Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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Bestreitung besonderer Ausgaben für das erste Quartal des 
Jahres 1871 vorgelegt. 
Die Kammer der Abgeordneten hat demselben unterm 
21. d. M. ihre Zustimmung gegeben und der Kammer der 
Reichsräthe zur Berathung und Beschlußfassung Überfenvet. 
Vom II. Ausschusse zum Referenten erwählt, nimmt der 
Unterzeichnete keinen Anstand, vorliegenden Gesetentwurf dem 
Hohen Hause zur Annahme zu empfehlen, da er für die Staats- 
verwaltung als unbedingt nothwendig erscheint. Referent hält 
sich aber verpflichtet, im Hinblicke auf die außerordentlichen 
Verhältnisse der Gegenwart an diesen Gesetzentwurf einen 
weitern Wunsch und Antrag zu knüpfen, und zwar in Er- 
wägung: 
1) daß mit dem 1. Januar 1871 das zweite und letzte 
Jahr der X. Finanzperiode beginnt, für deren erstes 
Jahr nur das provisorische Gesetz vom 22. Juli 1870 
für die gesammte Finanzverwaltung maßgebend war, 
sonach 
2) daß die Berathung des im Jahre 1869 vorgelegten 
Budgets für die X. Finanzperiode nach aller Wahr- 
scheinlichkeit mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen 
würde und am 1. Oktober 1871 schon wieder das 
Budget für die XI. Finanzperiode vorgelegt werden 
muß und 
3) daß es dem Referenten unthunlich erscheint, so lange 
der Krieg die immerwährende Thätigkeit der Staats- 
minister, besonders des Kriegsministers, in Anspruch 
nimmt, zugleich umfassende Budgetsberathungen den 
Staatsministern zuzumuthen, 
4) daß die ganze Staatsverwaltung auf das Empfind- 
lichste gestört ist, wenn dieselbe ohne die bestimmten
	        
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