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Reuß j. C.
„Drivatunterricht, welcher den Unterricht der Volksschule vertreten
soll, kann nur von Lehrern oder Lehrerinnen erteilt werden, die wenigstens
eine der gesetzlichen Prüfungen bestanden haben und auch in
sittlicher Beziehung den bei der Julassung zum öffentlichen Schuldienste zu
stellenden Knforderungen entsprechen.“ (esetz vom 31. Juli 1900.)
Kuch in Bauern kann der Schulpflicht durch Privatunterricht
oder Benutzung von Privatbildungsanstalten genügt werden. Es wird
aber zur Ersetzung des Besuches der äffentlichen Volksschule durch
Privatunterricht die Erlaubnis der Ortsschulbehörde verlangt. Die
DPrivatunterricht genießenden Schulpflichtigen haben auch jedes Jahr
an den öffentlichen Schulprüfungen, soweit solche bestehen, teil-
zunehmen, bleiben den für die Schulpflichtigen geltenden allgemeinen
Distiplinarvorschriften unterworfen und sind zur Entrichtung des
Schulgeldes, wo solches besteht, verpflichtet. Die Dauer und Be-
endigung der Schulpflicht richtet sich für sie nach denselben Dorschriften,
die für diejenigen bestehen, welche die öffentliche Schule besuchen.
Das deutsche Schulrecht unterscheidet sich von den meisten aus-
ländischen Schulgesetzen dadurch, daß es den Privatunterricht und das
Privatschulwesen stark einengt. Eine Reihe von Staaten haben
Konzessionspflicht für jede private Lehranstalt auch in der Richtung,
daß das Bedürfnis für die Errichtung der Privatschule geprüft wird.
Das Privatschulwesen hat deswegen in Deutschland auch nur einen
geringen Umfang, in der Regel nicht zum Schaden der unterricht-
lichen Dersorgung der Jugend. kinderungen auf diesem Gebiete
vorzuschlagen, fühlt Derfasser keine Deranlassung, insbesondere aber
auch nicht in der Richtung, daß Privatschulen und Privatunterricht
für das schulpflichtige Glter, wie es die Sozialdemokratie verlangt,
gänzlich zu beseitigen wären. Die deutsche Schulgesetzgebung dürfte
auf diesem Eebiete zwischen den Extremen auf der einen und der
anderen Seite die rechte Mitte gehalten haben. Eine Gefahr für
die öffentlichen Schulen bilden die Privatschulen nicht. Ihr Nutzen
ist allerdings in der Regel auch nicht groß.
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