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Seine Königliche Hoheit Herzog Maximilian in Bayern,
Seine Erlaucht Herr Graf Fugger zu Glött,
Seine Erlaucht Herr Graf zu Castell-Castell,
Seine Hochgeboren Herr Graf von Gravenreuth und
Seine Hochwohlgeboren Herr Freiherr von Lotzbeck
für die Dauer des gegenwärtigen Landtages beurlaubt wor-
den sind.
J.
rlaubsgesuche für die Dauer des Landtagessind
eingelaufen:
Von Seiner Erlaucht dem Herrn Grafen zu Ortenburg,
von Seiner Durchlaucht dem Herrn Fürsten von Thurn
und Taxis,
von Ihrer Erlaucht der Frau Gräfin von Giech, ge-
borne Gräsin von Bismarck, für Hoch-Ihren Herrn
Sohn, Seine Erlaucht den Herrn Grafen Karl Gott-
fried von Giech.
Ich beantrage, sowohl Seiner Durchlaucht dem Herrn
Fürsten von Taxis als auch Seiner Erlaucht dem Herrn
Grafen zu Orten burg den erbetenen Urlaub auf Landtags-=
dauer zu bewilligen, da beide hohe Herren notorisch durch
ihren Gesundheitszustand leider verhindert sind, an den Berath-
ungen des Hohen Hauses Theil zu nehmen.
Dem Herrn Grafen von Giech, welcher als Offizier des
kgl. preußischen 3. Garde-Uhlanen-Regimentes zur Zeit mit
seinem Regimente im Felde steht, dürfte Urlaub bis nach be-
endigtem Kriege gewährt werden.
II.
Urlaub für kürzere Zeit haben erbeten:
1. Der II. Herr Präsident Freiherr von Thüngen