Contents : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

—  123  —

doch  im  innern  Verkehre  alles  inländische  Eisen,  und

alle  Erzeugnisse  inländischer  Indüstrie  vom  Weggelde
befrept  werden?

Diese  Frage  siel  hinweg.

75)  Will  die  Kammer,  daß  im  Gesetze  bestimmt  ausgedruͤckt
  werde,  daß  auf  den  Wasserstraßen  durchaus  kein  Weggeld
  mehr  statt  finde?

Wurde  mit  346  gegen  344  Stimmen  verneint.

70)  Will  die  Kammer,  daß  im  Falle  auf  den  Wassastraßen
  ferner  ein  Weggeld  bestehe,  dasselbe  dort,  wo
es  im  Allgemeinen  Anwendung  findet,  nur  die  Hälfte
des  Weggeldes  zu  Land  betrage?

Wurde  mit  78  gegen  10  Stimmen  bejaht.

77)  Will  die  Kammer,  daß  der  f.  22.  folzende  Fassung

  erhalte:

„Ale  dem  Staate  gehbrigen  Brücken=  und  Pflasterzdlle
  sind  aufgehoben;  sowohl  der  Brückenbau  als
die  Unterhaltung  des  Pflasters  geschieht  auf  Kosten
des  Staates."“

„Die  Brücken=  und  Pflasterzölle  der  Gemeinden
sind  aufgehoben;  die  Gemeinden  werden  aber  für
den  Verlust,  der  ihnen  hiedurch  an  rechtlich  zustehenden
  Pflaster=  und  Brückenzdllen  zugeht,  aus
den  Jollgefällen  entschädigt.“

„Der  Bau  dieser  Brücken  und  Straßen  bleibt  den!
Communen  wie  bisher  überlassen?“

Wurde  mit  40  gegen  40  Stiminen  verneint.

78)  Will  die  Kammer,  daß  der  ##  22.  laüte;  wie

folgt:

„Alle  Bruͤcken-  und  Pflasterzoͤlle,  welche  Staͤdte  und
Maͤrkte  auf  den  Straßen,  welche  auf  Kosten  des

11  *