Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

— 182 — 
jenigen, die für ihre Kinder gute Schulen und eine gute Erziehung 
verlangen. Der Nampf gegen die Eltern, der frühere Lehrer- 
geschlechter mürbe und müde gemacht hat, ist in diesem Sinne beendet. 
Die große Mehrzahl auch der rmeren steht heute neben uns und 
erschwert dem Schulhause höchstens noch aus Unverstand oder unter 
verbitternden Derhältnissen die Krbeit. Wir arbeiten heute nicht nur 
für das Dolk, sondern mit dem Dolke. 
ber vorwärts kommen wir nur, wenn das Ganze 
marschiert, wenn wir politisch und wirtschaftlich vorwärts kommen. 
Der englische Lordkanzler Discount haldane hat kürzlich in einer 
Rede über die Slotte gesagt: „Die größte Quelle unserer Stärke 
ist unsere finanzielle Stellung. Die Regierung war früher überzeugt, 
daß, wenn wir nicht ernsthaft die KHusbildung derjenigen 
unternähmen, dieunsere Krbeiter in Jukunftsein sollten, 
Großbritannien im TLaufe von 50 Jahren hinter andere Länder 
zurückgedrängt sein würde. Diese Gefahr war genau ebenso groß, 
als irgendeine, die mit der Slotte in Jusammenhang steht. Unsere 
industrielle Überlegenheit bleibt unsere Einnahmequelle, und wenn 
diese Einnahmequelle nicht gesichert wäre, so wäre die Suprematie 
unserer S#lotte gefährdet.“ 
Dieses engen Jusammenhanges der Schule mit allem, was volt 
und Vaterland angeht, seien wir uns stets bewußt! Dann werden 
wir auch zur rechten zeit fordern, unermüdlich, ohne Rücksicht 
auf diejenigen, die uns im Wege stehen, und zur rechten zeit mit 
dem Unzulänglichen, das wir haben, uns bescheiden. 
Im großen deutschen hause ist die deutsche Schule nur ein be- 
scheidener Raum. Sie sollte der erste, der bevorzugteste sein. Sie wird 
es werden, wenn das haus selbst immer fester gegründet und besser 
ausgestattet wird und wenn diejenigen, die in der Schule wirken, ihre 
Schule über alles lieben und mit allem, was sie sind und können, 
dafür arbeiten und streiten. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.