Reichstag. — 194. Sitzung. Mittwoch den 23. Oktober 1918. 6207
(Graf v. Westarp, Abgeordneter.)
(Alediglich den Sachverhalt, wie er sich bei der Bildung Der Reichstag wolle beschließen:
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der jetzigen Parteiregierung abgespielt hat, festgestellt
aben.
Die näheren Ausführungen zu den Darlegungen des
Herrn Vizekanzlers wird einer meiner Parteifreunde morgen
machen und dabei das Notwendige zur Zurückweisung
dieser parteipolitischen Angriffe, die man in dieser ernsten
Stunde gegen uns zu richten für nötig gehalten hat,
sagen.
(Zustimmung rechts.)
Präsident: Das Wort hat der Herr Vizekanzler.
v. Payer, Wirklicher Geheimer Rat, Stellvertreter
des Rächskanzlers: Gerade in dieser ernsten Stunde muß
ich diesen Angriff zurückweisen. Es ist nicht richtig, daß
ich parteipolitische oder parteitendenziöse Angriffe ge-
macht habe.
(Erregter Widerspruch rechts. — Lebhafte Zu-
stimmung links.)
— Nein! Sie behaupten es freilich, aber es ist nicht
wahr! Ich habe hier als Mitglied der Regierung ge-
sprochen und habe auf das, was der Regierung vor-
gewonfen wird, geantwortet. Das ist nicht bloß mein
echt, das ist auch meine Pflicht.
(Lebhafter Beifall links.)
Präsident: Meine Herren, § 48 der Geschäfts-
ordnung bestimmt:
Nimmt ein Vertreter des Bundesrats nach dem
Schlusse der Diskussion das Wort, so gilt diese
aufs neue für eröffnet.
Die Diskussion ist dadurch, daß der Herr Vizekanzler das
Wort ergriffen hat, wiedereröffnet. Ich schlage aber vor,
es bei dem Vertagungsbeschluß zu belassen. Das Haus
ist damit einverstanden; die Vertagung ist beschlossen.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abge-
ordnete Ebert.
Ebert, Abgeordneter: Herr Präsident, ich möchte
mir eine Bemerkung erlauben zur geschäftlichen Behand-
lung eines Antrages, den wir im Laufe des Tages ein-
gereicht haben, der aber noch nicht verteilt ist. Er läuft
unter der Drucksache 1976. Ich darf mir wohl erlauben,
den Wortlaut vorzulesen — er lautet:
den Herrn Reichskanfler zu ersuchen,
a) darauf hinzuwirken, daß die Löhnung für
alle Mannschaften mit Wirkung vom
1. Oktober 1918 ab verdoppelt, die Löhnung
der Unteroffiziere und Beamtenstellvertreter
um 50 Prozent erhöht wird, .
b) eine Aufbesserung der Bezüge der immobilen
Subalternoffiziere erwogen wird,
e) die Offizierküchen verboten werden.
Ich erlaube mir, Herr Präsident, zu beantragen,
diesen eben verlesenen Antrag und den Antrag 1870 der
Herren Graf Westarp und Genossen, der auf gleichem
Gebiete liegt, dem 35. Ausschuß des Reichstags zur Be-
ratung zu überweisen.
Präsident: Der Antrag des Herrn Grafen v. Westarp
geht dahin:
Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen
a) darauf hinzuwirken, daß die Löhnung für
Mannschaften und Unteroffiziere vom 1. Oktober
1918 ab mindestens verdoppelt und eine an-
gemessene Aufbesserung der Gehälter für Offi-
ziere. möglichst bald durchgeführt wird,
b) die gleiche Beköstigung vou Offizieren und
Mannschaften durchzuführen.
Die beiden Anträge 1970 und 1976 laufen also in
derselben Richtung. Es ist nun von dem Herrn Abgeord-
neten Ebert der Antrag gestellt, diese beiden Anträge noch
heute an einen Ausschuß, und zwar an den 35. Ausschuß
zu verweisen. Diesem Antrage kann nur stattgegeben
werden, wenn niemand im Hause widerspricht. Wenn
niemand widerspricht, dann würde ich annehmen, daß das
Haus dem Antrage zustimmt. — Ich stelle fest, daß ein
Widerspruch nicht erfolgt; es ist deshalb beschlossen, diese
beiden Anträge an den 35. Ausschuß zu verweisen.
Ich schlage Ihnen vor, die nächste Sitzung abzuhalten
morgen, Donnerstag, den 24. Oktober, vormittags 11 Uhr,
mit der Tagesordnung: -
Fortsetzung der soeben abgebrochenen Beratung.
Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch; die
Tagesordnung steht fest.
Ich schließe die Sitzung.
(Schluß der Sitzung: 6 Uhr 40 Minuten.)
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8W., Wilbelmstraße 32.
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