Full text: Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte Königreich Sachsen (Vierter Band Erstes Heft)

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Georg Häpe. 
Allgemeine Fürsorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums 
und die Abwehr von Friedensstörungen, sowie die Annahme von An— 
meldungen zu Wahlversammlungen; 
die Fürsorge für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher Wege, 
Plätze, Wasserläufe und Brücken, ingleichen für deren Reinigung und 
etwaige Beleuchtung, sowie die Sicherung des freien Verkehrs auf 
denselben; 
in bezug auf Gesundheitspolizei die Maßregeln zur Abwendung von 
Epidemien und Seuchen, die öffentliche Krankenpflege einschließlich der 
Fürsorge für die Rettung Verunglückter, die Beaufsichtigung des Ver- 
kaufs von Eßwaren, die Sorge für öffentliche Brunnen, Beseitigung 
gesundheitsschädlicher Stoffe und für das Begräbniswesen, soweit es 
nicht den kirchlichen Behörden unterstellt ist; 
die Sittenpolizei, insbesondere Abstellung des Bettelwesens, Einschreiten 
gegen Betrunkene und verbotenes Spiel, Beaufsichtigung öffentlicher 
Vergnügungen und Schankstätten einschließlich der Handhabung der 
Vorschriften, über Innehalten der Polizeistunde, der Tanz= und Bade- 
plätze sowie der Sonntagsfeier, Abwendung von Störungen der 
Ordnung auf den Straßen und der nächtlichen Ruhe; 
die Armenpflege einschließlich der Fürsorge für augenblicklich Obdachlose; 
die Arbeiter= und Gesindepolizei und die Annahme der Anmeldung 
von Fremden; 
das Einschreiten gegen die unerlaubte Führung von Schießgewehren 
oder anderen Waffen, gegen Landstreicher, Aufläufe und Schlägereien, 
sowie die Beaufsichtigung der unter Polizeiaufsicht stehenden Personen; 
die Geschäfte des Immobiliar= und Mobiliar-Brandversicherungswesens, 
ingleichen von der Baupolizei die Annahme von Baugenehmigungs- 
gesuchen, die Anmeldung von Neubauten und die Anzeige von Schaden- 
feuern sowie die Aufsicht über Bauordnungswidrigkeiten und gefährliche 
Baulichkeiten; 
von der Feuerpolizei die Aufsicht über die Feuerstätten und -zessen und 
über gehörige Reinigung der letzteren, über verbotenes Tabakrauchen 
und sonstiges feuergefährliches Gebaren, sowie über Privatfeuerlösch- 
geräte, ingleichen die Fürsorge für die Feuerlöschanstalten der Stadt- 
gemeinde und das Feuerlöschwesen überhaupt, nicht minder die früher 
den Feuerpolizeikommissaren übertragen gewesenen Geschäfte; 
von der Gewerbepolizei die Aufsicht über Maß und Gewicht, über den 
Gewerbebetrieb im Umherziehen und das Marktwesen, über öffentliche 
Schaustellungen und öffentliches Musikmachen, sowie über unerlaubten
	        
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