Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  26.  247

Nr.  2  /  1498
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Bekanntmachung,  die  Verleihung  des  Titels  „Regierungsbaumeister“  an  die  geprüften  maschinentechnischen

  Praktikanten  der  Staatseisenbahnverwaltung  und  die  geprüften  Praktikanten  für  den
höheren  technischen  Telegraphendienst  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung  betreffend.

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  unterm  23.  April  1907  Allerhöchst  zu  genehmigen  geruht,  daß  die
geprüften  maschinentechnischen  Praktikanten  der  Staatseisenbahnverwaltung  und  die  geprüften
Praktikanten  für  den  höheren  technischen  Telegraphendienst  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung
  künftig  den  Titel  „Regierungsbaumeister“  führen.

München,  den  27.  April  1907.

u.  Frauendorfer.

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Nr.  8744.

 

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Vereinsbank,  A.  G.,  in  Nürnberg  wurde  die  Genehmigung  erteilt,  innerhalb
der  gesetzlichen  Maximalgrenze  des  Pfandbriefumlaufs  eine  neue  Serie  (Nr.  XXX)  4  0%  iger
Bodenkreditobligationen  (Hypothekenpfandbriefe)  auf  den  Inhaber  im  Betrage  von  10  Millionen
  Mark,  eingeteilt  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und  100  4,  bei
welchen  die  Verlosung  und  Kündigung  bis  zum  Jahre  1917  ausgeschlossen  ist,  deren  Rückzahlung
  im  übrigen  aber  innerhalb  60  Jahren  vom  Tage  der  Ausgabe  an  im  Wege  der
Verlosung  erfolgt,  in  den  Verkehr  zu  bringen.

München,  den  27.  April  1907.
v.  Brettreich.

 

Nr.  2/2612.

Bekanntmachung,  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und
Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  betreffend.

K.  S##tsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

In  dem  Verzeichnisse  der  den  Militäranwärtern  im  bayerischen  Staatsdienste  vorbehaltenen
  Stellen  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  1885  Nr.  49  und  1904  Nr.  28)  treten  unter
„F.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten“  folgende  Anderungen  ein: