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Sinne Einfluß zu gewinnen. In welch progressiver Weise sich dieser Prozeß
vollzog, möge man aus folgenden Zahlen ersehen:
Zahl der stimm- Abgegebene für die bürgerl. für die
ber. Bürger Stimmen Parteien Sozialdemokratie
1889 13 061 6 809 6 795 —
1890 17697 11520 9191 2329
1891 21706 14674 10 361 4313
1892 22.245 15 245 10 341 4904
1893 24 308 15•770 9 835 5935
Diesen Zahlen gegenüber hatte sich die städtische Verwaltung, wenn sie
sonst auch auf der Meinung stand, daß die durch die Einverleibung der
Vororte ganz gewaltig erstarkte sozialdemokratische Partei mit Fug und Recht
beanspruchen könne, auch ihrerseits teilzunehmen an der Erledigung der
auch sie berührenden städtischen Angelegenheiten, doch die Frage vorzulegen,
ob es wohlgetan sei, mit Hilfe des bestehenden, die Entscheidung lediglich
in die Zahl legenden Wahlverfahrens die Erledigung der städtischen An-
gelegenheiten in absehbarer Zeit in die Hände einer einzigen Partei
fallenzulassen und dadurch für die Stadtverwaltung unabsehbare Konsequenzen
und unhaltbare Zustände heraufzubeschwören? Aus diesem Grunde
entschloß man sich von der in § 57 der revidierten Städteordnung nach-
gelassenen Einführung der Klassenwahl Gebrauch zu machen. Für diese gab
es nun verschiedene Modalitäten: Zunächst kam die Teilung der Wählerschaft
nach Berufsklassen in Frage. Gegen diese erhob sich das Bedenken
der großen Schwierigkeit einer gerechten Abgrenzung und die große Flüssigkeit
der ihr zugrunde liegenden Verhältnisse, welche geeignet ist, die mit Mühe
zustande gebrachte Abgrenzung schon nach kurzen Jahren als unbillig und
ungerecht erscheinen zu lassen. Eine nähere Betrachtung des Plural-
wahls ystems ließ erkennen, daß die meisten der für eine Zuteilung der
Stimmen maßgebenden Momente: wie Alter, Familie, Grundbesitz, Militär-
dienste usw. auch auf seiten der Partei wirken würden, deren Übergewicht
durch die Masse man aber vermeiden wollte. Und ebenso konnte man sich
der Uberzeugung nicht verschließen, daß das Proportionalwahlsystem
in dem engen Rahmen der Gemeinde versagen würde und müsse, weil hier
die Vielgestaltigkeit der lokalen und materiellen Interessen mangelt, welche
das Übergewicht einer Partei zu paralysieren imstande ist — eine theoretische
Voraussetzung, die auch bei der seitdem stattgefundenen Wahl für das
Kaufmannsgericht als zutreffend deutlich erkennbar hervorgetreten ist. Eine
Klassenteilung nach Maßgabe der Anteilnahme an der Tragung der städtischen