Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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8. 18. 
Die Befriedigung der Cultusbedürfnisse und Vermallung 
des Uermägens der Niechengemeinden betrefeend. 
Anläßlich der an Uns gebrachten Bitte um baldmöglichste 
Vorlage eines Gesetzentwurfes für die Landestheile rechts des 
Rheines über Befriedigung der Cultusbedürfnisse, soweit hiefür 
Umlagen und Dienstleistungen erforderlich sind, und über vie 
Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinden unter Zu- 
grundlegung der den politischen Gemeinden eingeräumten Selbst- 
verwaltung beauftragen Wir Unser Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die Einleitungen 
zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes über diesen Gegen- 
stand alsbalv zu treffen und das Ergebniß Unserer Wür- 
digung und Entscheidung zu unterstellen. 
§. 19. 
Die Reoision der beslehenden Zeslimmungen über Kuslichtung 
der Zehölze längs der Candftrassen, beziehungsweise die 
Vorlage eines desfallsigen Zesetzenlwurfes bekresfend. 
Zur Erfüllung der in dem Gesammtbeschlusse der beiden 
Kammern vom 30. Januar 1871 an Uns gebrachten Bitte 
beauftragen Wir Unsere betheiligten Staatsministerien, die 
bestehenden Bestimmungen über die Auslichtung der Gehölze 
längs der Staats= und Districtsstraßen einer Revision zu 
unterwerfen und Uns das Ergebniß zur weiteren Verfügung 
vorzulegen. 
8. 20. 
Den Ankaus der Früchte auf der Wurzel betreffend. 
Dem übereinstimmenden Antrage beider Kammern gemäß 
sprechen Wir mit Gesetzeskraft aus: 
Die Allerhöchste Verordnung vom 13. Juni 1817,
	        
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