Full text: Verfassungsgesetze des Königreichs Sachsen mit Anlagen und einem Anhang

140 II. Die einzelnen Verfassungsgesetze. 
Nachdem Wir Uns bewogen gefunden, Unsere getreuen 
Stände an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der 
Ritterschaft und Städten, auf den 1½n März dieses Jahres, 
zur Fortsetzung der im vorigen Jahre gehaltenen und unterm 
Zten Juli vorigen Jahres vertagten Landesversammlung 
anhero zu berufen und ihnen, mittelst Decrets vom erst- 
gedachten Dato, den Entwurf zu einer Verfassungsurkunde 
für das Königreich Sachsen zur Berathung und Erklärung 
vorzulegen, so ist es, durch die hierüber zwischen Uns und 
getreuer Landschaft Statt gefundenen Verhandlungen, in- 
sonderheit durch die von letzterer unterm 19n Juli, 26sten 
und 27en August gegebenen Erklärungen und Unsere un- 
term 10ten und 29½'n August darauf ertheilten Decrete, 
dahin gediehen, daß gedachte Verfassungsurkunde von Uns 
und der getreuen Landschaft, unter wechselseitigem Einver- 
ständnisse, nach deren nunmehrigem Inhalte angenommen 
worden ist. 
Wir haben, um Unsern im Decrete vom liten März dieses 
Jahres kund gethanen Endzweck zu erreichen, im Laufe dieser 
jetzt beendigten Verhandlungen es nicht an der Geneigtheit 
ermangeln lassen, den Wünschen Unserer getreuen Stände, 
in Hinsicht mehrerer zum Theil wichtiger Bestimmungen 
des ihnen vorgelegten Entwurfs, nachzugeben, und Uns in 
Betreff mehrerer, Uns und Unserm Hause zukommenden Ge- 
rechtsamen zu noch ausgedehnteren Zugeständnissen bereit 
erwiesen. Wenn Unsere getreue Landschaft hierin den that- 
sächlichen Beweis erkannt haben wird, daß Wir, frei von 
mißtrauischen Besorgnissen gegen die Uns Selbst aufgelegten 
Beschränkungen einer constitutionellen Verfassung, den auf- 
richtigen Wunsch hegen, Unser eignes, Unserer Nachfolger 
und Unsers gesammten Hauses Interesse und Wohlfahrt 
auch für die Zukunft mit dem Wohle, dem Vertrauen und 
der Liebe Unsers Volks durch die engsten Bande verknüpft 
zu sehen, so haben auch die getreuen Stände ihrer Seits 
die Schwierigkeiten glücklich zu besiegen gewußt, welche die 
Behandlung eines in seinem Gegenstande und seinen Folgen 
so hochwichtigen Werks in der natürlichen Verschiedenheit 
der Meinungen, und in der mit vielseitiger Umsicht zu lösen- 
den Aufgabe finden mußte, die mannigfachen Interessen zeit-
	        
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