ANLAGE 4
(zu Seite 35.)
AUSZUG
aus dem Militär-Verordnungshlatt des Generul-
gouvernements in Belgien.
(Brüssel. den 4. Mai 1918, Nr. 165, Seite 3386.)
Brüssel, den 23. April 1y18.
Nr. 5365. Kompetenzstreitigkeiten zwischen Militär-
und Bezirksgerichten.
Verfügung.
Entstehen Zweifel ddarüber, ob eine strafbare Handlung
von dem Mililärgericht oder von dem Bezirksgericht zu
verfolgen ist, ob eine Person dieser oder jener Gerichts-
barkeit untersteht, so haben sich zunächst der zuständige
Verwaltungschef ünd das Gericht des Generalgouverne-
ments ins Benchmen mit einander zu setzen. Kann eine
Einigung nicht erzielt werden, so ist von derjenigen Stelle
— Verwaltungschef oder Gericht des Generalgonverne-
ments —, zu welcher die Sache zuletzi gelangt ist, meine
Entscheidung einzuholen.
Der Generalguvuverneur.
FREINERR VON FALKENUATSEN,
Greneraloberst.
G. G. in Belgien.
II. T. T.. Nr. 864.