Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

14  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  29.)

ringens  auch  in  dieser  Beziehung  mit  den  übrigen  deutschen  Staaten.  Die
staatsrechtlichen  Schwierigkeiten,  die  diesem  Verlangen  entgegenstehen,  liegen
auf  der  Hand.  Die  „volle  Verfassung“  zielt  in  erster  Linie  auf die Beseitigung
  des  Diktaturparagraphen.  In  letzterer  Beziehung  hat  sich  die  Regierung
  wiederholt  dahin  ausgesprochen,  daß  sie  sich  freuen  würde,  wenn  ihr
die  Möglichkeit  gegeben  wäre,  diesem  Verlangen  nachzukommen.  Sie  hat
aber  auch  die  Bedingungen  für  diese  Möglichkeit  nicht  verhehlt,  und  zu  diesen
gehört  in  erster  Linie  eine  energische  Zurückweisung  der  Pariser  Agitation
seitens  der  hervorragenderen  Vertreter  des  Landes.  Solange  von  Paris  her
gewühlt  und  die  Wühlerei  nicht  von  den  maßgebenden  elsaß-lothringischen
Kreisen  aufs  nachdrücklichste  zurückgewiesen  wird,  ist  der  Diktaturparagraph
ein  unentbehrliches  Korrektiv.

29.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Eine  von  seinen  Freunden
veranstaltete  großartige  Leichenfeier  des  in  Amerika  plötzlich  verstorbenen
  sezessionistischen  Abg.  Lasker  wird  von  der  sezessionistischen
Partei  zu  einer  Art  parlamentarischer  Demonstration  gegen  die  Regierung
  benützt,  namentlich  in  der  Leichenrede  des  Abg.  Bamberger,
welche  auch  diejenigen  Kreise  peinlich  berührt,  welche,  obgleich  vielfach
  seine  politischen  Gegner,  doch  seiner  unzweifelhaften  Ehrenhaftigkeit,
  seiner  persönlichen  Uneigennützigkeit  und  seinen  anerkannten  Verdiensten
  gern  alle  Gerechtigkeit  widerfahren  zu  lassen  gewünscht  hätten.

29.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Der  Beginn  der  Beratung
  des  Kultusetats  führt  zu  einer  höchst  interessanten  Debatte
über  die  kirchenpolitische  Sachlage.

Windthorst  spricht  der  Regierung  und  dem  Minister  seinen  aufrichtigen
  Dank  für  die  Rückberufung  der  Bischöfe  von  Münster  und  Limburg
aus,  bedauert  aber,  daß  für  Köln  und  Posen  noch  nicht  dasselbe  geschehen
und  daß  überhaupt  nicht  bekannt  sei,  was  die  Staatsregierung  zur  Herbeiführung
  des  allseitig  erwünschten  Friedens  in  dieser  Session  beabsichtige.  Der
Vorwurf,  daß  das  Zentrum  in  seinen  Forderungen  maßlos  sei,  entbehre  der
Berechtigung;  solange  dem  Zentrum  immer  nur  ein  Teilchen  gewährt  werde,
könne  man  sich  nicht  wundern,  wenn  es  immer  dringender  das  Ganze  verlange,
  das  heißt  den  früheren  Zustand,  um  den  man  die  preußischen  Katholiken
  beneidete.  Mit  Befriedigung  sei  anzuerkennen,  daß  man  trotz  der  scharfen
Worte  des  Ministers  die  Gesetzgebung  nicht  stille  stehen  lassen  wolle;  nur
entbehre  man  eine  Übersicht  über  die  Richtung,  in  welcher  vorgegangen  werden
  solle.  Bisher  seien  wenigstens  die  Maigesetze  in  ihrem  Zusammenhange
und  in  ihrer  Grundlage  noch  unberührt;  was  bisher  in  Besetzung  der  theologischen
  Lehrstühle  versäumt  worden,  sei  zwar  teilweis  nachgeholt,  aber  in
der  entsprechenden  Richtung  sei  noch  nichts  für  die  Besetzung  der  philosophischen
  Lehrstühle  geschehen;  es  seien  überhaupt  zu  wenig  theologische  Lehrstühle
vorhanden,  und  es  müßten  die  Seminare  wiedereröffnet  werden,  wenn  dem
in  nächster  Zeit  zu  erwartenden  Priestermangel  begegnet  werden  soll.  Unbegreiflich
  sei  übrigens,  wie  man  nicht  verstehen  wolle,  daß  die  Kirche  ihre
Priester  selbst  ausbilden  will;  ähnlich  mache  es  der  Staat  ja  bei  den  Offizieren
  der  Armee,  und  ebenso  müsse  die  Kirche  gleichmäßig  die  Jurisdiktion
über  ihre  Beamten  haben.  Die  Regierung  stehe  mit  verschränkten  Armen
da,  es  könne  aber  den  Katholiken  das  bisherige  Hinhalten  nicht  weiter  genügen.
  Über  den  zurückberufenen  oder  etwa  neu  zu  ernennenden  Bischöfen