Vorrede.
Die vorliegende neue Ausgabe der Verfassung des
Königreichs Sachsen tritt an die Stelle der vergriffenen
Walter'schen Ausgabe im Verlag der Roßberg'schen Hof—
Buchhandlung. Diese sehr verdienstliche und von dem
unterzeichneten Herausgeber immer zu Rath gezogene Aus—
gabe bedurfte einer Umarbeitung in Anpassung an das Be—
dürfniß der Gegenwart. Der alte Titel wurde beibehalten.
Von der vortrefflichen Binding'schen Ausgabe (H. VI. der
deutschen Staatsgrundgesetze 1893) unterscheidet sich die unsrige
namentlich dadurch, daß jene eine reine Textausgabe ist,
diese nicht. Es ist nicht möglich, daß Jemand die reinen
Textausgaben höher schätze, als gerade der Herausgeber der
vorliegenden Ausgabe. Und wenn vollends eine Textaus-
gabe mit der Umsicht und diplomatischen Genauigkeit her-
gestellt ist, wie die Binding'sche, so verdient sie ohne Zweifel
die höchste Werthschätzung. Unsere Ausgabe kann und will
also nicht etwas Besseres geben, wohl aber etwas Anderes,
und die beiden Ausgaben können und sollen sich nicht
und sich ergänzen. Der Herausgeber ergreift die Gelegen-
heit, eine scheinbare Differenz zwischen beiden Ausgaben
richtig zu stellen. Während nämlich Binding (S. 2 flge.)
11 Verfassungsänderungen aufzählt, kennt unsere Ausgabe
(S. 132 flg.) nur 10 Verfassungsgesetze. Beides ist richtig.