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Reichstag. — Sachregister.
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
241. Landwirtschaft (Fortsetzung).
Anfrage D. Mumm: Vielerorts, in Rheinland,
Westfalen und Hessen-Nassau, ist die Getreide-
menge für Selbstversorger hart herabgesetzt worden.
Erhalten Landwirte und Landarbeiter für sich und
für die arbeitenden Glieder ihrer Familie Schwer-
arbeiterzulagen, und unter welcher Voraussetzung?:
Bd. 324, Nr. 1431.
Schriftliche Antwort: Bd. 324, Nr. 1451.
Anfrage Duffner: Die Waldarbeiter und die land-
wirtschaftlichen Arbeiter sind von der Schwerst-
arbeiterzulage ausgeschlossen.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, daß diesen
Arbeitern, für die die jetzige Ration einschließlich
der Schwerstarbeiterzulage nicht ausreicht, nament-
lich in den Hochlagen des Landes, wie im
Schwarzwalde, wo viele Lebensmittel wie Gemüse,
Hülsenfrüchte usw. auf eigenem Boden nicht
gebaut werden können, die Schwerstarbeiterzulage
gewährt wird?: Bd. 325, Nr. 1775.
Schriftliche Antwort: Bd. 325, Nr. 1907.
242 Landwirtschaftskammern siehe unter II 189b,c.
243.
Lebensmittelversorgung.— Siehe auch unter II443a.
a) Allgemeines. Sicherstellung; System, Umfang der
Zwangsmaßnahmen, Zeitpunkt und Einheitlichkeit der
Durchführung usw.:
Bd. 316, Nr. 147 S. 3.
Bd. 317, Nr. 192 S. 21.
Nr. 225 S. 3.
Bd. 319, Nr. 403 S. 2, 5.
Bd. 306, 4. Sitz. S. 47B.
6. Sitz. S. 59 A.
7. Sitz. S. 67C.
12. Sit. S. 188 C, 1940D, 1960D,
202 A, 205B.
14. Sitz. S. 230 C.
15. Sitz. S. 258D.
16. Sitz. S. 2743B, 280 A.
17. Sitz. S. 316 A.
26. Sitz. S. 515B, 520D, 5210D.
27. Sitz. S. 556 A.
28. Sitz. S. 5670, 5730D.
29. Sitz. S. 608 A.
Bd. 307, 40. Sitz. S. 8650D, 872D, 878,
882 B.
Bd. 308, 61. Sitz. S. 1594B, 1617B,1624B,
1626 B.
62. Sitz. S. 1635D, 1647 C.
64. Sitz. S. 1707B.
73. Sitz. S. 20550,2069 A, 2074 A.
74. Sitz. S. 2091B, 2102D,2112A.
Ausführung; Verhalten der Landes= und Gemeinde-
verwaltungen; Schwierigkeiten:
Bd. 307, 39. Sitz. S. 858 D.
Bd. 308, 61. Sitz. S. 1623B.
62. Sitz. S. 1636 B. 1663 D,
B, D.
66. Sitz. S. 1766 A, 1777D, 17890.
1792 A.
Ausfuhrverbote, provinzielle, über Lebensmittel:
Bd. 306, 32. Sitz. S. 732A.
Anfrage Dr. Rießer: Die Ausfuhrverbote, welche
in bezug auf Lebensmittel in den einzelnen Bundes-
staaten und Landesteilen, insbesondere (auf Grund
25. 9. 1915 den Ge-
4 II. 15 15) 2von den Ge-
meinden und Kommunalverbänden erlassen worden
der Verordnung vom
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
243. Lebensmittelversorgung (Fortsetzung).
sind, verschärfen die Ungleichheit in der Versorgung
der verschiedenen Gebiete und rufen unnötige und
bedauerliche Gegensätze zwischen den ländlichen und
städtischen Bezirken heroor. Sie haben auch,
zumal häufig in den Produktionsgebieten der freie
Handel zweckwidrigerweise fast völlig ausgeschaltet
wurde, nach immer wieder neuauftauchenden Be-
richten vielfach bewirkt, daß große Mengen von
Lebensmitteln, insbesondere von Obst und Ge-
müse, da, wo Ueberfluß herrschte, verdorben sind
und weggeworfen wurden.
Ausfall ausländischer Arbeitskräfte:
159. Sitz. S. 4982 B.
Ueberdies ist die Rechtsgültigkeit landesrecht-
licher Ausfuhrverbote von hervorragenden Staats-
rechtslehrern auf Grund der Reichsverfassung,
ungeachtet des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August
1914 und der §§ 12 und 15 der Verordnung
25. 9. 1915 Q„
—9 bestritten worden.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, die Zulässig-
keit und Rechtsgültigkeit der in den einzelnen
Bundesstaaten erlassenen Ausfuhrverbote in bezug
auf Lebensmittel und die baldmöglichste Auf-
hebung des häufig fast völligen Ausschlusses des
freien Handels in Lebensmitteln einer erneuten
Untersuchung unterziehen zu lassen?: Bd. 322,
Nr. 1173.
Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1216.
Durchführung der Kriegsverordnungen in Mecklen-
burg: Bd. 310, 107. Sitz. S. 3302D, 33098, C.
Erfassungs= und Bewirtschaftungssystem, Mängel
und Schwächen, besserer Ausbau: Zd. 313,
185. Sitz. S. 5853, 5860D, 58650, 58700,
58780, 58820, 5887 B.
Umlageverfahren.
Antrag des Ernährungsausschusses: Den Reichs-
kanzler aufzufordern, einen Ausschuß von Sach-
verständigen (Erzeugern wie Verbrauchern) zu be-
rufen, der unter Anlehnung an die Anträge Bd.321,
Nr. 797 Ziff. 8 und Nr. 799 Ziff. 5 die Frage
zu untersuchen hat, in welcher Weise die not-
wendigen Nahrungsmittel auf die einzelnen Bundes-
staaten und Kommunalverbände umzulegen und
wie die rechtzeitige Ablieferung und Zuführung
der beschlagnahmten Nahrungsmittel: Kartoffeln,
Getreide, Hülsenfrüchte, Milch, Eier usw. inner-
halb der Gemeinden und der größeren Kommunal=
verbände sicherzustellen ist: Bd. 321, Nr. 799
iff. 15,.
Bd. 310, 107. Sitz. S. 3330 B. — Ueber-
weisung zur Erwägung.
Antrag des Ernährungsausschusses: Den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, die Gesamtorganisation
für die Volksernährung so zu gestalten, daß die
Bedarfsmengen der wichtigsten Ernährungsmittel
nach Ausfall der Ernte auf die einzelnen Bundes-
staaten und von diesen auf die größeren Ver-
waltungsbezirke umgelegt werden. In jedem
Kommunalverband sind tunlichst in jeder Gemeinde
die Produzenten zu Vereinigungen zusammen-
zufassen, die die Verpflichtung übernehmen, den
auf die Gemeinde nach ihrem Ernteergebnis ent-
fallenden Umlageanteil zu liefern. In der Ge-
meinde eingesetzte Selbstverwaltungskommissionen
haben für die Ausführung zu sorgen. Die Ab-
nahme erfolgt unter Heranziehung von Genossen-
Bd. 312,