Full text: Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte Königreich Sachsen (Vierter Band Erstes Heft)

Chemnitz. 175 
dauernd arbeits- oder dienstunfähig werden, eine Ruhestandsunterstützung, 
ihre Hinterbliebenen aber ein Gnaden-, Witwen- oder Waisengeld gewährt 
erhalten. 
Die sämtlichen Beamten des Rats sind nach ihrer Vorbildung und 
nach der Bedeutung ihrer Stellen in bezug auf Besoldung in verschiedene 
Gruppen geteilt. Die Gehaltsbezüge der juristischen Beamten bewegen 
sich zwischen 4200 und 5000 Mk. (Stadtschreiber, Polizeirat, Gewerbe— 
richter), zwischen 3400 und 4200 Mk. (Rats= und Polizeiassessoren) und 
zwischen 2200 und 2600 Mk. (Rats= und Polizeireferendare). 
Die technischen Beamten der Bauämter, des Baupolizei-, des Ver- 
messungs= und des Wasserwerksamtes sind auf acht Gehaltsklassen verteilt, 
wobei für die höheren technischen Beamten das Bestehen der zweiten Staats- 
prüfung die Zugehörigkeit zu einer höheren Gehaltsklasse bedingt. 
Die Gehalte bewegen sich in Klasse 1 zwischen 5000 und 6500 Mk., 
in Klasse II zwischen 3500 und 5300 Mk., in Klasse III zwischen 3000 
und 4800 Mk., in Klasse IV zwischen 2700 und 3900 Mk., in Klasse #vr 
zwischen 2500 und 3500 Mk., in Klasse VI zwischen 2100 und 3000 Mk., 
in Klasse VII zwischen 1800 und 2400 Mk. und in Klasse VIII zwischen 
1600 und 2000 Mk. 
Die Kassen-, Rechnungs= und Kanzleibeamten zerfallen in zwei Gruppen. 
Zur ersten gehören die Inhaber gewisser herausgehobener Stellen (Haupt- 
buchhalter, Hauptkassierer, Rechnungsinspektor: 4200—5400 Mék., Spar- 
kassenverwalter: 3600—4800 Mk., Ortskrankenkassenkassierer: 3000 bis 
4200 Mk.), alle übrigen Beamten jener Art gehören zur zweiten Gruppe, 
die fünf Gehaltsklassen umfaßt. Das Anfangsgehalt der untersten Klasse 
beträgt 1300 Mk., das jeder weiteren Klasse ist jedesmal um 200 Mk. 
höher als das der unmittelbar vorhergehenden Klasse. Das in 28 Jahren 
erreichte Endgehalt beträgt auf der untersten Stufe 2300 Mk., auf jeder 
weiteren Stufe aber 300 Mk. mehr als auf der unmittelbar vorhergehenden, 
demnach auf der obersten Gehaltsstufe 3500 Mk. Neubegründete Stellen 
dieser Gruppe werden nach einem bestimmten Verhältnis den einzelnen Ge- 
haltsklassen zugeteilt. Die Gehalte der Botenmeister bewegen sich zwischen 
1600 und 2000 Mk., die der Diener und Boten zwischen 1100 und 1650 Mk. 
Anlangend die Beamten des Polizeiamtes, so erhalten der Polizei- 
hauptmann neben 200 Mk. Bekleidungsgeld 4200—6000 Mk. (nach 
18 Jahren), die Inspektoren 24100—3000 Mk. (nach 9 Jahren), die Ober- 
wachtmeister 2200 Mk., die Wachtmeister 1900 und nach 3 Jahren 2000 Mk., 
die Schutzleute aber 1400—1800 Mk. (nach 12 Jahren, einschließlich Be- 
kleidungsgeld).
	        
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