Landtagsabschied.
Wan, Anton, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
und
Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Nachdem Wir Uns bewogen gefunden, Unsere getreuen Stände
an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und
Städten, auf den 1. März dieses Jahres, zur Fortsetzung der im
vorigen Jahre gehaltenen und unterm 8. Juli vorigen Jahres
vertagten Landesversammlung anhero zu berufen und ihnen,
mittels Dekrets vom erstgedachten Dato, den Entwurf zu einer
Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen zur Beratung
und Erklärung vorzulegen, so ist es, durch die hierüber zwischen
Uns und getreuer Landschaft stattgefundenen Verhandlungen, in-
sonderheit durch die von letzterer unterm 19. Juli, 26. und
27. August gegebenen Erklärungen und Unsere unterm 10. und
29. August darauf erteilten Dekrete, dahin gediehen, daß gedachte
Verfassungsurkunde von Uns und der getreuen Landschaft, unter
wechselseitigem Einverständnisse, nach deren nunmehrigem Inhalte
angenommen worden ist.
Wir haben, um Unsern im Dekrete vom 1. März dieses
Jahres kund getanen Endzweck zu erreichen, im Laufe dieser jetzt
beendigten Verhandlungen es nicht an der Geneigtheit ermangeln
lassen, den Wünschen Unserer getreuen Stände in Hinsicht mehrerer
zum Teil wichtiger Bestimmungen des ihnen vorgelegten Ent-
wurfs, nachzugeben, und Uns in Betreff mehrerer, Uns und Unserm
Hause zukommenden Gerechtsamen zu noch ausgedehnteren Zu-
geständnissen bereit erwiesen. Wenn Unsere getreue Landschaft
hierin den tatsächlichen Beweis erkannt haben wird, daß Wir,
frei von mißtrauischen Besorgnissen gegen die Uns Selbst auf-