Full text: Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte Königreich Sachsen (Vierter Band Erstes Heft)

90 Heinze. 
der einverleibten Orte führt, durch weite unbebaute Flachen vom Stadt- 
innern getrennt, noch ein Sonderdasein. 1 782,20 ha des Stadtgebiets 
wurden im Frühjahr 1903 noch landwirtschaftlich benutzt. 
Daß die Einverleibungen auf die Vororte selbst günstig wirken, dafür 
bieten die in den 90 er Jahren einverleibten Vororte ein gutes Beispiel. Die 
Zunahme der Bevölkerung ist aus der mitgeteilten Tabelle zu ersehen. Die 
Staatseinkommensteuer in Striesen ist seit der Einverleibung um 314,99% 
gestiegen. 
Rechtlich haben sich die Einverleibungen durch freie von der Staats- 
regierung bestätigte Einzelverträge zwischen der Stadt Dresden und der be- 
treffenden einverleibten Gemeinde vollzogen. Die früheren Gemeinde- 
beamten sind meist in den städtischen Dienst übernommen worden. 
Wegen des Berufs der Bevölkerung muß in der Hauptsache auf die 
veraltete Reichsstatistik von 1895 zurückgegriffen werden. Ausgesprochene 
Beamten= und Rentuerstadt (1840 waren nur 28,9% der Bevölkerung 
gewerblich tätig) ist Dresden schon lange nicht mehr. Nach der Statistik 
von 1895 — vergl. auch Mitteilungen des Dresdner statistischen Amtes 
vom September 1901 — verteilen sich die Berufe, wie folgt: 
1. Landwirtschaft und Försterern ... 2171 
2. Industrie . . . 79314 
(darunter selbständige Handwerker . 7724) 
(Handwerkergehilkfen 26 105) 
3. Handdeie . 17872 
4. Literarische Beruse 3.75 
5. Personen= und Güterverkehr (Posth. 9748 
6. Gast= und Schankwirtschaft .. 7041 
7. Verwaltung und Justiz . .. ·... 3669 
8. Medizin usw.. . .... .... 1653 
9. Kultus, Unterricht .. ....... 8401 
10. Kunst. . . . .. ...... 1599 
11.Milttar... ....12083 
12. Dienstboten, Hofbeamte, Aufwärter Usw. 19995 
13. Rentner us. 13371 
14. Unterstützttteo ... ..... 3152 
15. Ohne Berufsanggctte ... 246 
16. Angehörige ohne Hauptberee. 140990 
  
Insgesamt 324 350
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.