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Reichstag. — Sachregister.
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
241. Landwirtschaft (Fortsetzung).
Bod. 319, Nr. 480 unter 24.
Zu Nr. 480 S. 13, 28, 37.
Bd. 308, 73. Sitz. S. 2056 C,2070 B, 2075 B.
74. Sitz. S. 2089D, 20910D, 21108,
2124 A.
Bd. 310, 106. Sitz. S. 3273A, 3284 A.
107. Sitz. S. 3300B, 3326 A.
Petition des Gewerkschaftskartells für das Walden-
burger Industriegebiet in Waldenburg i. Schl. —
Oeffentliche Bewirtschaftung des im Kreise Walden-
burg liegenden Brachlandes des Fürsten v. Pleß.
Mündl. Ber. des Ernährungsausschusses:
Bd. 321, Nr. 800 Ziff. 6.
Bd. 310, 107. Sitz. S. 23300. — Ueber-
weisung zur Erwägung.
Siehe auch nachstehend unter II 241 d.
b) „Agrarische Interessenpolitik“: Bd. 310, 106. Sitz.
S. 3272 .
B,32820
·o)Arbeitgkräfte,menfchliche,tierische-maschinelle.
a. Mangel im allgemeinen.
Anfrage Dr. Trendel, Gebhart: Zur Sicherung
der Ernährung von Heer und Volk ist es nötig,
die Landwirtschaft bei Erfüllung ihrer Produktions-
pflicht und vor allem bei der Bergung der Produkte
zu unterstützen.
Ausreichende Maßnahmen sind für das Jahr
1917 im Reiche in dieser Richtung nicht getroffen.
Vgl. Kriegswirtschaftliche Beilage zum Baye-
rischen Kurier vom 6. Mai 1917 Nr. 17
„Die Arbeitsverhältnisse auf dem flachen Lande“.
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zur Abhilfe
des Mangels an Arbeitskräften auf dem Lande
zu tun?
Ist er insbesondere bereit, dahin zu wirken,
daß alle jene männlichen und weiblichen land-
geborenen Personen der Landwirtschaft während
des Krieges zurückgegeben werden, die in den
letzten 5 Jahren, d. i. seit 1. Januar 1912,
ihren früheren Beruf in der Landwirtschaft auf-
gegeben und in den Städten als Arbeiter in
Fabriken oder als Kutscher, Ausgeher, Hausdiener
oder im Familiendienst tätig sind und mindestens
bis zum 14. Lebensjahr in der Landwirtschaft
mitgearbeitet haben?: Bd. 321, Nr. 806. — Un-
erledigt.
Anfrage Graf v. Westarp u. Gen.: Die rechtzeitige
und restlose Erledigung der Frühjahrsarbeiten in
den laudwirtschaftlichen Betrieben ist infolge des
Mangels an menschlichen und tierischen
Arb eitskräften außerordentlich gefährdet und in
Frage gestellt.
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun,
um auf die beteiligten militärischen und zivilen
Stellen einzuwirken, daß
1. dem Mangel an menschlichen Arbeitskräften
tunlichst abgeholfen wird
a) durch Gewährung von längerem Urlaub an
alle im Felde stehenden landwirtschaftlichen
Betriebsinhaber und Arbeiter, soweit mili-
tärischerseits dies irgendwie zulässig ist,
b) durch Zurückstellung aller in den Garnisonen
befindlichen oder zur Eisenbahn, Post und
anderen staatlichen Betrieben oder zur
Munitionsindustrie abgegebenen Heeres-
pflichtigen, die vor ihrer Einziehung zum
Heeresdienst in der Landwirtschaft tätig
waren,
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
241. Landwirtschaft (Fortsetzung).
I) durch Nichteinziehung neuer Heerespflichtiger
oder bisher Zurückgestellter aus landwirt-
schaftlichen Betrieben bis mindestens zum
31. Mai 1918,
d) durch ausreichende Ueberweisung von Ge-
fangenen und Belassung der bereits über-
wiesenen Gefangenen in den landwirtschaft-
lichen Betrieben,
2. dem großen Bedürfnis nach tierischen Arbeits-
kräften entsprochen wird
a) durch Abgabe von kriegsunbrauchbaren oder
bei den Ersatzbatterien und Ersatzeskadronen.
befindlichen Pferden,
b) durch tunlichste Hinausschiebung neuer Pferde-
aushebungen bis mindestens zum 31. Mai
1918,
c) durch die möglichst baldige Herbeischaffung
von brauchbarem Pferdematerial aus den
östlichen Gebieten, mit denen der Friede
geschlossen worden ist,
d) durch Ueberweisung von Lastkraftwagen, ins-
besondere zur Beförderung von landwirt-
schaftlichen Erzeugnissen, deren Abgabe im
öffentlichen Interesse verlangt wird?: Bd.324,
Nr. 1410.
Bd. 311, 146. Sitz. S. 4576D. — Be-
antwortet.
Zurückstellungen landwirtschaftlicher Arbeiter
und Betriebsleiter vom Heeresdienst. Ent-
lassungen usw. siehe im übrigen „Reichs-
heer“ #unter 77d und „Hilfsdienst, vaterländischer“
unter 4.
Beurlaubung von Landwirten und Arbeitern
aus dem Heere siehe „Reichsheer“ unter 18 e.
Abwanderung in Munitionsfabriken: Bd. 310,
102. Sitz. S. 3120 D.
Schwerarbeiterzulage firg# landwirtschaftliche Arbeiter:
Bd. 310, 106. Sitz. S. 32730
Gespanntiere, Abhilfe des engett Militärpferde:
Bd. 310, 106. Sitz. S. 32570
Bd. 311, 134. Sitz. S. 459,
Bd. 313, 174. Sitz. S. 5464 C.
185. Sitz. S. 5890 D.
Verwendung entbehrlicher Pferde und Zugtiere aus
den besetzten Gebieten für die heimische Landwirt-
schaft (Ober-Ost, Polen, Litauen):
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3066 B, 3070A,
3071B, 3088 A.
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3138 A, 3142 A.
110. Sitz. S. 34780, 34798, C,D,
3480 C, 3482 A, B, 34830,
3498 C.
Verwendung der dem Reich gehörigen land wirtschaft-
lichen Maschinen in den besetzten Gebieten für
die heimische Landwirtschaft (Ober-Ost, Polen,
Litauen usw.):
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3066B, 30718,
3078D
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3138 A, 3142 A.
110. Sitz. S. 34780, 34798,
3480 C, 3482B, 3483 C,
3484B, 3498 C.
Abgabe von Pferden, Fahrzeugen, Maschinen
nach der Demobilmachung, siehe „Reichsheer“
unter 34b.