Full text: Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen

Landtagsabschied. 
Wan, Anton, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 2c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem Wir Uns bewogen gefunden, Unsere getreuen Stände 
an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und 
Städten, auf den 1. März dieses Jahres, zur Fortsetzung der im 
vorigen Jahre gehaltenen und unterm 8. Juli vorigen Jahres 
vertagten Landesversammlung anhero zu berufen und ihnen, 
mittels Dekrets vom erstgedachten Dato, den Entwurf zu einer 
Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen zur Beratung 
und Erklärung vorzulegen, so ist es, durch die hierüber zwischen 
Uns und getreuer Landschaft stattgefundenen Verhandlungen, in- 
sonderheit durch die von letzterer unterm 19. Juli, 26. und 
27. August gegebenen Erklärungen und Unsere unterm 10. und 
29. August darauf erteilten Dekrete, dahin gediehen, daß gedachte 
Verfassungsurkunde von Uns und der getreuen Landschaft, unter 
wechselseitigem Einverständnisse, nach deren nunmehrigem Inhalte 
angenommen worden ist. 
Wir haben, um Unsern im Dekrete vom 1. März dieses 
Jahres kund getanen Endzweck zu erreichen, im Laufe dieser jetzt 
beendigten Verhandlungen es nicht an der Geneigtheit ermangeln 
lassen, den Wünschen Unserer getreuen Stände in Hinsicht mehrerer 
zum Teil wichtiger Bestimmungen des ihnen vorgelegten Ent- 
wurfs, nachzugeben, und Uns in Betreff mehrerer, Uns und Unserm 
Hause zukommenden Gerechtsamen zu noch ausgedehnteren Zu- 
geständnissen bereit erwiesen. Wenn Unsere getreue Landschaft 
hierin den tatsächlichen Beweis erkannt haben wird, daß Wir, 
frei von mißtrauischen Besorgnissen gegen die Uns Selbst auf-
	        
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