Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr.  53.  417

Muster  39  a
(Ausführungsbestimmungen  §  227.)

 

Einnahmebuch  B

*-“
(Bezeichnung  der  Steuerstelle)  zu
über  das  Aufkommen  an  Warenumsatzstempel
für  das

Rechnungsjahr  19

Dieses  Buch  enthält  Blätter,
2elche  von  einer  met  den  Sceldes  Dateræeichneten
  belegten  Schnur  durchæogen  sind.  Geführt  von
.  .  .  .  .  .  .  ..  ,  den  ten  19  (Name)
(Rame).  (Dienststellung)
(Dienststellungg
Anleitung.

1.  Das  Einnahmebuch  ist  am  Schlusse  des  Monats  März  abzuschließen.
2.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  es  sich  um  festgebundene  Bücher  mit  fortloaufenden
  Blattzahlen  handelt.
90“