Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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Dem Miether bleibt das Recht auf Entschädigung 
wegen der durch Uebertragung des Eigenthums einer 
Liegenschaft auf den Dritten herbeigeführten vorzeitigen 
Beendigung des Miethverhältnifses vorbehalten. 
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit der Verkündung 
des Landtagsabschiedes für die Landestheile diesseits des Rheines 
mit Ausnahme derjenigen Gebietstheile, in welchen das allge- 
meine preußische Landrecht gilt, und zwar auch für die bereits 
zur Zeit der Verkündung bestehenden Miethverträge in Krast. 
§. 22. 
Die Erbauung der Eisenbahn von München nach BVuchloe, 
hier die Bahnhofanlage zu Candsberg betressend. 
Wir werden Bedacht nehmen, daß der an Uns ge- 
brachten Bitte: 
„zur Befriedigung der Wünsche der Einwohner der 
„ tadt und des Bezirksamtes Landsberg eine Ver- 
„bindungsbahn von der Station Kaufering bis zur 
„Stadt Landsberg mit Berücksichtigung der Fortsetzung 
„nach dem Lechfelde zur Ausführung zu bringen“, 
thunlichst entsprochen werde. 
Seit der gegenwärtige Landtag sich um Uns versammelt 
hat, haben sich große weltgeschichtliche Ereignisse zugetragen. 
Ein Nachbarvolk, mit dem wir gerne in Frieden gelebt 
hätten, hat Deutschland durch einen gänglich ungerechtfertigten 
Angriff in einen blutigen Krieg verwickelt. 
Daß Wir den Kampf mit voller Kraft aufzunehmen 
im Stande waren, verdanken Wir der opferwilligen Hin- 
gebung der Landesvertretung. 
Unter Gottes allmächtigem Beistande haben die deutschen 
Heere durch todesmuthigen Heldensinn, durch eine Kriegstüch- 
Verhandl. v. Kammer d. Relchsräthe. Deil.-#o. U. 27
	        
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