Full text: Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen

8 84. 7. Persönliche Unverletzlichkeit der Stände während des 
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J□—□□- 
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— 
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9 95. 
9 96. 
#i 
Landtags 
85. 8 Wirksamkeit der Kammern in der Gesetzgebung 
Ständische Zustimmung zu Gesetzen 
— Rechte des Königs in Bezug auf Gesetze und Verord- 
S. 
.11. 
. 12. 
nungen, besonders auch in dringenden Fällen .. 
Beschränkungen durch die Verfassung des Norddeutschen 
Bundes 
Zurücknahme Königlicher Gesetzvorschläge . 
Verfahren, wenn die Kammern über einen Gesetzvor- 
schlag geteilter Meinung sind ... 
Verwerfung eines Gesetzvorschlags . 
Darlegung der Beweggründe zu Verwerfung oder 
Änderung eines Gesetzvorschlags 
Versahren, wenn ein von den Ständen mit Abände- 
rungen angenommener Gesetzentwurf vom Könige nicht 
genehmigt wird. 
Verfahren, wenn ein Gelserwort von den Ständen 
ganz abgelehnt worden ift .... 
Wirksamkeit der Stände im Finanzwesen. 
Zustimmung derselben zu Veränderung und Erhebung 
der Abgaben 
Erörterung und Deckung des Staatsbedarfs durch die 
Stände . 
Staatshaushaltplan und Rechnungsablegung 
Mitteilung von Erläuterungen und Rechnungen an 
die Stände 
3 Ernarung über den aufzubringenden Staats- 
edar 
Verfahren, wenn die Kammern über die Bewiliguns 
geteilt sind .. 
Verbot, die Bewilligung an fremde Vedingungen zu 
knüpfen . 
Verfahren, wenn über die Bewilligung eine Vereinigung 
mit den Siänden nicht erfolgt, ingleichen bei ver- 
spätigter oder verzögerter Bewilligung 
Form der Ausschreiben 
Verfahren, wenn schleunige finanzielle Maßregeln er 
forderlich sind .. 
Reservefonds.. 
Staatsschuldenkasse 
Verhältnis der Stände in Bezug auf das Staatsgut 
und auf das Fideikommiß des Königlichen Hauses 
Petitionsrecht der Stände .... 
DerenRechtderBeschwerde 
Recht der Stände, Beschwerden der Urterianen an- 
zunehmen. 
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