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welcher zu unserem größten Leidwesen nicht unbedenk-
lich erkrankt ist und sein Urlaubsgesuch durch ein ärzt-
liches Zeugniß belegte.
Der II. Herr Präsident bittet um einen sechswö-
chentlichen Urlaub, welcher zu gewähren sein wird.
uFreiherr von Schrenk, welcher um Urlaub auf die
Dauer seiner außerordentlichen Sendung nach Wien
bittet.
So bedauerlich es ist, den Freiherrn von Schrenk
verhindert zu wissen, an den Berathungen der Hohen
Kammer sich betheiligen zu können, kann ich nicht um-
hin, die Gewährung des nachgesuchten Urlaubes zu
beantragen.
Seine Erlaucht Herr Graf von Rechberg-Rothen-
löwen, welcher als Prästdent des permanenten stän-
dischen Ausschusses des Königreichs Württemberg zu
erscheinen verhindert ist.
Nachdem Seine Erlaucht neuerdings zum I. Präsl-
denten der Kammer der Standesherren des König-
reichs Württemberg ernannt worden ist, kann ich leider
nur beantragen, den Herrn Grafen auf die Landtags-
Dauer zu beurlauben.
Seeiine Excellenz der Herr Erzbischof von Bamberg,
welcher um einen wenigstens zweimonatlichen Urlaub
bittet, da Seine Excellenz durch e jüngst überstan-
denes schmerzhaftes Gichtleiden laut einem beigelegten
ärztlichen Zeugnisse ohne Gefährdung Ihrer Gesund-
heit die Reise nach München nicht unternehmen dürfen.
Seiner Excellenz dürfte der erbetene zweimonatliche
Urlaub ertheilt werden.
5. Herr Graf von Törring auf Seefeld, welcher