Full text: Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte Königreich Sachsen (Vierter Band Erstes Heft)

120 Heinze. 
Heute ist das Kollegium so gut wie einig in der Richtung ausgesprochener 
Mittelstandspolitik. Gegensätze mehr persönlicher Art bestehen zwischen der 
herrschenden Reformpartei einerseits und der konservativen Minderheits— 
gruppe sowie der Hausbesitzergruppe anderseits. 
Die Bedeutung der Stadtverordneten liegt in drei Richtungen. Ihr 
Kollegium ist dem Rate gegenüber Parlament. Sie nehmen in den Aus- 
schüssen unmittelbaren weitgehenden Anteil an der städtischen Verwaltung. 
Sie wählen das eigentliche Verwaltungsorgan, den Rat. Dadurch, daß 
zurzeit alle unbesoldeten Ratsmitglieder vorher Stadtverordnete waren 
und enge gesellschaftliche Beziehungen zwischen beiden bestehen, bilden die ehren- 
amtlichen Mitglieder der beiden städtischen Kollegien ein einheitliches Element, 
dessen Schwerpunkt dort liegt, wo die maßgebenden Führer sich gerade be- 
sinden. 
So wenig nun diesem einheitlichen Faktor in vielen Einzelfragen eine 
gute sachliche Arbeit abzusprechen ist, so wenig läßt sich doch verkennen, 
daß der gegenwärtige Zustand auch seine Schattenseiten hat. Die leitenden 
Kreise sind eifrig auf Wahrung und Ausdehnung ihrer Macht bedacht, auch 
wenn das gelegentlich nur auf Kosten des Gemeinwohls geht. Persönlich- 
keiten, die in der Offentlichkeit des Stadtverordnetenkollegiums unbequem 
werden, wählt man wider ihren Willen in den Stadtrat, wo ihnen die 
Möglichkeit der öffentlichen Rede genommen ist. Hervorragend tüchtige 
Stadträte wählt man aus Parteirücksichten nicht wieder, obgleich dadurch 
die Stetigkeit der Arbeit leidet. Besonders einflußreiche Stellen werden 
mit zuverlässigen Parteimännern besetzt, so z. B. die Stelle eines Vor- 
sitzenden des Wahlausschusses der Stadtverordneten. Man ist bestrebt, die 
städtische Verwaltungstätigkeit mehr und mehr in die Ausschüsse zu ver- 
legen, deren Zusammensetzung man leicht beeinflussen kann. Die Bedeutung 
der einzelnen Ausschüsse wird genau abgewogen. Es lassen sich durch die 
Tätigkeit in ihnen Einfluß auf die Wahlen und private Vorteile gewinnen; 
die Blicke der zahlreichen Lehrerschaft lassen sich z. B. unschwer auf die 
im Schulausschusse besonders rührigen Mitglieder lenken. Da an der Beratung 
wichtiger Fragen möglichst viele Personen teilzunehmen wünschen, werden 
die Ausschüsse stärker besetzt, als es nützlich ist. Ungeschulte Kräfte, die 
an den Beratungen teilnehmen, verlängern diese ungebührlich und suchen die 
Zuständigkeiten zu überschreiten. 
Irgendwelcher grundsätzliche Gegensatz zwischen dem Rate und den Stadt- 
verordneten besteht nicht, zumal diesen ein dauernder Einfluß auf jenen 
dadurch gesichert ist, daß sie alle nötig werdenden Wiederwahlen zu vollziehen 
und die Gehaltserhöhungen der besoldeten Räte zu bewilligen haben. Gegen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.