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raden ein behagliches Leben führen sollten.
Von solchen. Invalidenhäusern elud das Hotel
der Inv Marine-Hospital
zu “Grcenw ich dio berühmtesten.
as grösste Hospital der Welt, bo-Versorgung
der
nen Hcero (In England noch Jetzt), wo Jeder
cr mehr oder weniger Berufssoldat
“war und wo andererseits nicht wie beiden
Widerstreit träte.
Allgem A ufnsbme de
Invallaen war doch auch früher nicht zu
r Theil ward der-Selben
theilhaftig, während etwa die zehnfache
Anzahl der Aufg
von Esa dete.
stehen die Invalldenhäuser als Monumente
militärischer Grösse da
sprechenden Nutzen zu ha
eaichtspunkten ausgehend, ;
dass der Staat verpflichtet ist, eratens die
in seine:
ra,
hen und zwar In der zweckziere
und im Öffzierrang stehende
Mititärdrste, die ihr Gehalt aus illtb
ena [\ {\
setzung dcs aktiven Militärdionstes unfühlg
worden sind und deshalb verabschiedet
oder
n nach der Dionsth
Dienstjahres innerhalb des Etats Dokleide.
Dienst verbrauchten Personen D
n ter} K aft ‘
Militärpersonen.
ten Charge. Die Offiziere und Im Offzlerrang
stehende Alilitärärzte den Deurlaubtenin:
dienst erlittene Verwundung oder Beachäf4
Pension betrugt die
dung nnch vollendetem 10., jedoch
vor Mu er tem aa Dienstjahre ein-‚so
un n da ab mit Jedem
weiter zurüekgeiegien? Dienetjahr um Io den
peneions fahigen . Uober
6/10 dieses Einkommens
binaus iindet eine Steigerung
den Friedensschluss eintritt. Wenn
| dio Pension 16650 und weniger beträgt,
| beläuft eich dio Zulage auf 760 44 und verdert
sich sie b
min: ‚bis einer Pension von
I 97 und mehr noch jährlich 300 ‚4 beträ
der Pension und der Erhöh-“ung
erhalten Offiziere und Aerzte, welche
iven Utärdienst, sel es ı
lege, vorstüm
blindet oder sonst schwer ‚nnd unheilder
beschüdigt worden sind, ere
‘höhung der Pension um je Y7 “A Jährlich.
"erstüunmelu hat den
| zweifachen Betrag dieser Erhöhung zur
Kaiser onde: eslimmungen darüber,
ı wer 1 une des Gesetzes vom 27. Juli
| 1871 Theilnehmer a ege war, und erfolgt
die Entscheidung derüber, ob e
! Ofßzier oder Militärarzt durch den Krieg
“invallde un: r Fortsetzung des Dienstes
! unfähig en ist, durch die oberste
. , Militärverwaltungsbehörde des Kontingente.
angestellt gewesen und mi
Fold gerückt ist, demselben zu der
wirklichen Daner der Dienstzeit ein Jahr