Full text: Die Verordnungen und Verfügungen über die Einrichtung deutsche Gerichte in Flandern und Wallonien.

ANLAGE 4 
(zu Seite 35.) 
AUSZUG 
aus dem Militär-Verordnungshlatt des Generul- 
gouvernements in Belgien. 
(Brüssel. den 4. Mai 1918, Nr. 165, Seite 3386.) 
Brüssel, den 23. April 1y18. 
Nr. 5365. Kompetenzstreitigkeiten zwischen Militär- 
und Bezirksgerichten. 
Verfügung. 
Entstehen Zweifel ddarüber, ob eine strafbare Handlung 
von dem Mililärgericht oder von dem Bezirksgericht zu 
verfolgen ist, ob eine Person dieser oder jener Gerichts- 
barkeit untersteht, so haben sich zunächst der zuständige 
Verwaltungschef ünd das Gericht des Generalgouverne- 
ments ins Benchmen mit einander zu setzen. Kann eine 
Einigung nicht erzielt werden, so ist von derjenigen Stelle 
— Verwaltungschef oder Gericht des Generalgonverne- 
ments —, zu welcher die Sache zuletzi gelangt ist, meine 
Entscheidung einzuholen. 
Der Generalguvuverneur. 
FREINERR VON FALKENUATSEN, 
Greneraloberst. 
G. G. in Belgien. 
II. T. T.. Nr. 864. 
 
	        
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