Full text: Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte Königreich Sachsen (Vierter Band Erstes Heft)

28 Georg Häpe. 
jenigen, an dessen Stellen sie treten, zu bekleiden haben. RStO. 865, 8 64. 
Kl St O. Art. l. 
7. Anlangend die Stellung der Bürgerschaft zur städtischen Vertretung, 
insonderheit zu den Stadtverordnetenwahlen, so bestehen nach den dem Ver- 
Fasser erteilten Auskünften 1 in den Städten mit RStO. Gruppierungen, 
welche als bürgerliche Parteien angesehen werden können, wie z. B. Bürger-, 
Hausbesitzer-, Mietervereine u. dergl.: rund 120 in 55 Städten; davon be- 
schäftigen sich lediglich mit allgemeinen städtischen Interessen rund 44, mit 
den Interessen der Hausbesitzer 40, mit den Interessen der Mieter 11, mit 
denen der Festbesoldeten 8, während der Rest sich die Wahrnehmung sonstiger 
Einzelinteressen zur Aufgabe macht. An den Stadtverordnetenwahlen be- 
teiligen sich rund 110 jener Gruppen, außerdem üben sie jedoch auf die 
städtische Verwaltung einen erkennbaren Einfluß kaum aus; dagegen wird 
bei den Wahlen ihr Einfluß deutlich bemerkbar in 43 Städten, in 6 der- 
selben halten sie sich jedoch dabei die Wage. Der Einfluß jener Gruppen 
auf den Ausfall der Wahlen ist erheblich in 20 Städten, gering in 17 und 
fehlt vollständig in 4. In 17 Städten mit RSt. bestehen Gruppierungen 
der vorbezeichneten Art überhaupt nicht. 
In den Städten mit KlSt. beträgt die Zahl jener Gruppen ins- 
gesamt 45 in 27 Städten, in 32 Städten fehlen sie ganz; von jenen 49 
beschäftigen sich lediglich mit allgemeinen städtischen Interessen 25, mit den 
Interessen der Hausbesitzer 8, mit anderen Interessen, z. B. der Mieter, 
der Festbesoldeten, der Landwirte usw. je eine. An den Stadtverordneten- 
wahlen beteiligen sich 45 jener Gruppen in 25 Städten, in 3 derselben 
halten sie sich die Wage, erheblich ist ihr Einfluß in 10 Städten, gering 
in 9 Städten, während sie in 3 Städten ganz einflußlos sind. 
Auch die Beeinflussung der Stadtverordnetenwahlen durch die poli- 
tischen Parteien ist im allgemeinen nicht erheblich s, unter den Städten 
mit RSt O. haben nur 37 von solcher Beeinflussung zu berichten gehabt, 
während 33 das Vorhandensein einer solchen Beeinflussung ausdrücklich ver- 
neinen. Wo eine Beeinflussung der Wahlen durch politische Parteien statt- 
findet, sind an ihr beteiligt die Sozialdemokraten in 31, die Konservativen 
in 10, die Freisinnigen und die Reformer je in 6, die Nationalliberalen 
und die „Ordnungsparteien“ je in 4 Städten mit RStO. Noch geringer 
Oben S. 10 Anm. I. · 
Verschönerungsvereine u. dergl. sind nicht mitgezählt. 
* Nur in einer Stadt (mit RStO.) besteht das Stadtverordnetenkollegium zu 
reichlich 2/3 aus Sozialdemokraten. 
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