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Wohnungswesen (Fortsetzung).
6. Einzelnes.
a) Arbeiterwohnungen; Herstellung durch die Arbeitgeber:
Bd. 312, 162. Sitz. S. 50640, 5070 A, 50748.
b) Bauberatungsstellen, gemeinnützige, Errichtung:
Bd. 324, Nr. 1492 S. 6.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1202 A.
J) Baugenossenschaften, gemeinnützige, wirtschaftliche Lage:
Bd. 307, 52. Sitz. S. 12160.
d) Baukapital, Beschaffung; Beteiligung von Reich
und Bundesstaaten: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5051 C,
5058D, 5060B, 5063 0D, 5065 C, 5066 C, 5073 A.
—, Baukapital aus öffentlichen Mitteln, Sicherung
der gemeinnützigen Verwendung durch Ortsstatut
oder grundbuchliche Eintragung: Bd.312, 162. Sitz.
S. 5070 D.
—, Beteiligung von Sparkassen und Versicherungs-
trägern: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5063B, 5065.,
5069 B.
—, Beteiligung des Privatkapitals:
162. Sitz. S. 5059 A.
—, siehe auch vorstehend unter 2—4.
e) Baustoffe, Arbeitskräfte.
Anfrage Göhre, Dr. Jaeger: Nach Beendigung
des Krieges werden große Massen von Baustoffen
frei, die gegenwärtig zur Verfügung der deutschen
Heeresverwaltung stehen und deren Wert auf
mehrere Milliarden geschätzt wird.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, dahin zu
wirken, daß diese Baustoffe, soweit sie nicht von
der Heeresverwaltung weiter benötigt werden,
den nach dem Priege voraussichtlich stark an-
wachsenden Bedürfnissen des Wohnungs= und
Siedlungsbaues unter Ausschaltung des speku-
lativen Zwischenhandels zugeführt werden?: Bd.321,
Nr. 825.
Bd. 310, 109. Sitz. S. 3383 C. —
wortet.
Anträge des 10. Ausschusses (Wohnungswesen):
den verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen
die Wohnungsnot vorzuschlagen:
Bei dem Mangel an Baustoffen aller Art ist die
baldige Wiederinbetriebsetzung der Baustoff-
industrie durch rechtzeitige Entlassung von
Arbeitskräften aus dem Heere und Bereit-
stellung ausreichender Kohlenmengen dringend
erforderlich. Die bei der Heeresverwaltung frei-
werdenden Baumaterialien sind zur Weiter-
gabe an Gemeinden, in denen Wohnungsmangel
herrscht, zu billigen Preisen abzugeben: Bd. 324,
Nr. 1492 Ziff. 3.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076 A. — Ange-
nommen.
Da trotzdem die Menge der so erstellten Bau-
stoffe in der ersten Zeit nach dem Kriege aller
Voraussicht nach dem vorhandenen Bedürfnis
nicht genügen wird, so ist dafür Sorge zu
tragen, daß alle Bauten nur in der Reihen-
folge ihrer Dringlichkeit zur Ausführung
kommen. Insbesondere sind Luxusbauten
bis auf weiteres ganz zurückzustellen. Bd. 324,
Nr. 1492 Ziff. 4.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5076 A. — Ange-
nommen.
Abgabe von Baumaterialien bei der Demobilmachung:
Bd. 313, 175. Sitz. S. 5502 A.
Baurohstoffe, Beschaffung, Bewirtschaftung, Preise.
Bd. 324, Nr. 1492 S. 5.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5063 A.
Bd. 312,
Beant-
Reichstag. — Sachregister.
Wohnungswesen (Fortsetzung).
) Bautätigkeit; Mittel gegen spekulative Ausnutzung:
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5069 A.
8) Behelfswohnungen: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5056 D.
h) Beschlagnahmtes Land von Ausländern, gemeinnützige
Verwertung: Bd. 309, 88. Sitz. S. 2569 C.
i) Bürgschaften siehe unter 3 u. 4.
k) Dach= und Kellerwohnungen: Bd. 312, 162. Sitz.
S. 5057B, 5061B, 5062 A, 5073 B.
Anfrage Silberschmidt: Nachrichten aus dem Lande
zufolge wird angesichts des Wohnungsmangels
von den Behörden vielfach die Benutzung der
Dach= und Kellerräume zu Wohnzwecken wieder
zugelassen oder deren Benutzung in Aussicht gestellt.
Dasselbe geschieht in dem gemeinsamen Erlaß
der preußischen Herren Minister des Innern und
der öffentlichen Arbeiten vom 6. Oktober d. J.
Hier wird zwar auf das Bederkliche einer solchen
Wiederzulassung mittelbar hingewiesen in den
Worten:
„Sollte zur Beseitigung eines Notstandes vor-
übergehend gelegentlich die sonst unzulässige
Einrichtung von Dach= und Kellerwohnungen
zugelassen werden, so ist unbedingt darauf zu
halten, daß mit der Behebung des Notstandes
auch die Dach= und Kellerwohnungen wieder
beseitigt werden."
Was gedenkt der Herr Reichskanzler auf Grund
Artikel 4, Ziffer 15 der Reichsverfassung zu tun,
um dieser, die Gesundheit des ganzen Volkes ge-
fährdenden Entwicklung vorzubeugen oder, soweit
im Ausnahmefall für einzelne Orte bezw. Bezirke
die Benutzung solcher Räume absolut nicht zu ver-
meiden sein sollte, die diesen Bewohnern drohenden
Gefahren möglichst herabzumindern?
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun,
um die Erlaubnis zur Benutzung dieser Dach-
und Kellerräume zu Wohnzwecken wieder aufzu-
heben, sobald in einem der in Frage kommenden
Orte oder Bezirke der Wohnungsmangel beseitigt
ist?: Bd. 322, Nr. 1227.
Schriftliche Antwort: Bd. 323, Nr. 1271.
!) Dauerkleinwohnungen.
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen): den
verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen
die Wohnungsnot vorzuschlagen: Sofort nach
Friedensschluß ist zugleich mit einer planmäßigen
und umfassenden Erstellung gesunder, zweck-
mäßig eingerichteter Dauerkleinwohnungen
möglichst im Flachbau zu beginnen. In Vor-
bereitung dieser Aufgabe sind unverzüglich
a) Erhebungen über den Stand und voraussicht-
lichen Bedarf an Wohnungen zu veranstalten;
b) an allen Orten, wo der Eintritt eines Woh-
nungsmangels zu erwarten ist, die Beschaffung
und Aufschließung geeigneten billigen Bau-
landes zu veranlassen und diese insbesondere
auch durch Ueberlassung fiskalischen Grund und
Bodens zu erleichtern;
J) Baupläne bereitzustellen für alle wichtigeren
Typen des Kleinwohnungsbaues (Miet= und
Eigenhäuser, Ein-, Zwei= und Mehrfamilien-
häuser, Wohnungen für kinderreiche Familien,
Einzelbauten, Reihenbauten und Siedelungs-
bauten, Wohnungen mit Garten und Stallung),
entsprechend den Wohnsitten in den einzelnen
Bundesstaaten und Provinzen. Die Bau-
ordnungen für den Klein= und Flachbau sollen,
soweit das noch nicht geschehen ist, von allen