Full text: Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte Königreich Sachsen (Vierter Band Erstes Heft)

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Heinze. 
c. Die Ausschüsse. 
Die Ausschüsse zerfallen in gemischte ständige Ausschüsse (rev. StO. 
"6 
* 121 ff.), gemischte außerordentliche Ausschüsse (rev. StO. § 129) und 
Ratsausschüsse, und zwar bestanden Anfang 1905 
J. 
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24. 
II. 
III. 
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als gemischte ständige Ausschüsse die Ausschüsse 
für das Schulwesen, 
für das höhere Schulwesen, 
für das Baupolizeiwesen, 
für Markt= und Gewerbesachen, 
für öffentliche Gesundheitspflege, 
für das Wohlfahrtspolizeiwesen, 
für die Gemeindewahlen, 
für das Kassenwesen, 
für Tiefbau, Wasserleitungs= und Feuerlöschwesen, sowie die 
Gartenanlagen, 
für Hochbauwesen und Gemeinde-Grundstücksverwaltung, 
für das öffentliche Beleuchtungs= und das Straßenbahnwesen, 
für das Einquartierungswesen, 
für das Armenwesen, 
für Wohltätigkeits anstalten (Stiftsausschüsse), 
für Krankenpflege, 
für Sparkasse und Leihamt, 
für das städtische Rechnungswesen, 
für Prüfung der Abgabenreste, 
für die Gemeinde-Einkommensteuer ((städtische Steuerausschüsse), 
für das Düngerabfuhrwesen, 
für die Auswahl der für das Stadtmuseum zu erwerbenden 
Gemälde alter städtischer Bauwerke, 
für die Grundrenten= und Hypothekenanstalt, 
für die städtische Gewerbeschule, 
für das Verkehrswesen (Verkehrsausschuß); 
als gemischte außerordentliche Ausschüsse 4 Ausschüsse für besondere 
Zwecke u. a. den Rathausneubau; 
als Ratsausschüsse: 
der Seniorenkonvent, 
der Ausschuß für das statistische Amt, 
der Ausschuß für Beamtenwahlen, 
die Redaktionskommission zur Veröffentlichung von Ratsbeschlüssen,
	        
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