Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

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Wohnungswesen (Fortsetzung). 
6. Einzelnes. 
a) Arbeiterwohnungen; Herstellung durch die Arbeitgeber: 
Bd. 312, 162. Sitz. S. 50640, 5070 A, 50748. 
b) Bauberatungsstellen, gemeinnützige, Errichtung: 
Bd. 324, Nr. 1492 S. 6. 
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1202 A. 
J) Baugenossenschaften, gemeinnützige, wirtschaftliche Lage: 
Bd. 307, 52. Sitz. S. 12160. 
d) Baukapital, Beschaffung; Beteiligung von Reich 
und Bundesstaaten: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5051 C, 
5058D, 5060B, 5063 0D, 5065 C, 5066 C, 5073 A. 
—, Baukapital aus öffentlichen Mitteln, Sicherung 
der gemeinnützigen Verwendung durch Ortsstatut 
oder grundbuchliche Eintragung: Bd.312, 162. Sitz. 
S. 5070 D. 
—, Beteiligung von Sparkassen und Versicherungs- 
trägern: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5063B, 5065., 
5069 B. 
—, Beteiligung des Privatkapitals: 
162. Sitz. S. 5059 A. 
—, siehe auch vorstehend unter 2—4. 
e) Baustoffe, Arbeitskräfte. 
Anfrage Göhre, Dr. Jaeger: Nach Beendigung 
des Krieges werden große Massen von Baustoffen 
frei, die gegenwärtig zur Verfügung der deutschen 
Heeresverwaltung stehen und deren Wert auf 
mehrere Milliarden geschätzt wird. 
Ist der Herr Reichskanzler bereit, dahin zu 
wirken, daß diese Baustoffe, soweit sie nicht von 
der Heeresverwaltung weiter benötigt werden, 
den nach dem Priege voraussichtlich stark an- 
wachsenden Bedürfnissen des Wohnungs= und 
Siedlungsbaues unter Ausschaltung des speku- 
lativen Zwischenhandels zugeführt werden?: Bd.321, 
Nr. 825. 
Bd. 310, 109. Sitz. S. 3383 C. — 
wortet. 
Anträge des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): 
den verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen 
die Wohnungsnot vorzuschlagen: 
Bei dem Mangel an Baustoffen aller Art ist die 
baldige Wiederinbetriebsetzung der Baustoff- 
industrie durch rechtzeitige Entlassung von 
Arbeitskräften aus dem Heere und Bereit- 
stellung ausreichender Kohlenmengen dringend 
erforderlich. Die bei der Heeresverwaltung frei- 
werdenden Baumaterialien sind zur Weiter- 
gabe an Gemeinden, in denen Wohnungsmangel 
herrscht, zu billigen Preisen abzugeben: Bd. 324, 
Nr. 1492 Ziff. 3. 
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076 A. — Ange- 
nommen. 
Da trotzdem die Menge der so erstellten Bau- 
stoffe in der ersten Zeit nach dem Kriege aller 
Voraussicht nach dem vorhandenen Bedürfnis 
nicht genügen wird, so ist dafür Sorge zu 
tragen, daß alle Bauten nur in der Reihen- 
folge ihrer Dringlichkeit zur Ausführung 
kommen. Insbesondere sind Luxusbauten 
bis auf weiteres ganz zurückzustellen. Bd. 324, 
Nr. 1492 Ziff. 4. 
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076 A. — Ange- 
nommen. 
Abgabe von Baumaterialien bei der Demobilmachung: 
Bd. 313, 175. Sitz. S. 5502 A. 
Baurohstoffe, Beschaffung, Bewirtschaftung, Preise. 
Bd. 324, Nr. 1492 S. 5. 
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5063 A. 
Bd. 312, 
Beant- 
  
Reichstag. — Sachregister. 
Wohnungswesen (Fortsetzung). 
) Bautätigkeit; Mittel gegen spekulative Ausnutzung: 
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5069 A. 
8) Behelfswohnungen: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5056 D. 
h) Beschlagnahmtes Land von Ausländern, gemeinnützige 
Verwertung: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2569 C. 
i) Bürgschaften siehe unter 3 u. 4. 
k) Dach= und Kellerwohnungen: Bd. 312, 162. Sitz. 
S. 5057B, 5061B, 5062 A, 5073 B. 
Anfrage Silberschmidt: Nachrichten aus dem Lande 
zufolge wird angesichts des Wohnungsmangels 
von den Behörden vielfach die Benutzung der 
Dach= und Kellerräume zu Wohnzwecken wieder 
zugelassen oder deren Benutzung in Aussicht gestellt. 
Dasselbe geschieht in dem gemeinsamen Erlaß 
der preußischen Herren Minister des Innern und 
der öffentlichen Arbeiten vom 6. Oktober d. J. 
Hier wird zwar auf das Bederkliche einer solchen 
Wiederzulassung mittelbar hingewiesen in den 
Worten: 
„Sollte zur Beseitigung eines Notstandes vor- 
übergehend gelegentlich die sonst unzulässige 
Einrichtung von Dach= und Kellerwohnungen 
zugelassen werden, so ist unbedingt darauf zu 
halten, daß mit der Behebung des Notstandes 
auch die Dach= und Kellerwohnungen wieder 
beseitigt werden." 
Was gedenkt der Herr Reichskanzler auf Grund 
Artikel 4, Ziffer 15 der Reichsverfassung zu tun, 
um dieser, die Gesundheit des ganzen Volkes ge- 
fährdenden Entwicklung vorzubeugen oder, soweit 
im Ausnahmefall für einzelne Orte bezw. Bezirke 
die Benutzung solcher Räume absolut nicht zu ver- 
meiden sein sollte, die diesen Bewohnern drohenden 
Gefahren möglichst herabzumindern? 
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, 
um die Erlaubnis zur Benutzung dieser Dach- 
und Kellerräume zu Wohnzwecken wieder aufzu- 
heben, sobald in einem der in Frage kommenden 
Orte oder Bezirke der Wohnungsmangel beseitigt 
ist?: Bd. 322, Nr. 1227. 
Schriftliche Antwort: Bd. 323, Nr. 1271. 
!) Dauerkleinwohnungen. 
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): den 
verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen 
die Wohnungsnot vorzuschlagen: Sofort nach 
Friedensschluß ist zugleich mit einer planmäßigen 
und umfassenden Erstellung gesunder, zweck- 
mäßig eingerichteter Dauerkleinwohnungen 
möglichst im Flachbau zu beginnen. In Vor- 
bereitung dieser Aufgabe sind unverzüglich 
a) Erhebungen über den Stand und voraussicht- 
lichen Bedarf an Wohnungen zu veranstalten; 
b) an allen Orten, wo der Eintritt eines Woh- 
nungsmangels zu erwarten ist, die Beschaffung 
und Aufschließung geeigneten billigen Bau- 
landes zu veranlassen und diese insbesondere 
auch durch Ueberlassung fiskalischen Grund und 
Bodens zu erleichtern; 
J) Baupläne bereitzustellen für alle wichtigeren 
Typen des Kleinwohnungsbaues (Miet= und 
Eigenhäuser, Ein-, Zwei= und Mehrfamilien- 
häuser, Wohnungen für kinderreiche Familien, 
Einzelbauten, Reihenbauten und Siedelungs- 
bauten, Wohnungen mit Garten und Stallung), 
entsprechend den Wohnsitten in den einzelnen 
Bundesstaaten und Provinzen. Die Bau- 
ordnungen für den Klein= und Flachbau sollen, 
soweit das noch nicht geschehen ist, von allen
	        
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