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Den 2e. Mai wurde:
in der Rekurssache des Gemeinde-Pflegers,
Elias Schuh, von Unter-Eisisheim,
O. A. Heilbronn, das von dem
Gerichtshose zu Eßlingen unterm 1½4.
November v. J. wegen verübten Betrugs
und wegen auf Kosten der Gemeinde
bestritrener Zechen und anderer
Nebenausgaben gefällte (S. 9:7 des
Reg. Blatts von 182= eingerückte)
Straf-Erkenntniß unter Verurtheilung
des Rekurrenten in die Kosten zweiter
Instanz, im Wesentlichen bestätigt.
Den :4. Mai wurde:
. in der Rekurssache des Johann Martin
Ehrmann und des Sebastian Ehrlein,
von Westernhausen, O. A. Künzelsau,
das von dem Gerichtshofe zu
Ellwangen unterm 20. und 22. April
d. J. wegen mehrerer groffer, zum Theil
ausgezeichneter und qualisicirter Diebstähle,
welche bei Ehrmann im rechtlichen
Sinne als zweites, bei Ehrlein aber
als drittes Diebstahls-Vergehen zu betrachten
sind, wider sie gefällte (S. 40%
und 40 des Reg. Blatts von 1835 eingerückte)
Straf-Erkenntniß, unter Verurtheilung
der Rekurrenten in die Kosten
zweiter Instanz, im Wesentlichen
bestaͤtigt;
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r—
in der Rekurssache der Catharine
Schüle, von Kirchheim, das von dem
Gerichtshofe zu Ulm unterm 36. April
d. J. wegen oft wiederholten Vagirens
und verbotswidrigen Eintritts in die
Resüdenz gefällte (S. 12 des Reg. Blatts
von 1823 eingerückte) Straf-Erkenntniß
im Allgemeinen bestätigt, jedoch die
der Rekurrentin zuerkannte Strafe der
Ruthen-Züchtigung, welche ihrer Gesundheits-Umstände
wegen keine Anwendung
sinder, in eine einmonatliche
Zwangs-Arbeitshausstrafe verwandelt
und die Rekurrentin in die Kosten zweiter
Instanz verurtheilt.
Den z7. Mai wurde:
in der Rekurssache des Weißgerber=Gesellen
Emanuel Gottlob Weigle,
von Ludwigsburg, das von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen unterm 18. März d. J.
wegen wiederholten Pagirens, und wegen
betrügerischen Schuldenmachens
wider denselben gefällte (S. 333 des
Reg. Blatts von 182:3 eingerückte)
Straf-Erkenntniß, unter Verurtheilung
des Rekurrenten in die Kosten zweiter
Instanz, lediglich bestärigt;
. in der Rekurssache des Ernst Friedrich
Trautwein, von Maulbronn, das
von dem Gerichtshose in Eßlingen un-