Metadata : Militär-Handlexikon.

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raden  ein  behagliches  Leben  führen  sollten.
Von  solchen.  Invalidenhäusern  elud  das  Hotel
der  Inv  Marine-Hospital
  zu  “Grcenw  ich  dio  berühmtesten.
as  grösste  Hospital  der  Welt,  bo-Versorgung

  der

nen  Hcero  (In  England  noch  Jetzt),  wo  Jeder
cr  mehr  oder  weniger  Berufssoldat
“war  und  wo  andererseits  nicht  wie  beiden

Widerstreit  träte.

Allgem  A  ufnsbme  de
Invallaen  war  doch  auch  früher  nicht  zu
r  Theil  ward  der-Selben
  theilhaftig,  während  etwa  die  zehnfache
  Anzahl  der  Aufg
von  Esa  dete.
stehen  die  Invalldenhäuser  als  Monumente
militärischer  Grösse  da
sprechenden  Nutzen  zu  ha

eaichtspunkten  ausgehend,  ;

dass  der  Staat  verpflichtet  ist,  eratens  die
in  seine:

ra,
hen  und  zwar  In  der  zweckziere

  und  im  Öffzierrang  stehende
Mititärdrste,  die  ihr  Gehalt  aus  illtb


ena  [\  {\
setzung  dcs  aktiven  Militärdionstes  unfühlg
worden  sind  und  deshalb  verabschiedet

oder
n  nach  der  Dionsth


Dienstjahres  innerhalb  des  Etats  Dokleide.

Dienst  verbrauchten  Personen  D
n  ter}  K  aft  ‘

Militärpersonen.

ten  Charge.  Die  Offiziere  und  Im  Offzlerrang
  stehende  Alilitärärzte  den  Deurlaubtenin:


dienst  erlittene  Verwundung  oder  Beachäf4
  Pension  betrugt  die
dung  nnch  vollendetem  10.,  jedoch
  vor  Mu  er  tem  aa  Dienstjahre  ein-‚so
  un  n  da  ab  mit  Jedem
weiter  zurüekgeiegien?  Dienetjahr  um  Io  den
peneions  fahigen  .  Uober
6/10  dieses  Einkommens
binaus  iindet  eine  Steigerung

den  Friedensschluss  eintritt.  Wenn

|  dio  Pension  16650  und  weniger  beträgt,

|  beläuft  eich  dio  Zulage  auf  760  44  und  verdert
  sich  sie  b

min:  ‚bis  einer  Pension  von

I  97  und  mehr  noch  jährlich  300  ‚4  beträ

  der  Pension  und  der  Erhöh-“ung

  erhalten  Offiziere  und  Aerzte,  welche
iven  Utärdienst,  sel  es  ı

lege,  vorstüm
blindet  oder  sonst  schwer  ‚nnd  unheilder
beschüdigt  worden  sind,  ere
‘höhung  der  Pension  um  je  Y7  “A  Jährlich.
"erstüunmelu  hat  den
|  zweifachen  Betrag  dieser  Erhöhung  zur

Kaiser  onde:  eslimmungen  darüber,
ı  wer  1  une  des  Gesetzes  vom  27.  Juli
|  1871  Theilnehmer  a  ege  war,  und  erfolgt
  die  Entscheidung  derüber,  ob  e

!  Ofßzier  oder  Militärarzt  durch  den  Krieg
“invallde  un:  r  Fortsetzung  des  Dienstes
!  unfähig  en  ist,  durch  die  oberste
.  ,  Militärverwaltungsbehörde  des  Kontingente.

angestellt  gewesen  und  mi
Fold  gerückt  ist,  demselben  zu  der
wirklichen  Daner  der  Dienstzeit  ein  Jahr