Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

Reichstag. — Sachregister. 
6541 
  
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. 
241. Landwirtschaft (Fortsetzung). 
Anfrage Dr. Roesicke, Dr. Böhme, Herold, Dr. 
v. Heydebrand, Freiherr v. Kerckerinck zur Borg, 
Dr. Matzinger, Dr. Rießer, D. Dr. Graf v. Schwerin, 
Dr. Stresemann, Graf v. Westarp, Weilnböck: 
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß auf 
dem Lande heute in rücksichtslosester und schroffster 
Weise Haussuchungen und Durchsuchungen von 
Wohnungen teils durch Organe der Behörden, teils 
durch Militärpersonen, teils durch besonders von 
den Behörden beauftragte Kommissionen erfolgen, 
deren Vorgehen im Widerspruch zu der gesetzlich 
festgelegten Unverletzlichkeit der Wohnung und 
Sicherung der persönlichen Freiheit steht? 
Ist der Herr Reichskanzler bereit, die weitere 
Vornahme derartiger Haussuchungen und Durch- 
suchungen zu verhindern, bis eine gesetzliche Grund- 
lage geschaffen ist, durch welche Sicherheiten ge- 
währleistet werden, die mindestens den Be- 
stimmungen der Strafprozeßordnung gleichkommen?: 
Bd. 325, Nr. 1828. 
Schriftliche Antwort: Bd. 325, Nr. 1918. 
Anfrage Dr. Roesicke: Der Landrat des Kreises 
Cleve hat unter dem 21. Juni 1918 im Clever 
Kreisblatte eine Bekanntmachung darüber erlassen, 
welche Gegenstände bei der Revision eines land- 
wirtschaftlichen Betriebes im Kreise Cleve vor- 
gefunden worden sind, und führt eine Anzahl von 
Dingen an, die mit der Ernährung nichts zu tun 
haben; u. a. 1 Paar Militärstiefel, Schirtingsäcke 
und Bargeld in größeren Mengen. Hiernach 
billigt der Landrat die Ausdehnung der Durch- 
suchungen auf andere Dinge als Lebensmittel; er 
bemerkt dazu u. a.: 
„Diesem Tatbestande etwas hinzuzufügen, 
heißt ihn abschwächen; er zeigt aber gegenüber 
den laut werdenden Klagen der Revisions= 
belästigungen, wie notwendig die angeordneten 
Revisionen sind und daß diese noch verschärft 
werden müssen, um dem bedauerlichen Unfuge 
entgegenzuarbeiten und die schuldigen Betriebe 
festzulegen.“ 
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, 
um zu verhindern, daß die Durchsuchungen nach 
Nahrungsmitteln ohne jeden Rechtsgrund auf 
andere Dinge ausgedehnt werden und daß durch 
ein unsachgemäßes Vorgehen falsche Schlüsse über 
das Verhalten der Landwirte gezogen werden?: 
Bd. 325, Nr. 1923. 
Schriftliche Antwort: Bd. 325, Nr. 1967. 
Kriegswirtschaftsämter zur Förderung der landwirt- 
schaftlichen Erzeugung, Errichtung, Organisation, 
Nebenämter: Bd. 320, Nr. 650 S. 8. 
Angebliche Sabotage aus Mißmut über die par- 
lamentarische Regierung nach dem Aufruf der 
sozialdemokratischen Partei: Bd. 314, 195. Sitz. 
S. 62223. 
Uebertretungen infolge Irrtums, Entschädigung des 
Landwirts bei Freisprechungen: Bd. 312, 164. Sitz. 
S. 5129 D. 
Antrag des Ernährungsausschusses: Die Verfütte- 
rungsverbote und Verfütterungsbeschränkungen 
sind rückhaltlos durchzuführen: Bd. 321, Nr. 799 
Ziff. 9ce. 
Bd. 310, 107. Sitz. S. 3330B. — Ueber- 
weisung zur Erwägung. 
Ferner: Bd. 310, 102. Sitz. S. 3123. 
  
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. 
241. Landwirtschaft (Fortsetzung). 
f) Vreisregelung landwirtschaftlicher Erzeug- 
nisse. 
Antrag des Ernährungsausschusses: den Herrn 
Reichskanzler zu ersuchen, hinsichtlich der Preis- 
regelung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu 
veranlassen, 
a) daß in der Preisgestaltung mehr Beständigkeit 
und Gleichmäßigkeit herrscht, 
b) daß bei der Preisregelung nicht bloß auf einen 
Ausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Er- 
zeugnissen unter sich gesehen wird, sondern daß 
auch auf einen Ausgleich zwischen diesen und 
den Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugungs- 
mittel die gebührende und unbedingt notwendige 
Rücksicht genommen wird, 
) daß bei der Weiterverarbeitung der landwirt- 
schaftlichen Erzeugnisse zu Nährmitteln, Kon- 
serven, Trockenprodukten usw. nicht Preise zu- 
gebilligt werden, die für den Verbraucher das 
Enderzeugnis in einem Maße verteuern, das 
zu der Preisregelung für das landwirtschaftliche 
Urerzeugnis und zu den wirklichen Verarbeitungs- 
kosten in keinem gerechten Verhältnisse steht: 
Bd. 324, Nr. 1685 Ziff. 2. 
Bd. 313, 190. Sitz. S. 6119 A. — An- 
genommen. 
Ferner: Bd. 313, 185. Sitz. S. 5865 A, 58710, 
5880 A, C, 5888 A, 5895B. 
Preisausgleich für landwirtschaftliche Erzeugnisse: 
Bd. 321, Nr. 744 Ziff. 584. 
Bd. 322, Nr. 1214 S. 9. 
Preissteigerungen, Gewinne: Bd. 313, 185. Sitz. 
S. 5869 B, 5879D, 5889D, 5894. 
8) Selbstversorgung der Landwirte: 
106. Sitz. S. 32610D, 3285 A. 
—, Entziehung als Strafe für Verfehlungen: Bd. 310, 
106. Sitz. S. 3285 C. 
—, Frage der Herabsetzung des Quantums: 
Bd. 311, 134. Sitz. S. 41640. 
136. Sitz. S. 4264D. 
— landwirtschaftlicher Angestellter: 
Bd. 319, Nr. 480 unter B 12. 
Zu Nr. 480 S. 10, 79. 
Belassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Vieh, 
Mast, Haustrunk. « 
Antrag des Ernährungsausschusses: Bei der Be- 
schlagnahme von Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten 
sind dem Erzeuger neben ausreichendem Saatgut 
gewisse Mengen für die menschliche Ernährung 
nach Verhältnis der Kopfzahl des Haushalts, ferner, 
soweit es die Volksernährung und der Heeresbedarf 
zulassen, zur Fütterung nach der Größe des Vieh- 
standes, einschließlich der Schafe und des Geflügels, 
ein entsprechender Teil zu belassen. Dem Erzeuger 
können auch größere Mengen der genannten Früchte 
belassen werden, falls er sich verpflichtet, eine diesen 
Vorräten entsprechende Anzahl von Schlachttieren 
zu mästen und diese der Reichsfleischstelle zu einem 
vorher festzusetzenden angemessenen Preise zur Ver- 
fügung zu stellen. Bayern soll außerdem unter 
derselben Voraussetzung wie oben zur Herstellung 
des herkömmlichen Haustrunks für die landwirt- 
schaftliche Bevölkerung ein entsprechender Teil der 
abgelieferten Gerste belassen werden. 
Bd. 321, Nr. 797 Ziff. 5. 
Bd. 310, 107. Sitz. S. 3330 A+. — An- 
genommen. 
II. Einzelnes. 
Bd. 310, 
897“
	        
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