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eines Verfassungsbündnisses am 23. November d. Is. zu
Versailles abgeschlossenen Vertrage nebst dem dazu gehörigen
Schlußprotokolle von demselben Tage zustimmen und daß
Bayern, soweit dieß in Betracht der Verabredung unter I.
des eben gedachten Vertrages noch erforderlich ist, der, zwischen
dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen vereinbarten,
dem Protokolle dd. Versailles den 15. November d. Is. an-
geschlossenen Verfassung des Deutschen Bundes und den in
diesem Protokolle getroffenen Verabredungen, sowie dem zu
Berlin am 25. November d. Is. unterzeichneten Vertrage
zwischen dem Norddeutschen unde, Baden und Hessen einer-
seits und Württemberg andererseits über den Beitritt der
letzteren zu der vorerwähnten Verfassung, den, in dem Schluß-
protokolle zu diesem Vertrage getroffenen Veräbredungen und
der Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bunde und
Württemberg vom 21/25. November l. Is. zustimmt.
Die Unterzeichneten waren darüber einverstanden, daß der
Inhalt der gegenwärtigen Verhandlung als durch die Ratifi-
kation derjenigen Urkunden genehmigt angesehen werden soll, auf
welche sich die gegenwärtige Verhandlung bezieht.
Folgen die Unterschriften.
Zur Beglaubigung:
künchen den 13. Dezember 1870.
Der k. Staatsminister
des kgl. Hauses und des Aeußern.
(L. S.) (Unterz.) Graf von Bray.