Reichstag. — Sachregister.
6541
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
241. Landwirtschaft (Fortsetzung).
Anfrage Dr. Roesicke, Dr. Böhme, Herold, Dr.
v. Heydebrand, Freiherr v. Kerckerinck zur Borg,
Dr. Matzinger, Dr. Rießer, D. Dr. Graf v. Schwerin,
Dr. Stresemann, Graf v. Westarp, Weilnböck:
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß auf
dem Lande heute in rücksichtslosester und schroffster
Weise Haussuchungen und Durchsuchungen von
Wohnungen teils durch Organe der Behörden, teils
durch Militärpersonen, teils durch besonders von
den Behörden beauftragte Kommissionen erfolgen,
deren Vorgehen im Widerspruch zu der gesetzlich
festgelegten Unverletzlichkeit der Wohnung und
Sicherung der persönlichen Freiheit steht?
Ist der Herr Reichskanzler bereit, die weitere
Vornahme derartiger Haussuchungen und Durch-
suchungen zu verhindern, bis eine gesetzliche Grund-
lage geschaffen ist, durch welche Sicherheiten ge-
währleistet werden, die mindestens den Be-
stimmungen der Strafprozeßordnung gleichkommen?:
Bd. 325, Nr. 1828.
Schriftliche Antwort: Bd. 325, Nr. 1918.
Anfrage Dr. Roesicke: Der Landrat des Kreises
Cleve hat unter dem 21. Juni 1918 im Clever
Kreisblatte eine Bekanntmachung darüber erlassen,
welche Gegenstände bei der Revision eines land-
wirtschaftlichen Betriebes im Kreise Cleve vor-
gefunden worden sind, und führt eine Anzahl von
Dingen an, die mit der Ernährung nichts zu tun
haben; u. a. 1 Paar Militärstiefel, Schirtingsäcke
und Bargeld in größeren Mengen. Hiernach
billigt der Landrat die Ausdehnung der Durch-
suchungen auf andere Dinge als Lebensmittel; er
bemerkt dazu u. a.:
„Diesem Tatbestande etwas hinzuzufügen,
heißt ihn abschwächen; er zeigt aber gegenüber
den laut werdenden Klagen der Revisions=
belästigungen, wie notwendig die angeordneten
Revisionen sind und daß diese noch verschärft
werden müssen, um dem bedauerlichen Unfuge
entgegenzuarbeiten und die schuldigen Betriebe
festzulegen.“
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun,
um zu verhindern, daß die Durchsuchungen nach
Nahrungsmitteln ohne jeden Rechtsgrund auf
andere Dinge ausgedehnt werden und daß durch
ein unsachgemäßes Vorgehen falsche Schlüsse über
das Verhalten der Landwirte gezogen werden?:
Bd. 325, Nr. 1923.
Schriftliche Antwort: Bd. 325, Nr. 1967.
Kriegswirtschaftsämter zur Förderung der landwirt-
schaftlichen Erzeugung, Errichtung, Organisation,
Nebenämter: Bd. 320, Nr. 650 S. 8.
Angebliche Sabotage aus Mißmut über die par-
lamentarische Regierung nach dem Aufruf der
sozialdemokratischen Partei: Bd. 314, 195. Sitz.
S. 62223.
Uebertretungen infolge Irrtums, Entschädigung des
Landwirts bei Freisprechungen: Bd. 312, 164. Sitz.
S. 5129 D.
Antrag des Ernährungsausschusses: Die Verfütte-
rungsverbote und Verfütterungsbeschränkungen
sind rückhaltlos durchzuführen: Bd. 321, Nr. 799
Ziff. 9ce.
Bd. 310, 107. Sitz. S. 3330B. — Ueber-
weisung zur Erwägung.
Ferner: Bd. 310, 102. Sitz. S. 3123.
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik.
241. Landwirtschaft (Fortsetzung).
f) Vreisregelung landwirtschaftlicher Erzeug-
nisse.
Antrag des Ernährungsausschusses: den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, hinsichtlich der Preis-
regelung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu
veranlassen,
a) daß in der Preisgestaltung mehr Beständigkeit
und Gleichmäßigkeit herrscht,
b) daß bei der Preisregelung nicht bloß auf einen
Ausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Er-
zeugnissen unter sich gesehen wird, sondern daß
auch auf einen Ausgleich zwischen diesen und
den Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugungs-
mittel die gebührende und unbedingt notwendige
Rücksicht genommen wird,
) daß bei der Weiterverarbeitung der landwirt-
schaftlichen Erzeugnisse zu Nährmitteln, Kon-
serven, Trockenprodukten usw. nicht Preise zu-
gebilligt werden, die für den Verbraucher das
Enderzeugnis in einem Maße verteuern, das
zu der Preisregelung für das landwirtschaftliche
Urerzeugnis und zu den wirklichen Verarbeitungs-
kosten in keinem gerechten Verhältnisse steht:
Bd. 324, Nr. 1685 Ziff. 2.
Bd. 313, 190. Sitz. S. 6119 A. — An-
genommen.
Ferner: Bd. 313, 185. Sitz. S. 5865 A, 58710,
5880 A, C, 5888 A, 5895B.
Preisausgleich für landwirtschaftliche Erzeugnisse:
Bd. 321, Nr. 744 Ziff. 584.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 9.
Preissteigerungen, Gewinne: Bd. 313, 185. Sitz.
S. 5869 B, 5879D, 5889D, 5894.
8) Selbstversorgung der Landwirte:
106. Sitz. S. 32610D, 3285 A.
—, Entziehung als Strafe für Verfehlungen: Bd. 310,
106. Sitz. S. 3285 C.
—, Frage der Herabsetzung des Quantums:
Bd. 311, 134. Sitz. S. 41640.
136. Sitz. S. 4264D.
— landwirtschaftlicher Angestellter:
Bd. 319, Nr. 480 unter B 12.
Zu Nr. 480 S. 10, 79.
Belassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Vieh,
Mast, Haustrunk. «
Antrag des Ernährungsausschusses: Bei der Be-
schlagnahme von Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten
sind dem Erzeuger neben ausreichendem Saatgut
gewisse Mengen für die menschliche Ernährung
nach Verhältnis der Kopfzahl des Haushalts, ferner,
soweit es die Volksernährung und der Heeresbedarf
zulassen, zur Fütterung nach der Größe des Vieh-
standes, einschließlich der Schafe und des Geflügels,
ein entsprechender Teil zu belassen. Dem Erzeuger
können auch größere Mengen der genannten Früchte
belassen werden, falls er sich verpflichtet, eine diesen
Vorräten entsprechende Anzahl von Schlachttieren
zu mästen und diese der Reichsfleischstelle zu einem
vorher festzusetzenden angemessenen Preise zur Ver-
fügung zu stellen. Bayern soll außerdem unter
derselben Voraussetzung wie oben zur Herstellung
des herkömmlichen Haustrunks für die landwirt-
schaftliche Bevölkerung ein entsprechender Teil der
abgelieferten Gerste belassen werden.
Bd. 321, Nr. 797 Ziff. 5.
Bd. 310, 107. Sitz. S. 3330 A+. — An-
genommen.
II. Einzelnes.
Bd. 310,
897“