Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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„im Gesetzblatte und im Anitsblatte der Pfalz in 
„Wirksamkeit.“ 
Dieser Beschluß wurde mit Schreiben vom nämlichen 
Datum der Hohen Kammer der Reichsräthe mitgetheilt, deren 
II. Ausschuß den Unterzeichneten mit dem Auftrage bechrte, 
darüber Vortrag zu erstatten. 
8. 1. 
Der vorliegende Antrag umfaßt zwei Gruppen von Eisen- 
bahnen, welche im Interesse der Deutlichkeit des Vortrages 
getrennt in Betrachtung zu ziehen sind. 
Die erste Gruppe begreift die Eisenbahnen: 
a) von Kaiserslautern über Marnheim und Kirchheimbo- 
landen an die hessische Grenze gegen Alzey — genannt 
Donnersbergerbahn — mit einem Maximalbaukapitale 
zu. 5,400,000 fl. 
b) von Marnheim an die hessische 
Grenze gegen Monsheim — ge- 
nannt Zellerthalbahn —Z 550,000 fl. 
c) von Dürkheim über Grünstadt an 
die *im½e Grewen gegen * Monheim 
zu 2%700,000 fl. 
zusammen nen 8,800,000 fl. 
Für diese Bahnen wurde durch die Landtagsabschiede 
vom 10. Juli 1865 §. 28 und vom 29. April 1869 §. 56 
eine gesetzliche Zinsgarantie von 4 Procent bewilligt. 
Der Bau derselben, wofür die Allerhöchste Baukonzession 
bereits am 16. April l. J. an die pfälzische Nordbahnge- 
sellschaft ertheilt worden ist, soll gemäß eines Staatsvertrages 
mit dem Großherzogthume Hessen binnen drei Jahren vom 
Tage der Conzession ab vollendet werden; es erscheint sohin 
die unverzügliche Beschaffung des Baukapitales geboten. Beie
	        
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