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Heinze.
c. Die Ausschüsse.
Die Ausschüsse zerfallen in gemischte ständige Ausschüsse (rev. StO.
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* 121 ff.), gemischte außerordentliche Ausschüsse (rev. StO. § 129) und
Ratsausschüsse, und zwar bestanden Anfang 1905
J.
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II.
III.
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als gemischte ständige Ausschüsse die Ausschüsse
für das Schulwesen,
für das höhere Schulwesen,
für das Baupolizeiwesen,
für Markt= und Gewerbesachen,
für öffentliche Gesundheitspflege,
für das Wohlfahrtspolizeiwesen,
für die Gemeindewahlen,
für das Kassenwesen,
für Tiefbau, Wasserleitungs= und Feuerlöschwesen, sowie die
Gartenanlagen,
für Hochbauwesen und Gemeinde-Grundstücksverwaltung,
für das öffentliche Beleuchtungs= und das Straßenbahnwesen,
für das Einquartierungswesen,
für das Armenwesen,
für Wohltätigkeits anstalten (Stiftsausschüsse),
für Krankenpflege,
für Sparkasse und Leihamt,
für das städtische Rechnungswesen,
für Prüfung der Abgabenreste,
für die Gemeinde-Einkommensteuer ((städtische Steuerausschüsse),
für das Düngerabfuhrwesen,
für die Auswahl der für das Stadtmuseum zu erwerbenden
Gemälde alter städtischer Bauwerke,
für die Grundrenten= und Hypothekenanstalt,
für die städtische Gewerbeschule,
für das Verkehrswesen (Verkehrsausschuß);
als gemischte außerordentliche Ausschüsse 4 Ausschüsse für besondere
Zwecke u. a. den Rathausneubau;
als Ratsausschüsse:
der Seniorenkonvent,
der Ausschuß für das statistische Amt,
der Ausschuß für Beamtenwahlen,
die Redaktionskommission zur Veröffentlichung von Ratsbeschlüssen,