Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

  
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Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. 
243. Lebensmittelversorgung (Fortsetzung). 
Butter hinkommt, weiß die in Hannover er- 
scheinende „Deutsche Rabatt-Sparvereins-Zeitung“ 
zu melden, in der wir folgende aufsehenerregende 
Meldung lesen: Die Molkereigenossenschaft bei 
Elbing wurde von der „Z.E.G.“ veranlaßt, 
Butter zu reservieren und sie der „Z.E.G.“ zur 
Verfügung zu halten. Es handelt sich um große 
Mengen; hunderte von Zentnern wurden auf- 
gespeichert und lagerten in der Molkerei. Trotz 
mehrfacher Mahnung wurde aber die Butter von 
der „Z.E.G.“ nicht abgenommen und der Vorrat 
wurde immer größer. Zugleich verlor aber die 
Butter infolge der langen Lagerzeit erheblich an 
Güte; schließlich war sie ganz verdorben. Nun- 
mehr erfolgte die Mitteilung an die „Z.E.G.“ 
daß die Butter verdorben sei und daß die übrige 
noch lagernde Butter ebenfalls ungenießbar würde. 
Wochenlang kam keine Antwort; dann traf die 
Anweisung der „Z.E.G.“ ein, die Butter an die 
Seifenfabriken abzugeben. Da für Butter Ver- 
kehrshöchstpreise bestehen, so machte die „Z.E.G.“ 
natürlich mit diesem Butterhandel ein sehr gutes 
Geschäft. Wenn uns diese Mitteilung nicht von 
absolut einwandfreier Seite zugegangen wäre, 
würden wir sie nicht glauben. So scheint es uns 
dringend erforderlich, den Fall aufzuklären und in 
die Butter-Geschäfte der „Z.E.G.“ näher hinein- 
zuleuchten.“ 
Sind dem Herrn Reichskanzler diese Uebel- 
stände bekannt, und was gedenkt er zu tun, um ihre 
Wiederholung zu verhindern?: Bd. 321, Nr. 976. 
Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1136. 
Vorräte und Bedarf: 
Bd. 317, Nr. 192 S. 3. 
Rod. 306, 26. Sitz. S. 5140, 5210D, 5350. 
Bd. 308, 74. Sitz. S. 21098, 2113B. 
244. Lebensversicherung. Kriegsversicherung: 
Bd. 315, Nr. 26 S. 64. 
Bd. 316, Nr. 147 S. 112. 
Schwierigkeiten bei der Versicherung von Kriegs- 
beschädigten: Bd. 312, 161. Sitz. S. 5033 A. 
Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das 
Reichsamt des Innern für 1917: den Herrn 
Reichskanzler zu ersuchen, auf Grund des 8 3 
des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1914 
alsbald gesetzliche Maßnahmen anzuordnen, wo- 
durch alle vor dem 1. August 1914 abgeschlossenen. 
Lebensversicherungen von Kriegsteilnehmern und 
deren Angehörigen, für welche während der Dauer 
des Krieges die Prämienzahlung eingestellt wurde, 
bis 3 Monate nach Friedensschluß dadurch wieder 
in Kraft gesetzt werden können, daß die Versiche- 
rungsnehmer entweder die nichtbezahlten Prämien 
zinsfrei nachbezahlen oder verlangen können, daß 
der Beginn und Endtermin der Versicherung ohne 
Kürzung der Versicherungssumme um den Zeit- 
raum hinausgeschoben werden, während dessen 
Prämien nicht bezahlt wurden.: Bd. 320, 
Nr. 677. 
Bd. 309, 89. Sitz. S. 2642 D, 2645 B, 
2646 A. — Dem Haush. Aussch. über- 
wiesen; dort zurückgezogen. 
Wiederaufleben für Kriegsteilnehmer nach Einstellung 
der Prämienzahlung während des Krieges: 
Bd. 323, Nr. 1356 Ziff. 726. 
Bd. 310, 108. Sitz. S. 3379 D. 
Siehe auch unter II 26 (Ausländische Unternehmungen). 
Reichstag. — Sachregister. 
  
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes 
(Fortsetzung). 
245. Leder und Lederersatz. Siehe auch II 133, 338. 
a) Preisregelung; Höchstpreise, Richtpreise usw.: 
Bd. 315, Nr. 73 S. 50. 
Bd. 316, Nr. 107 S. 72. 
Bd. 320, Nr. 633 Ziff. 538, Anhang a #524. 
Nr. 650 S. 91. 
Resolution des Haushaltsausschusses: die ver- 
bündeten Regierungen zu ersuchen, die Herab- 
setzung der bisherigen Richtpreise für Leder 
herbeizuführen: Bd. 317, Nr. 192 S. 75. 
Bd. 306, 29. Sitz. S. 616 A.— Angenommen. 
Ferner: Bd. 308, 62. Sitz. S. 16798, 1681B, D, 
1685 D. 
Preissteigerungen, Unternehmergewinne: 
Bd. 306, 26. Sitz. S. 520 A. 
27. Sitz. S. 541. 
28. Sitz. S. 571D, 582B. 
29. Sitz. S. 606D. 
Bd. 307, 51. Sitz. S. 1178B. 
Bd. 308, 62. Sitz. S. 1678D, 1681 A. 
Bd. 312, 158. Sitz. S. 4928 D.. 
Preise der Ersatzstoffe: Bd. 310, 119. Sitz. 
S. 3637D. 
b) Verkehrsregelung; Ledernot; Beschlagnahme 
von Leder usw.: Bd. 308, 62. Sitz. S. 1677-, 
680D, 16838B, 1685 A. 
Resolution des Haushaltsausschusses, folgenden 
Antrag dem Herrn Reichskanzler als Material zu 
überweisen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, 
die Beschlagnahme auf alle Häute und Leder 
sowie Lederabfälle auszudehnen: Bd. 319, 
Nur. 493 unter IIb. 
Bd. 308, 73. Sitz. S. 2132B, 2135A, 2146 C. 
— Angenommen. 
Anfrage Ulrich: In den Lederfabriken sind die 
Ziegen-, Schaf= und Kalbfelle beschlag- 
nahmt worden. Was gedenkt der Herr Reichs- 
kanzler zu tun, um die dadurch für die Porte- 
feuille-Industrie drohenden Gefahren möglichst 
auszugleichen?: Bd. 320, Nr. 516 
Bd. 308, 78. Sitz. S. 2280 A.— Beantwortet. 
Freigabe für die Zivilbevölkerung; Kontrollstelle 
für freigegebenes Leder, Organisation, Aufgaben, 
Tätigkeit: 
Bd. 316, Nr. 107 S. 58. 
Bd. 317, Nr. 225 S. 45. 
Bd. 319, Nr. 403 S. 112, 115. 
Bd. 308, 62. Sitz. S. 1677 B, 
1683 A, 1685 A. 
Abnahme von Rohhäuten. 
Anfrage Irl (Erding), Dr. Pfleger, Freiherr von 
und zu Franckenstein: Bei vielen Häute= und 
Fellverkaufsgenossenschaften, sowie bei Häute- 
großhändlern lagern große Mengen von Rindvieh- 
häuten und Kalbfellen, so beispielsweise 4 
in Aschaffenburg über 500 Großviehhäute und 
über 400 Kalbfelle, 
in Nürnberg über 1100 Großviehhäute und 
über 2200 Kalbfelle, 
in Würzburg über 1500 Großviehhäute und 
über 1500 Kalbfelle, 
in Augsburg über 4200 Großviehhäute und 
über 4300 Kalbfelle, 4 
in München über 15 000 Großviehhäute und 
über 9000 Kalbfelle, ç 
welche trotz Angebots von der Rohhaut-Aktien- 
gesellschaft nicht abgenommen werden. Diese 
898“ 
  
S 
1678 A,
	        
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