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Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
243. Lebensmittelversorgung (Fortsetzung).
Butter hinkommt, weiß die in Hannover er-
scheinende „Deutsche Rabatt-Sparvereins-Zeitung“
zu melden, in der wir folgende aufsehenerregende
Meldung lesen: Die Molkereigenossenschaft bei
Elbing wurde von der „Z.E.G.“ veranlaßt,
Butter zu reservieren und sie der „Z.E.G.“ zur
Verfügung zu halten. Es handelt sich um große
Mengen; hunderte von Zentnern wurden auf-
gespeichert und lagerten in der Molkerei. Trotz
mehrfacher Mahnung wurde aber die Butter von
der „Z.E.G.“ nicht abgenommen und der Vorrat
wurde immer größer. Zugleich verlor aber die
Butter infolge der langen Lagerzeit erheblich an
Güte; schließlich war sie ganz verdorben. Nun-
mehr erfolgte die Mitteilung an die „Z.E.G.“
daß die Butter verdorben sei und daß die übrige
noch lagernde Butter ebenfalls ungenießbar würde.
Wochenlang kam keine Antwort; dann traf die
Anweisung der „Z.E.G.“ ein, die Butter an die
Seifenfabriken abzugeben. Da für Butter Ver-
kehrshöchstpreise bestehen, so machte die „Z.E.G.“
natürlich mit diesem Butterhandel ein sehr gutes
Geschäft. Wenn uns diese Mitteilung nicht von
absolut einwandfreier Seite zugegangen wäre,
würden wir sie nicht glauben. So scheint es uns
dringend erforderlich, den Fall aufzuklären und in
die Butter-Geschäfte der „Z.E.G.“ näher hinein-
zuleuchten.“
Sind dem Herrn Reichskanzler diese Uebel-
stände bekannt, und was gedenkt er zu tun, um ihre
Wiederholung zu verhindern?: Bd. 321, Nr. 976.
Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1136.
Vorräte und Bedarf:
Bd. 317, Nr. 192 S. 3.
Rod. 306, 26. Sitz. S. 5140, 5210D, 5350.
Bd. 308, 74. Sitz. S. 21098, 2113B.
244. Lebensversicherung. Kriegsversicherung:
Bd. 315, Nr. 26 S. 64.
Bd. 316, Nr. 147 S. 112.
Schwierigkeiten bei der Versicherung von Kriegs-
beschädigten: Bd. 312, 161. Sitz. S. 5033 A.
Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das
Reichsamt des Innern für 1917: den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, auf Grund des 8 3
des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1914
alsbald gesetzliche Maßnahmen anzuordnen, wo-
durch alle vor dem 1. August 1914 abgeschlossenen.
Lebensversicherungen von Kriegsteilnehmern und
deren Angehörigen, für welche während der Dauer
des Krieges die Prämienzahlung eingestellt wurde,
bis 3 Monate nach Friedensschluß dadurch wieder
in Kraft gesetzt werden können, daß die Versiche-
rungsnehmer entweder die nichtbezahlten Prämien
zinsfrei nachbezahlen oder verlangen können, daß
der Beginn und Endtermin der Versicherung ohne
Kürzung der Versicherungssumme um den Zeit-
raum hinausgeschoben werden, während dessen
Prämien nicht bezahlt wurden.: Bd. 320,
Nr. 677.
Bd. 309, 89. Sitz. S. 2642 D, 2645 B,
2646 A. — Dem Haush. Aussch. über-
wiesen; dort zurückgezogen.
Wiederaufleben für Kriegsteilnehmer nach Einstellung
der Prämienzahlung während des Krieges:
Bd. 323, Nr. 1356 Ziff. 726.
Bd. 310, 108. Sitz. S. 3379 D.
Siehe auch unter II 26 (Ausländische Unternehmungen).
Reichstag. — Sachregister.
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes
(Fortsetzung).
245. Leder und Lederersatz. Siehe auch II 133, 338.
a) Preisregelung; Höchstpreise, Richtpreise usw.:
Bd. 315, Nr. 73 S. 50.
Bd. 316, Nr. 107 S. 72.
Bd. 320, Nr. 633 Ziff. 538, Anhang a #524.
Nr. 650 S. 91.
Resolution des Haushaltsausschusses: die ver-
bündeten Regierungen zu ersuchen, die Herab-
setzung der bisherigen Richtpreise für Leder
herbeizuführen: Bd. 317, Nr. 192 S. 75.
Bd. 306, 29. Sitz. S. 616 A.— Angenommen.
Ferner: Bd. 308, 62. Sitz. S. 16798, 1681B, D,
1685 D.
Preissteigerungen, Unternehmergewinne:
Bd. 306, 26. Sitz. S. 520 A.
27. Sitz. S. 541.
28. Sitz. S. 571D, 582B.
29. Sitz. S. 606D.
Bd. 307, 51. Sitz. S. 1178B.
Bd. 308, 62. Sitz. S. 1678D, 1681 A.
Bd. 312, 158. Sitz. S. 4928 D..
Preise der Ersatzstoffe: Bd. 310, 119. Sitz.
S. 3637D.
b) Verkehrsregelung; Ledernot; Beschlagnahme
von Leder usw.: Bd. 308, 62. Sitz. S. 1677-,
680D, 16838B, 1685 A.
Resolution des Haushaltsausschusses, folgenden
Antrag dem Herrn Reichskanzler als Material zu
überweisen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen,
die Beschlagnahme auf alle Häute und Leder
sowie Lederabfälle auszudehnen: Bd. 319,
Nur. 493 unter IIb.
Bd. 308, 73. Sitz. S. 2132B, 2135A, 2146 C.
— Angenommen.
Anfrage Ulrich: In den Lederfabriken sind die
Ziegen-, Schaf= und Kalbfelle beschlag-
nahmt worden. Was gedenkt der Herr Reichs-
kanzler zu tun, um die dadurch für die Porte-
feuille-Industrie drohenden Gefahren möglichst
auszugleichen?: Bd. 320, Nr. 516
Bd. 308, 78. Sitz. S. 2280 A.— Beantwortet.
Freigabe für die Zivilbevölkerung; Kontrollstelle
für freigegebenes Leder, Organisation, Aufgaben,
Tätigkeit:
Bd. 316, Nr. 107 S. 58.
Bd. 317, Nr. 225 S. 45.
Bd. 319, Nr. 403 S. 112, 115.
Bd. 308, 62. Sitz. S. 1677 B,
1683 A, 1685 A.
Abnahme von Rohhäuten.
Anfrage Irl (Erding), Dr. Pfleger, Freiherr von
und zu Franckenstein: Bei vielen Häute= und
Fellverkaufsgenossenschaften, sowie bei Häute-
großhändlern lagern große Mengen von Rindvieh-
häuten und Kalbfellen, so beispielsweise 4
in Aschaffenburg über 500 Großviehhäute und
über 400 Kalbfelle,
in Nürnberg über 1100 Großviehhäute und
über 2200 Kalbfelle,
in Würzburg über 1500 Großviehhäute und
über 1500 Kalbfelle,
in Augsburg über 4200 Großviehhäute und
über 4300 Kalbfelle, 4
in München über 15 000 Großviehhäute und
über 9000 Kalbfelle, ç
welche trotz Angebots von der Rohhaut-Aktien-
gesellschaft nicht abgenommen werden. Diese
898“
S
1678 A,