8 84. 7. Persönliche Unverletzlichkeit der Stände während des
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Landtags
85. 8 Wirksamkeit der Kammern in der Gesetzgebung
Ständische Zustimmung zu Gesetzen
— Rechte des Königs in Bezug auf Gesetze und Verord-
S.
.11.
. 12.
nungen, besonders auch in dringenden Fällen ..
Beschränkungen durch die Verfassung des Norddeutschen
Bundes
Zurücknahme Königlicher Gesetzvorschläge .
Verfahren, wenn die Kammern über einen Gesetzvor-
schlag geteilter Meinung sind ...
Verwerfung eines Gesetzvorschlags .
Darlegung der Beweggründe zu Verwerfung oder
Änderung eines Gesetzvorschlags
Versahren, wenn ein von den Ständen mit Abände-
rungen angenommener Gesetzentwurf vom Könige nicht
genehmigt wird.
Verfahren, wenn ein Gelserwort von den Ständen
ganz abgelehnt worden ift ....
Wirksamkeit der Stände im Finanzwesen.
Zustimmung derselben zu Veränderung und Erhebung
der Abgaben
Erörterung und Deckung des Staatsbedarfs durch die
Stände .
Staatshaushaltplan und Rechnungsablegung
Mitteilung von Erläuterungen und Rechnungen an
die Stände
3 Ernarung über den aufzubringenden Staats-
edar
Verfahren, wenn die Kammern über die Bewiliguns
geteilt sind ..
Verbot, die Bewilligung an fremde Vedingungen zu
knüpfen .
Verfahren, wenn über die Bewilligung eine Vereinigung
mit den Siänden nicht erfolgt, ingleichen bei ver-
spätigter oder verzögerter Bewilligung
Form der Ausschreiben
Verfahren, wenn schleunige finanzielle Maßregeln er
forderlich sind ..
Reservefonds..
Staatsschuldenkasse
Verhältnis der Stände in Bezug auf das Staatsgut
und auf das Fideikommiß des Königlichen Hauses
Petitionsrecht der Stände ....
DerenRechtderBeschwerde
Recht der Stände, Beschwerden der Urterianen an-
zunehmen.
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