Full text : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IV. Band 3. Teil. (6)

24  Mittleres  und  niederes  gewerbliches  und  kaufmännisches  Unterrichtswesen.

ministerium  überwiesen.  Indes  stellte  sich  bald  heraus,  daß  für  eine
zweckmäßige  Ausgestaltung:  des  gewerblichen  Schulwesens  dessen
Verwaltung  durch  das  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  angemessener
  sei,  da  die  Berührungspunkte  mit  dem  allgemeinen  Schulwesen
  geringere  sind,  als  mit  der  staatlichen  Gewerbeförderung,  und
so  wurde  1885  die  Verwaltung  des  gewerblichen  Schulwesens  mit
Ausnahme  der  technischen  Hochschulen  und  dreier  kunstgewerblicher
Unterrichtsanstalten,  die  dem  Unterrichtsministerium  verblieben,  und
der  ländlichen  Fortbildungsschulen,  welche  1895  dem  Ministerium
für  Landwirtschaft  unterstellt  wurden,  dem  Handelsministerium  überwiesen.


Als  sehr  zweckmäßig  haben  sich  Veranstaltungen  bewährt,
welche  den  betciligten  Kreisen  der  Gewerbtreibenden  die  Möglichkeit
  beratender  oder  verwaltender  Mitarbeit  in  der  Leitung  der  gewerblichen
  Schulen  geben.  Industrielle,  Handwerker,  Schulmänner
können  den  leitenden  Beamten  ganz  außerordentlich  wertvolle
Aufschlüsse  und  Ratschläge  geben,  wenn  ihnen  regelmäßig  Gelegenheit
  zur  Kenntnisnahme  vom  Stande  der  Schulen  und  zur  Äußerung
ihrer  Beobachtungen  und  Wünsche  gegeben  wird.  Dadurch  wird  die
Verbindung  der  Staatsverwaltung  mit  dem  praktischen  Wirtschaftsleben
  und  dem  Unterrichtsbetriebe  sicher  gestellt  und  Mißgrifie  verhütet
  oder  möglichst  bald  rückgängig  gemacht  werden.  Die  Art  der
Bildung  und  die  Häufigkeit  des  Zusammentritts  solcher  Beiräte  kann
sehr  verschieden  geregelt  werden.  Jetzt  bestehen  sie  unter  verschicdenen
  Namen  in  Preußen,  Württemberg,  Baden  und  Hessen.

In  den  größeren  Staaten  mit  einem  ausgebildeten  System  gewerblicher
  Schulen  ist  außerdem  eine  besondere  Regelung  der  lokalen
Schulaufsicht  nötig.  Dieselben  Gründe,  die  für  die  Überweisung  der
Schulen  an  die  Zentralgewerbeverwaltung  sprechen,  lassen  eine  Fachaufsicht
  auch  auf  den  unteren  Stufen  wünschenswert  erscheinen.  Denn
weder  die  schultechnischen  Aufsichtsbeamten  der  allgemeinen  Unterrichtsverwaltung,
  noch  die  Beamten  der  allgemeinen  Verwaltung  verfügen
  über  das  zur  ersprießlichen  Förderung  des  gewerblichen  Schulwesens
  nötige  Maß  von  Sachkenntnis.  Infolgedessen  geht  man  mehr
und  mehr  dazu  über,  besondere  Gewerbeschulinspektoren  anzustellen
oder  doch  wenigstens  Fachmänner  mit  der  regelmäßigen  Beaufsichtigung
  der  gewerblichen  Schulen  zu  betrauen.  Auch  auf  dieser
unteren  Stufe  der  gewerblichen  Schulverwaltung  kann  ein  technischer
Beirat  erfahrener  Männer  des  gewerblichen  Lebens  von  außerordentlicher
  Wichtigkeit  werden.  Nicht  nur,  daß  die  Schulleitung  aus  ihrem