Reichstag. — Sachregister. 6425
Hilfsdienst, vaterländischer. 4. Resolutionen (Fortsetz.).
II. 1. die Schließung oder Vereinigung von Klein-
handelsgeschäften von der gutachtlichen
Aeußerung der zuständigen Handelskammer bzw.
des dabei bestehenden Kleinhandelsausschusses ab-
hängig gemacht wird,
2. Inhabern kleinerer Handelsgeschäfte die Ab-
leistung ihrer vaterländischen Hilfsdienstpflicht in
einer ihren kaufmännischen Kenntnissen und Fertig-
keiten entsprechenden Weise ermöglicht wird;
III. 1. alle landwirtschaftlichen Arbeiter und
der Landwirtschaft überwiesenen Gefangenen
auch in den Wintermonaten den landwirtschaftlichen
Betrieben belassen werden,
2. alle arbeitsverwendungsfähigen und
dauernd garnisondienstfähigen Mann-
schaften, die Inhaber kleiner und mittlerer
landwirtschaftlicher Betriebe oder land-
wirtschaftliche Beamte und Facharbeiter
sind oder von ihren Angehörigen zur Aufrecht-
erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes dringend
benötigt werden, tunlichst aus dem Heeresdienst
entlassen und zur Arbeit in ihrem eigenen land-
wirtschaftlichen Betrieb oder in ihrem landwirt-
schaftlichen Fache freigestellt werden: Bd. 320,
Nr. 570.
f) Bassermann und Genossen: den Bundesrat zu er-
suchen, bei den Einzelstaaten darauf hinzuwirken,
daß die in den §§ 11 und 12 vorgesehenen Ein-
richtungen in möglichst umfassendem Maße auch auf
die Staatseisenbahnbetriebe ausgedehnt werden:
Bd. 320, Nr. 562.
Bd. 308, 79. Sitz. S. 23278. — Ueber-
weisung sämtlicher Resolutionen als Material.
5. Bericht des Ausschusses für den Vaterländischen
Hilfsdienst:
Bd. 321, Nr. 856.
Bd. 322, Nr. 1249.
6. Durchführung des Gesetzes.
a) Allgemeines.
Hilfsdienstgesetz, Frage der volkswirtschaftlichen
Notwendigkeit, Durchführung des Gesetzes, Still-
legung von Betrieben:
Bd. 309, 87. Sitz. S. 2550 B.
88. Sitz. S. 2578C.
Durchführung unter Mitwirkung der wirtschaftlichen
Organisationen, Einführung der Arbeiterausschüsse,
der Schlichtungsstellen und Einigungsämter, Bei-
behaltung derselben für die Friedenszeit: Bd. 309,
87. Sitz. S. 2541D, 2548 .
Anerkennung der Leistungen der Hilfsdienstpflichtigen,
wirtschaftliches Durchhalten usw.:
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3080C.
Bd. 310, 102. Sitz, S. 3105C.
b) Angestelltenversicherung siehe nachstehend
unter 69.
c) Arbeiter und Angestellte, Zusammenfaffunge
Bd. 312, 155. Sitz. S. 4858 A.
156. Sitz. S. 4877 A.
d) Arbeiterausschüsse.
Anfrage Bauer (Breslau): Nach § 11 des Ge-
setzes betreffend den vaterländischen Hilfsdienst
üssen in allen für den vaterländischen Hilfsdienst
tätigen Betrieben, für die Titel 7 der Gewerbe-
ordnung gilt, und in denen in der Regel min-
destens 50 Arbeiter beschäftigt werden, ständige
Hilfsdienst, vaterländischer. 6. Durchführung des Ge-
setzes (Fortsetzung).
— und Angestelltenausschüsse be-
stehen.
Soweit für solche Betriebe ständige Arbeiter-
ausschüsse nach § 134h der Gewerbeordnung oder
nach den Berggesetzen nicht bestehen, sind sie zu
errichten.
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß, ob-
gleich das Hilfsdienstgesetz bereits seit sieben
Monaten in Kraft gesetzt ist, bisher in einem
großen Teil der hilfsdienstpflichtigen Betriebe
immer noch keine Arbeiter= und Angestelltenaus-
schüsse errichtet sind?
Die Anträge der Arbeiter= und Angestellten-
verbände, durch Verordnung eine Frist zu be-
stimmen, innerhalb deren die Wahlen vollzogen
werden müssen, sind vom preußischen Handels-
ministerium abschlägig beschieden und vom Reichs-
amt des Innern bisher nicht beantwortet.
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun,
um dem § 11 des Hilfsdienstgesetzes Geltung zu
verschaffen und die schleunige Wahl der Arbeiter-
und Angestelltenausschüsse herbeizuführen?: Bd.321,
Nr. 923.
Bd. 310, 115.Sitz. S.3564B. — Beantwortet.
e) Aerztliche Untersuchung. Anwendung des § 8,
ärztliche Feststellung der Tauglichkeit usw., gerichtliche
Urteile:
Bd. 313, 173. Sitz. S. 54350.
175. Sitz. S. 5503 C.
f) Ausländer. Ausdehnung auf Angehörige der öster-
reichisch-ungarischen Monarchie:
Bd. 321, Nr. 754 Ziff. 600.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 155.
8) Beschäftigungsverhältnisse, Meldung und
Registrierung, Austritt, Akkehrscheine, Strafbe-
stimmungen, Beschwerderecht:
Bd. 320, Nr. 633 Anhang a 547.
Nr. 650 S. 125.
Nr. 659 Anhang a 84.
Bd. 322, Nr. 1213 Anhang a 804.
Nr. 1214 S. 153.
Bd. 324, Nr. 1612 Anhang a 897.
h) Erfindungen Hilfsdienstpflichtiger. Anfrage
Dove: Durch Kriegsministerialerlaß vom 13. Februar
ist bestimmt, daß in die Dienstverträge der Hilfs-
dienstpflichtigen, die als Ersatz für Militärpersonen
im Inland eingestellt werden, ein Zusatz eingeschoben
wird, laut dessen der Betreffende anerkennt, daß alle
von ihm im dienstlichen Auftrage, mit dienstlichen
Mitteln oder auf Grund dienstlicher Kenntnisse oder
Erfahrungen gemachten Erfindungen dem ausschließ-
lichen Verfügungsrecht der Heeresverwaltung unter-
liegen und ohne deren Zustimmung zum Patent
(Gebrauchsmuster) nicht angemeldet werden dürfen,
unter Uebernahme eines Vertragsstrafenversprechens
für den Fall einer ohne vorher auf dem Dienstwege
eingeholten kriegsministeriellen Genehmigung er-
folgenden Patentanmeldung während der Vertragsdauer.
Billigt der Herr Reichskanzler den in dieser Ver-
fügung liegenden weitgehenden Eingriff in Privat-
rechtsverhältnisse, welcher auf der einen Seite eine
Beeinträchtigung der gerade für die Kriegsverhältnisse
besonders wesentlichen Erfindertätigkeit, auf der an-
deren Rechtsnachteile für die beteiligten Erfinder auf
Grund von Fristversäumnissen und Unterlassungen
und darauf begründete Ersatzansprüche gegen den
Fiskus in der Folgezeit befürchten läßt?