Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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„es sei dem vom Abgeordneten Georg Friedrich Kolb 
„vorgeschlagenen Gesetzentwurfe, den garantirten Zins- 
„ fuß für neu zu emittirende pfälzische Eisenbahnpapiere 
ebetreffend, mit der Modifikation die Zustimmung zu 
„ertheilen, daß der einzige Artikel die Fassung erhalte: 
„Die Staatsvegierung ist ermächtigt, für diejenigen 
„pfälzischen Eisenbahnen, welche nach den Lanvtags- 
„Abschieden vom 10. Juli 1865 F. 28 und vom 
„29. April 1869 §. 56 mit einer 4prozentigen Zins- 
„garantie versehen und zur Zeit noch nicht ausgeführt 
„sind, die Zinsgarantie bis zu 5% zu erhöhen unter Auf- 
„rechthaltung der sonst für diese Bahnen geltenden ge- 
„setzlichen Bestimmungen und unter der Voraussetzung, 
„daß das Baukapital mittelst Ausgabe von Prioritäts- 
vobligationen beschafft werde.“ 
Am Schlusse soll dann beigefügt werden: 
„Gegenwärtiges Gesetz tritt mit seiner Verkündung 
„im Gesetzblatte und im Amtsblatte der Pfalz in 
„Wirksamkeit."“ 
Sie übergeben Euerer Königlichen Majestät diesen 
Gesetzesvorschlag, welchen sie für den Staat vortheilhaft und 
nützlich halten, mit der allerehrfurchtsvollsten itte, demselben 
die Königliche Genehmigung zu ertheilen. 
In allertiefster Ehrfurcht 
Euerer Königlichen Majestät 
allerunterthänigst treugehor- allerunterthänigst treugehor- 
samste samste 
Kammer der Reichsräthe. Kammer der Abgeordneten. 
(Folgen die Unterschriften.) (Folgen die Unterschriften.)
	        
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