Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

6452 
Reichstag. — Sachregister-. 
  
Krieg 1914—19##8 (Fortsetzung). Uebersicht siehe S. 6442. 
III. Friedensfrage, Friedensangebote, -vermitt- 
lungen, — Kriegsziele im allgemeinen. 11. Inter- 
pellationen. 
internationalen Grundsätzen, nicht aber den Lebens- 
notwendigkeiten des deutschen Volkes entsprechen 
würde. 
Ist der Herr Reichskanzler bereit, über seine 
Stellung zu diesem Beschlusse Auskunft zu geben?: 
Bd. 321, Nr. 774, 
und 
Albrecht u. Gen.: Ist dem Herrn Reichskanzler be- 
kannt, daß die provisorische Regierung Rußlands 
und die uns verbündete österreichisch-ungarische 
Regierung in gleicher Weise erklärt haben, zum 
Abschluß eines Friedens ohne Annexionen bereit 
zu sein? . 
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, 
um eine Uebereinstimmung aller beteiligten Re- 
gierungen darüber herbeizuführen, daß der 
kommende Frieden auf Grund gegenseitigen Ein- 
verständnisses ohne Annexionen und Kriegs- 
entschädigungen geschlossen werden kann?: Bd. 321, 
Nr. 775. 
Bd. 309, 100. Sitz. S. 3022 B. 
Bd. 310, 109. Sitz. S. 3384C. — Beant- 
wortet und besprochen. 
Ablehnung programmatischer Erklärungen zur Frage der 
Kriegsziele seitene der Regierung, Rede des Reichsr 
kanzlers am 15. Mai 1917, Wunsch nach Klarheit: 
Bd. 310, 109. Sitz. S. 3395 l), 3398 A, 1), 3401B, 
3408 B, 3415 0C ff., 3419 C. 
Stellung Oesterreich-Ungarns zur Friedensfrage: 
Bd. 309, 96. Sitz. S. 2901 C. 
Bd. 310, 109. Sitz. S. 3396 A, 3399 D, 3409 C. 
Frage eines allgemeinen Friedens bzw. eines Separat- 
Fu6Pvs mit Rußland: Bd. 310, 109. Sitz. S. 3401 A, 
Verständigungsfriede, Friedensentschließung des Aus- 
scpsee der deutschen Sozialdemokratie („ohne Ent- 
schädigung und Annexion"), Verzichtfrieden, inter- 
nationaler und nationaler Friede: . 
Bd. 310, 109. Sitz. S. 3384 D ff., 3386 D, 
3388 Aff., 3390 B, 33960D, 3401D, 
3408 C, 34110D, 3413 A, 3416 A. 
d. 311, 127. Sitz. S. 3960 D, 3962 A. 
—, Siehe weiteres „Sozialdemokratie“ unter 6. 
12. Sozialistenzusammenkunft in Stockholm über die 
Friedensfrage, Verweigerung von Pässen an die Teil- 
nehmer usw.: Bd. 310, 109. Sitz. S. 3394 A, 34040, 
3412B. 
Stockholmer Denkschrift, Grundsätze: Bd. 310, 
116. Sitz. S. 3590B. 
Friedensbestrebungen und HKriegsziele, Stellung der 
internationalen Sozialdemokratie usw.: 
Bd. 309, 101. Sitz. S. 30690, 3098 D, 3101 B. 
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3105 D, 31170D, 3119 A, 
3143 C, 3139 A. 
110. Sitz. S. 3454 A. 
13. Friedensresolutionen v. 19. 7. 1917. 
1. Dr. David, Ebert, Erzberger, Fehrenbach, Fischbeck, 
Gothein, Hauß, Haußmann, Dr. Mayer (Kaufbeuren), 
Molkenbuhr, Müller (Fulda), Dr. Müller (Meiningen), 
v. Payer, Scheidemann, Dr. Südekum: 
Der Reichstag erklärt: 
Wie am 4. August 1914 gilt für das deutsche 
Volk auch an der Schwelle des vierten Kriegsjahres 
das Wort der Thronrede: „Uns treibt nicht Er- 
oberungssucht“. Zur Verteidigung seiner Freiheit 
und Selbständigkeit, für die Unversehrtheit seines 
territorialen Besitzstandes hat Deutschland die 
Waffen ergriffen. 
  
  
— — 
Krieg 1914—1918 (Fortsetzung). Uebersicht siehe S. 6442. 
III. Friedensfrage, Friedensangebote, -vermitt- 
lungen, — Kriegsziele im allgemeinen. 13. Frie- 
densresolutionen v. 19. 7. 1917. 
  
Der Reichstag erstrebt einen Frieden der Ver- 
ständigung und der dauernden Versöhnung der 
Völker. Mit einem solchen Frieden sind erzwungene 
Gebietserwerbungen und politische, wirtschaftliche 
oder finanzielle Vergewaltigungen unvereinbar. 
Der Reichstag weist auch alle Pläne ab, die 
auf eine wirtschaftliche Absperrung und Verfeindung 
der Völker nach dem Kriege ausgehen. Die Frei- 
heit der Meere muß sichergestellt werden. Nur der 
Wirtschaftsfriede wird einem freundschaftlichen Zu- 
sammenleben der Völker den Boden bereiten. 
Der Reichstag wird die Schaffung internationaler 
Rechtsorganisationen tatkräftig fördern. 
Solange jedoch die feindlichen Regierungen auf 
einen solchen Frieden nicht eingehen, solange sie 
Deutschland und seine Verbündeten mit Eroberung 
und Vergewaltigung bedrohen, wird das deutsche 
Volk wie ein Mann zusammenstehen, unerschütter- 
lich ausharren und kämpfen, bis sein und seiner 
Verbündeten Recht auf Leben und Entwicklung ge- 
sichert ist. 
In seiner Einigkeit ist das deutsche Volk un- 
überwindlich. Der Reichstag weiß sich darin eins 
mit den Männern, die in heldenhaftem Kampf das 
Vaterland schützen. Der unvergängliche Dank des 
ganzen Volkes ist ihnen sicher: Bd. 321, Nr. 933. 
2. Albrecht u. Gen.: 
Der Reichstag erklärt: 
Der Reichstag erstrebt einen Friede ohne An- 
nexionen irgendwelcher Art und ohne Kriegsent- 
schädigungen auf Grund des Selbstbestimmungs- 
rechts der Völker. 
Er erwartet insbesondere die Wiederherstellung 
Belgiens und die Wiedergutmachung des ihm zu- 
gefügten Unrechts. « 
Der Reichstag fordert die Einleitung sofortiger 
Friedensverhandlungen auf der Grundlage dieses 
Programms. Er verlangt ein internationales Ab- 
kommen über allgemeine Abrüstung, Freiheit des 
internationalen Handels und Verkehrs sowie un- 
beschränkte internationale Freizügigkeit, ein inter- 
nationales Uebereinkommen zum Schutze der Ar- 
beiter vor Ausbeutung, Anerkennung der Gleich- 
berechtigung für alle Einwohner eines Staates 
ohne Rücksicht auf Staatszugehörigkeit, Geschlecht, 
Nasse, Sprache, Religion; Schutz der natio- 
nalen Minderheiten; obligatorisches internationales 
Schiedsgericht zur Schlichtung aller Streitigkeiten. 
Zur Erreichung dieses Friedens und zur Durch- 
führung dieses Friedensprogramms ist die dringendste 
Vorbedingung die sofortige Aufhebung des Be- 
lagerungszustandes. Erforderlich ist ferner die 
völlige Demokratisierung der gesamten Verfassung 
und Verwaltung des Reichs und seiner Einzel- 
staaten, die ihren Abschluß zu finden hat in der 
Schaffungeiner sozialen Republik: Bd. 321, Nr. 950. 
Bd. 310, 116. Sitz. S. 3571D, 3573B, 3577A, 
3580 A, 35848B, 3588B, 3596. 
Die Resolution Dr. David u. Gen. wurde in nament- 
licher Abstimmung mit 212 gegen 126 Stimmen 
bei 17 Stimmenthaltungen angenommen. . 
Bd. 310, 116. Sitz. S. 3597 A. (Vgl. die 
Zusammenstellung S. 3598 ff. und die Be- 
merkung zur Geschäftsordnung S. 3597 A.)
	        
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