Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Einheitsschule, in der jeder nach Fleiß und Begabung aufsteigen kann 
und in der auch aus den Schulen, die keinen fremdsprachlichen Unter- 
richt erteilen, noch ein Weg in weiterführende Bildungsanstalten bis 
zur hochschule hinauf führt, wird und muß kommen. Jede Schul- 
straße muß bis auf den Gipfel führen, so verschieden der Weg im 
übrigen auch sein mag. 
Die tatsächliche Derfassung der Dolksschule in Deutschland ent- 
spricht den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Uur in wenigen deut- 
schen Staaten sind die „niederen“ Schulen wirkliche Dolksschulen, d. h. 
Schulen, aus denen ein direkter Weg in alle mittleren und höheren 
Unterrichtsanstalten führt und neben denen öffentliche Standesschulen 
nicht bestehen. Eine Dolksschule, die wenigstens auf der Unterstufe 
keinerlei Gliederung nach sozialen Unterschieden kennt, haben im 
Deutschen Reiche nur Bayern und, für den Unterricht der Knaben, die 
preußische Drovinz Westfalen. In allen anderen deutschen Staaten 
und preußischen Provinzen, hier mehr, dort weniger, ist schon die 
Erundstufe der Dolksschule durch Ueben= und Dorschulen aller Grt 
zu einer verschämten Krmenschule gestempelt. 
Daß es in manchen Staaten des ZKuslandes nicht nur tatsächlich, 
sondern auch grundsätzlich anders ist und selbst in der Gesetzgebung ein 
anderer Standpunkt vertreten wird, ist bekannt. Die österreichische 
„allgemeine Dolksschule“ ist die Grundschule für alle weiterführenden 
Lehranstalten, trotzdem das Gesetz davon nichts enthält. Das ameri- 
kanische Schulwesen hat sich, trotz aller Sreiheit, in der ganzen Union 
so entwickelt, daß aus der Primary# School und Grammar School 
ein direkter Weg in die High School und in das College führt. 
Die amerikanische Schule ist in ihrem ganzen Umfange, durch- 
weg bis zum 15. Jahre hin, der Unterbau der höheren Schule. 
„Sie ist die gemeinsame Bildungsstätte für alle Klassen der 
Bevölkerung. Es kann als Grundsatz und Regel gelten, daß die begüterten 
und die in hervorragenderen Stellungen lebenden Kmerikaner ihre Kinder in 
die Volksschule schicken, als undemokratische Kusnahme, daß die jungen Re- 
publikaner Privatschulen übergeben oder von hauslehrern unterrichtet wer- 
den. Selbst die Schüler der Privatschulen sind sehr häufig mehrere Jahre
	        
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