Dresden. 111
Den ständigen Arbeitern ist verboten, sich zu Erwerbs= oder Wirtschafts-
genossenschaften zu vereinigen oder an solchen zu beteiligen.
Die Auslegung der Arbeiterordnung und die mit ihr zusammen-
hängenden Entscheidungen sind der ersten Ratsabteilung übertragen.
6. Die ehrenamtliche Tätigkeit überhaupt, insbesondere dieienige
außerhalb der beiden städtischen Kollegien.
Auch außerhalb des Rats und des Stadtverordnetenkollegiums wird im
Interesse der Stadt eine umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit zumeist un—
entgeltlich, bisweilen gegen eine kleine Entschädigung (Steuereinschätzungs—
kommissionen, Gewerbegericht) geleistet. Nach einer Aufnahme vom März
1903 — vgl. den Bericht des städtischen statistischen Amtes vom April 1903 —
zählt man überhaupt 91 verschiedene Arten ehrenamtlicher Tätigkeit und
2846 verschiedene Ehrenämter. Eine Übersicht gewährt folgende Zusammen—
stellung:
l
Ehrenamt
Gärtner
Fabrikanten
Handels-
(gewerbtreibende
Verkehrs-
Gewerbtreibende
Angehörige
freier Berufe
Arbeiter und
Abhängige
Rentner
Zusammen
Gewerbtreibende
Gastwirte usw.
Handwerter u.
Landwirte und
Unternehmer u.
Stadtrat und Stadtratsausschüsse — 14 — 6 — 14 549
Stadtverordnetenversammlung u. .
deren Ausschüsse . 4 19 17 27 3 — 38 4 16128
Ausschüsse für städtische Betriebe
und Anstalten — 14 2 12 — — 9 — 280
Sonstige städtische Verwaltungs-
ausschüsse 3 16 12 232 2 — 40 — 3016
Steuerwesen 34 103 246 145 12 11 92 — 219 862
Armenpflee 18 61 201 156 24 17 199 9 1107953
Waisenfürsoggen 10 19 55 40 4 7 1l11 2 8942
Militär= und Quartierwesen66 15 12 13 12 1 4 — 09
Gewerbegericchtt 1 34 52 4 1 5 — 96 11194
Schätzungs= und statistische Auf- 1
gaben: 4 5 31 62 — — — — 3|05
Sonstige Ausgaben 1 34 7 17 2 — 32 2 l 113
510 60 41 539 113 5332846
überhaupt 81 334 635
Erläuternd und ergänzend sei bemerkt: 2691 Ehrenämter wurden von
Bürgern ausgeübt, 155 von Einwohnern, die nicht Bürger sind. Von
letzteren entfallen allein 62 auf die Beisitzer beim städtischen Gewerbegerichte.
Den 2846 Ehrenämtern stehen nur 2011 Inhaber solcher gegenüber, da
oiele Personen mehrere Amter (275: 2; 69: 3; je einer: 10, 12, 13, 15,
18) verwalteten. Verhältnismäßig beteiligen sich die Fabrikanten und Unter