24 Mittleres und niederes gewerbliches und kaufmännisches Unterrichtswesen.
ministerium überwiesen. Indes stellte sich bald heraus, daß für eine
zweckmäßige Ausgestaltung: des gewerblichen Schulwesens dessen
Verwaltung durch das Ministerium für Handel und Gewerbe angemessener
sei, da die Berührungspunkte mit dem allgemeinen Schulwesen
geringere sind, als mit der staatlichen Gewerbeförderung, und
so wurde 1885 die Verwaltung des gewerblichen Schulwesens mit
Ausnahme der technischen Hochschulen und dreier kunstgewerblicher
Unterrichtsanstalten, die dem Unterrichtsministerium verblieben, und
der ländlichen Fortbildungsschulen, welche 1895 dem Ministerium
für Landwirtschaft unterstellt wurden, dem Handelsministerium überwiesen.
Als sehr zweckmäßig haben sich Veranstaltungen bewährt,
welche den betciligten Kreisen der Gewerbtreibenden die Möglichkeit
beratender oder verwaltender Mitarbeit in der Leitung der gewerblichen
Schulen geben. Industrielle, Handwerker, Schulmänner
können den leitenden Beamten ganz außerordentlich wertvolle
Aufschlüsse und Ratschläge geben, wenn ihnen regelmäßig Gelegenheit
zur Kenntnisnahme vom Stande der Schulen und zur Äußerung
ihrer Beobachtungen und Wünsche gegeben wird. Dadurch wird die
Verbindung der Staatsverwaltung mit dem praktischen Wirtschaftsleben
und dem Unterrichtsbetriebe sicher gestellt und Mißgrifie verhütet
oder möglichst bald rückgängig gemacht werden. Die Art der
Bildung und die Häufigkeit des Zusammentritts solcher Beiräte kann
sehr verschieden geregelt werden. Jetzt bestehen sie unter verschicdenen
Namen in Preußen, Württemberg, Baden und Hessen.
In den größeren Staaten mit einem ausgebildeten System gewerblicher
Schulen ist außerdem eine besondere Regelung der lokalen
Schulaufsicht nötig. Dieselben Gründe, die für die Überweisung der
Schulen an die Zentralgewerbeverwaltung sprechen, lassen eine Fachaufsicht
auch auf den unteren Stufen wünschenswert erscheinen. Denn
weder die schultechnischen Aufsichtsbeamten der allgemeinen Unterrichtsverwaltung,
noch die Beamten der allgemeinen Verwaltung verfügen
über das zur ersprießlichen Förderung des gewerblichen Schulwesens
nötige Maß von Sachkenntnis. Infolgedessen geht man mehr
und mehr dazu über, besondere Gewerbeschulinspektoren anzustellen
oder doch wenigstens Fachmänner mit der regelmäßigen Beaufsichtigung
der gewerblichen Schulen zu betrauen. Auch auf dieser
unteren Stufe der gewerblichen Schulverwaltung kann ein technischer
Beirat erfahrener Männer des gewerblichen Lebens von außerordentlicher
Wichtigkeit werden. Nicht nur, daß die Schulleitung aus ihrem