Reichstag. — Sachregister.
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Hilfsdienst, vaterländischer. 3. Einzelnes (Fortsetzung).
Kriegsgewinne 6 n Unterne#mer. Beschränkung:
Bd. Sitz. S. 2169D, 2190 C.
3 S S. 220 2205B, 2215 B, 2221 B,
22610D, 2263 A, 2264 C.
Landwirtschaft. Ueberweisung von Facharbeitern; Entlassung
*r Lichr felddienstfähigen kleinen Landwirte: Bd 308,.
Sitz. S. 2218 D, 2220 A, 2221 D, 2224 A.
zaras Arbeiter. Beschränkung des Berufs-
we
Bd. 308, 5 Sit S. 2164 B, 21720D, 2178D, 21860D.
Sitz. S. 22120D, 2214, 2217A, 2219D,
2220 A, D.
79. Sit S. 22923
Sicherung gratebürgerühe Rechte usw.: Bd. 308,
Löhne und Mb eth dingen der Absdienstoffichtigen.
Feischung durch Tarifverträge: Bd. 308, 77. Sitz.
2224 C, 2226D, 2230, 2232 B.
Munitionserzeugung. Dassterking. durch Ungesttaltung still-
gelegter Fabriken: Bd. 308, 77. Sitz. S. 2
Privatangestelte PHinzuziehung bei Ausfahrung Geseges
Bd. 308, 76. Sitz. S. 21720
Beschdiche, in ihrem Bla. Bd. 308, 77. Sitz.
S. 2243 D.
- ahuß F Hilfsdienstpflichtigen im allgemeinen (Schieds-
verfahren
Bd. 308, 76. Sitz. S. 2161 B, 2164 D, 2167 B, 2173A,
217 2189 B
77. Sitz. S. 2188b 22080, 22130,
2220, D, 2230 0. 2231 6
225
Sitz. S. 2287 D, 2292 B.
Rechtsstellung de hrlldienitchge 33 308, 77. Sitz.
23 B.
Stellung zu den Militärgesegen. Bd. 308, 77. Sitz.
Reichstag. Mitwirkung bei Aueführung des Gesetzes; Tätig-
keit, Behgpise des Ausichusses:
Bd. 76. Sitz S. 2166 A, 2167D, 21710,
2175 A, 2179 A.
77. Sitz. S. 2262 B, 2270 B.
79. Sitz. S. 2320 C, 2322 B.
Reklamierte, Schutz gegen Maßregelungen durch die Unter-
nehmer, Einzie ung zum Besendienst
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2199 B, 2203 A, 22090D,
2268 D.
Rentenempfänger. Pelassung 7 Rente bei Beschäftigung
im Hilfsdienst: Bd. 308, Sitz. S. 2241 D, 2243 A.
Schlichsungsausschüsse (Gzergee Errichtung:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 2256D B.
Ausdehnung 5 zasnscht, Arbeiter:
Bd. 308, 77. Sitz. S. 226570, 2259B, 2260 C,
79. Sitz. S. 2304
Wähbarteit Eszschgtiaoefrlen Bd. 308,
i
Zusammensetzun nach Berufsgtuppen, Vertretung der
Landwirtsch all Bd. 308, 79. Sitz. S. 2297 C.
Streikrecht. Kul noe0 fir die Hilfsdienstpflichtigen:
Bd. 308, 76. Sitz. S
79. Sitz. S. 205
— Siehe auch „Eisenbahnen“.
Tarisverträge siehe vorstehend „Löhne“.
6s6% und * der Hilfsdienstpflichtigen:
77 4 St. S 2230, „2231 B, 22320,22330.
tz. S. 2308B
Vershengenh der Hilssdienstpllichtigen Bd. 308,
242D
2 der gsnuehame Uebernahme von
etrieben durch das Reich:
Bd. 308, . Ses. 8 2170B, 2191 A
Sitz. S 2221 A, i. 22630,
2264 mnh .
79. Sitz. S. 23141)
4. Resolutionen zum Gesetzentwurf, betr. den vater-
ländischen Hilfsdienst:
a) Gröber: Der Reichstag wolle beschließen:
I. 1. daß im Kriegsamt eine eigene Abteilung für
das Handwerk, unter Zuziehung dessen gesetzlicher
Vertretung, eingerichtet werde,
2. daß dafür zu sorgen ist, daß die ländlichen
Handwerksbetriebe mit Rücksicht auf die Bedürf-
6423.
Hilfsdienst, vaterländischer. 4. Resolutionen (Fortsetz.).
nisse der Landwirtschaft nach Möglichkeit aufrecht
erhalten bleiben,
3. daß, um ein Durchhalten der selbständigen
Handwerksbetriebe in weitgehendstem Maße zu
fördern, den Handwerksmeistern und Handwerks-
genossenschaften nach Möglichkeit Arbeit und die
erforderlichen Rohstoffe zugewiesen werden,
4. daß bei Schließung oder Zusammenlegung
von Handwerksbetrieben in einem Bezirk jeweils
die zuständige Handwerkskammer zu hören ist,
5. daß diejenigen Handwerker, die zur Erfüllung
ihrer vaterländischen Hilfsdienstpflicht in andere
Betriebe übergehen, möglichst eine ihrer fachlichen
Vorbildung entsprechende Berücksichtigung finden;
II. daß bei Schließung oder Zusammenlegung von
Geschäften des Detailhandels vorher die zu-
ständige Handelskammer bezw. deren Kleinhandels-
ausschuß zu hören ist;
III. daß mit Rücksicht auf die bevorstehende eventuelle
Schließung des Betriebes infolge der Ein-
berufung des Inhabers zum vaterländischen Hilfs-
dienst und mit Rücksicht auf die Tatsache, daß
alle kaufmännischen und gewerblichen Betriebe auf
1. Januar 1917 Inventur= und Vermögensauf-
nahme machen müssen,
1. die Inhaber dieser Betriebe oder deren Ver-
treter nicht vor dem 15. Januar 1917 zum vater-
ländischen Hilfsdienst eingezogen werden sollen,
2. daß den schon zum Heeresdienst eingezogenen
Betriebsinhabern womöglich vor dem 2. Januar
1917 ein entsprechender Urlaub gewährt wird:
Bd. 320, Nr. 519.
b) Albrecht u. Gen.:
I. in den allgemeinen Verordnungen (8 13 des Ent-
wurfs eines Gesetzes, betr. den vaterländischen
Hilfsdienst) sind Vorschriften aufzunehmen, nach
denen:
Arbeitern und Angestellten, die zu dem Lebens-
unterhalt von Angehörigen wesentlich beigetragen.
haben und nicht in ihrem Heimatsorte in ge-
eigneter Weise beschäftigt werden können, neben
dem üblichen Lohne von den Unternehmern eine
Familienzulage gewährt und Freifahrt zum
Heimatsorte bewilligt werden soll. (Ueber Ge-
währung der Familienzulage und die Freifahrt
zum Heimatsorte entscheidet im Streitfall der
Ausschuß, § 5 des Gesetzes),
Arbeitern und Angestellten, die infolge des
Gesetzes, betr. den vaterländischen Hilfsdienst,
arbeitslos werden, nicht in ihrem Heimatsort
beschäftigt werden können und zur Verpflanzung
nach anderen Orten nicht geeignet sind, aus
öffentlichen Mitteln Arbeitslosenunterstützung
gewährt werden soll,
für Arbeiterinnen und Jugendliche in
bezug auf Arbeitszeit, Aussicht, Unterkunftsräume
usw. besondere Bestimmungen zu treffen find,
Personen, welche auf Grund der Bestimmungen
oder infolge der Wirkungen dieses Gesetzes aus
ihrem bisherigen Beruf austreten mußten und
bei der Arbeit in landwirtschaftlichen Betrieben
einen entschädigungspflichtigen Unfall
erleiden, die Berechnung der Rente nach dem
letzten Jahresarbeitsverdienste in ihrem früheren
Berufe erfolgen muß;
II. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, —
bestimmungen zum Gesetz zu erlassen, die die