr Tehrer wirken, ist einem Oberlehrer,
b) an denen acht oder mehr Lehrer tätig sind, ist einem Rektor,
vorbehaltlich der dem Schulvorstande zugewiesenen Juständigkeiten, zu
übertragen.
Oberlehrer und Rektoren haben in der Regel zugleich die Stelle des
ersten Lehrers zu verwalten.“ (Gesetz vom 31. Juli 1900.)
Die Srage der Schulleitung und Schulaufsicht beschäftigt die
deutsche Lehrerschaft, auch die der höheren Schulen, fortgesetzt. Die
tatsächlichen Derhältnisse auf dem Dolksschulgebiete werden in einer
von der Statistischen Jentralstelle des Deutschen Cehrervereins heraus-
gegebenen Schrift „Schulaufsicht und Schulleitung in den deutschen
Staaten“ von C. L. fl. Pretzel (Leipzig und Berlin, Julius Klink-